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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#77017
Hallo Ihr Besitzer von EX-BW-Fahrzeugen,

nachdem ich mein EAG ex BW nach den Informationen aus dem Forum
treu und brav abgerüstet habe, steht ein fast normaler Unimog 406 da mit den folgenden Ausnahmen : Leergewicht 3650 kg, zul. Gesamtgewicht 6250 kg und Länge 4,35m.
Lauf ich frohgemut mit dem grünen Schein und dem TÜV-Gutachten mit den auf dem Schein vermerkten Ausnahmen zur Zulassungsstelle.

Und jetzt wird der Urlaub zum Abenteuerurlaub :
Ich denk, dass der grüne Schein die Ausnahmen genehmigt wie z.B. Räder hinten nicht voll abgedeckt oder zusätzliches oberes Scheinwerferpaar usw.....

Sagt die Mamsell der Zulassungsstelle : Dürfen wir nicht genehmigen und ruft beim Regierungspräsidium an. Die Antwort von diesem Amt : müssen bei DC nachfragen. Nun liegen meine Unterlagen bei der Zulassungsstelle und ruhen sich von dem heftigen Disput aus.

Hier die Fragen eines völlig Verwirrten :
Welche rechtliche Funktion hat dieser grüne Schein für die zivile Zulassung?
Wie läuft eine Zulassung im Normalfall ab ?
Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht ?

Guat Naacht !!!

Fridolin
#77023
So was in der Art hatte ich auch schonmal. Da wollte mir einTÜV-Prüfer nicht meinen BW-Anhänger zulassen, weil er meinte, der bräuchte einen Unterfahrschutz. Im BW-"Entlassungsschein" war jedoch extra eingetragen, daß KEIN UNterfahrschutz notwendig ist.
Ich bin dann einfach zu einem anderen TÜV gefahren und gut wars :D
Ich weiß gar nicht, warum die bei der Zulassungsstelle da nicht mitspielen wollen. Schließlich hast Du vom TÜV, der die Verkehrssicherheit Deines Fahrzeuges bescheinigt hat, ja ein Gutachten. Wäre mir neu, daß die Sachbearbeiter der Zulassungsstellen TÜV-Gutachten übergehen dürfen :?:
#77026
Hallo,


@ Fridolin


Du hast doch bei TÜV § 21 machen müssen, oder? Da steht alles drin, was die Tante dann einzutragen hat und was nicht. Der TÜV hätte sich das Datenblatt ziehen müssen. Ansonsten ist von der Trulla das einzutragen, was im Schein steht, wenn der TÜV es nicht moniert und korrigiert hat. Unzureichende Abdeckung der Hinterräder inklusive. Beim EAG sogar noch ein wenig mehr!

- Frontgewichte
- Hydraulikeinheit
- Planier- und Räumschild

etc etc.


Suche schon seit 2 Tagen die Papire von meinem EAG, denke aber, dass die mit dem Fahrzeug in Banja Luka sind.


Der Punkt mit den Zulassungsstellen ist jener, dass die absolut keinen Plan haben, was sie mit dem Bundeswehrschein zu machen und zu lassen haben. Ich weiß wovon ich spreche, habe das jeden Monat mit bestimmt 4-5 Fahrzeugen so, die hier in Deutschland bleiben.

Auto an- und abmelden kriegen die ja noch gebacken, aber wehe es wird ein wenig mehr! :wink:
#77050
Hallo Fridolin
Der inhalt des Fahrzeugscheins der BW hat die Zulassugsstelle überhaupt
nicht zu interessieren,er ist nur ein Nachweis das es ein Fahrzeug von der BW ist.
Wenn ich zb. einen VWbus von der Vebeg kauf steht in dem Schein
PKW Kombi bei Abnahme des § 21 (Vollabnahme) lasse ich den Bus
als LKW Geschlossener-Kasten abnehmen.
Steuerersparnis ca. 1000 ¤.
Also nur das was im Schein vom Tüv steht ist für die Zu.Stelle in den Brief einzutragen.
Gruß Horst
#77060
Hallo Fridolin,
bei meinem 435 von der BW war es auch so, wie Horst es schreibt. Ich bin mit rotem KZ zum Wiegen gefahren, dann zur Vollabnahme, da wurde dann, da keine Daten für das FZ vorhanden waren, alle Daten per Hand in das TÜV-Formular eingetragen. Mit der Vollabnahmebescheinigung und den alten BW-Papieren bin ich dann zur Zulassungsstelle, da wurden alle Daten in den neuen FZ-Brief anstandslos übertragen, die BW-Papiere eingezogen und fertig war die Laube!
Gruß Thomas
#77071
ei guude,

Fridolin hat da jetzt echt ein problem, bei dem er ja nicht auf eine andere zulassungsstelle ausweichen kann. bei solchen behörden-wasauchimmer leuten kann nur weiterhelfen, wenn man seine papiere wieder bekommt, evtl. das TÜV-gutachten nacherwirbt und das ganze bei einem anderen bürgeramt, das für den gleichen bezirk zulässt, die sache wiederholt.
funzt das nach reichlich überzeugungsarbeit auch nicht, kann man nur 1. entsprechend umbauen, oder2. sich die ablehnung schriftlich (darauf hat man einen rechtsanspruch) geben zu lassen und dann mittels rechsanwalt ein verwaltungsgerichsverfahren einleiten.
wenn man die schriftliche begründung der ablehnung haben will, knicken die behördies meist ein, zumal wenn man etwas von juristischer prüfung durch einen rechtsanwalt auf amtsmissbrauch und amtsanmaßung erzählt.

good luck, justus.
#77131
Hallo,


die grüne Bescheinigung für den Erwerber eines Kraftfahrzeuges der Bundeswehr, dient zur Vorlage bei der Zulassungsstelle zwecks Ausfertigung eines Fahrzeugbriefes für die Wiederzulassung des Fahrzeuges!

Das besagt die Bescheinigung des ZMKF.


Die darin enthalten Daten, sind bis auf die Gewichte (da diese militärisch sind) gleich der Daten, welche im zivilen Brief stehen.

Wenn die Untersuchung nach §21 gemacht wird, zieht sich der Tüv anhand der Fahrgestellnummer ein identisches Datenblatt und verwendet die darin enthaltenen Daten.
Zugleich können aber auch noch militärische Eigenheiten übernommen werden! :wink:
Es ist im Gegenzug aber ebenso möglich, andere als die militärische Bereifungen, eintragen zu lassen.

Wenn da der Tüv von Hand was einträgt, macht er sich eine Menge Arbeit! :lol:
#77193
Und wie sieht es ab 1.Oktober aus. Hat schon mal wer genau nachgeschaut, was in den neuen Papieren ( Beitrag hier ) überhaupt notwendig ist. Von Radabdeckung uns so finde ich überhaupt nichts, bin allerdings kein Rechtsexperte :?
#77199
guude Oliver,

was ist bitte ZMKF ?

ich denke, spätestens wenn die begutachtung des TÜV nach § 21 StVZo vorliegt, ist jegliche verweigerung oder behinderung wg. vermeintlicher technischer probleme durch die behörde rechtlich anfechtbar. ein entsprechender hinweis, daß die amtsschimmeler da probleme bekommen werden, wirkt meist wunder. das problem ist häufig ehr, dabei seine emotionen im griff zu behalten.

guden noch, justus.
#77212
Die Bescheinigungen werden von der Zentralen Miltärkraftfahrtstelle ausgestellt. Müsste dann nach der BW--Nomenklatur ZMKFST heißen :shock:
#77219
ei guude,

meines wissens sind zivile behörden außer im falle des inkrafttretens der notstandsgesetze in keinster weise in irgendeiner form an militärische regelungen und vorgaben gebunden sofern es keine spezifische gesetze und verordnungen im einzelfall gibt.
die bundeswehrpapiere dienen daher m.e. maximal als herkunfts- und identitätsnachweis und können nicht als allgemeine betriebserlaubnis betrachtet werden, sonst wäre ja auch z.b. das vorhandensein von tarnlicht legal.
ich denke, in diesem fall kann nur die tüv-bestätigung über die verkehrssicherheit des kfz und hartnäckigkeit gegenüber der zulassungsbehörde weiter helfen.

guden noch, justus.
#77340
hallo beitragende Mogler,

mein U406 ex EAG ist heute ganz schnell zugelassen worden.
Die Ausnahmegenehmigungen sind 1:1 aus dem TÜV-Gutachten
übernommen worden.
Warum es plötzlich so einfach ging , weiß ich nicht.
Ich hoffe nur, daß die Schlüsselnummer 8720 ( Zugmaschine /Geräteträger) passt für eine land. und forstw. Verwendung : Steuerbefreiung und Versicherung. (grünes Kennzeichen)

Für die Beiträge möchte ich mich herzlich bedanken. Sie sind einem Neuling in der Branche sehr hilfreich : Vermehrt Kenntnisse und stärkt das Selbstvertrauen.

Mfg Fridolin

PS : Diese Unimogzulassung war ein
Uniurlers----> Universeller Urlaubsersatz:

beim Schrauben und Entrosten wirst du braun und musst schwitzen;
beim Zulassen musst du wegen der Leute und Gebühren auch im
Sommer frieren.

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