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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#492828
Liebe Zulassungspezialisten, folgende Frage habe ich aktuell:

- es geht um die Zulassung eines neuen U 4023
- SA 9,8 t
- soll auf 7,49 t abgelastet werden

Bisher hatte ich verstanden, dass eine Zulassung als Zugmaschine vorteilhaft sei. Besser, als die Zulassung als LKW wg. möglicher zukünftiger Fahrverbote etc.
Als Voraussetzung für die Zulassung als Zugmaschine hatte ich u. a. verstanden:
- max. Zuladung = 0,4 * zul. Gesamtgewicht
- Pritschenlänge max. 1,4 mal Spurbreite

Jetzt werde ich mit der Frage konfrontiert: Zulassung als Zugmaschine oder als Zugmaschine LOF.

Wo ist da der Unterschied? Ich habe keinen landwirtschaftlichen Betrieb und ziele auch nicht auf eine Steuerbefreiung o. ä.

Ich hoffe auf Eure erhellenden Antworten.

Beste Grüße

Guido

PS: mittelfristig ist der Aufbau einer Wohnkabine geplant; dann wird sicherlich das Gewicht > 7,49 t betragen und eine Zulassung als Womo notwendig sein
#492830
Hallo Guido
die Zulassung Zugmaschine- Ackerschlepper ist nicht vom Besitz lof-Flächen oder Betrieb abhägig, das ist nur für die Steuervergünstigung (wird durch ein grünes Nummenrschild äußerlich kenntlich gemacht) erforderlich. Die Fahrzeugart und Steuerart sind daher unabhängig von einander. Ein lof-Fahrzeug darf jedermann besitzen und versteuern :cry: . Für lof-Zugmaschinen gibt es weitere Vergünstigungen (die Agrar-Lobby lässt grüßen)
Die Fahrzeugart muss entweder vom Hersteller oder vom TÜV bestätigt werden. Da diverse Prüfstellen oder Zulassungsbehörden da schon mal seltsame Anforderungen stellen, würde ich die Sache vom Händler erledigen lassen. Zumindest vom Kreis MYK habe ich schon solche seltsamen Forderungen gehört.
#492831
Hallo Helmut,

erst einmal wieder ein Danke für die rasante Antwort! :danke

Soweit - so klar. Der Händler, genauer der Pritschenbauer "diskutiert" jedoch nun mit mir, wie ich es denn gerne hätte. Ich hatte darauf geantwortet (insbesondere durch die Anregungen hier aus der Community), dass ich eine Zulassung als Zugmaschine bevorzugen würde.

Es erscheint mir ein wenig "beliebig", ob ich nun so eine oder andere Zulassung will. Klar hängt das von technischen Details ab und auch vom Prüfer. Wenn ich denn nun "wählen" könnte, wäre dann eine Zulassung als Zugmaschine LOF "besser" / vorteilhafter als eine Zulassung als "reine" Zugmaschine???

Beste Grüße

Guido

PS: Ja, alleine das Kennzeichen MYK ruft wildeste Vorstellungen zu Tage ... :-)
#492845
Hallo zusammen,

Wenn du es bekommst nim Zugm. LOF. Ist am günstigsten. Hat die Meisten Vorteile ohne Nachteile zuhaben. So kannst du dich zum Beispiel auch in Deutschland von der Maut befreien lassen auch mit Anhänger.
Auch wenn viele Überlegungen dich mit deinem neuen Unimog nicht treffen werden.

Ät Andreas : in die Umweltzonen darf der immer , ein U4023 ist in Deutschland immer Euro 6.

Gruß Oliver.
#492854
Hallo Andreas und Oliver,

auch Euch Danke für die schnellen Antworten!

Ja, mit dem Euro 6 ist das Thema Umweltzone sicherlich im Moment kein Problem. Wie lange das so sein wird, wird sich zeigen.

Ich werde also sehen, was der Pritschenbauer mit dem Dekra-Mann "hinkriegt". Ziel Zugmaschine LOF.

Beste Grüße

Guido
#492863
Hallo,

du schreibst, dass sowieso mittelfristig die Zulassung als Wohnmobil mit entsprechender Kabine und mehr als 7,5t geplant ist. Warum willst du dann jetzt mit Gewalt Zugmaschine bzw. LoF-Zugmaschine erreichen?

Ich gehe davon aus, dass der Unimog momentan als LKW eingestuft ist. Die Ablastung auf weniger als 7,5t bringt immerhin schonmal keine Maut auf der Autobahn.
Einziger Vorteil einer Zugmaschine wäre das nicht zutreffen des Fahrverbotes mit Anhänger an Sonn- und Feiertagen. Alles andere dürfte gleich sein. Dafür müssen allerdings die Voraussetzungen für eine Zugmaschine gegeben sein. Neben der schon genannten eingeschränkten Pritschengröße wäre dies natürlich auch eine entsprechende Anhängekupplung und bei der Fahrzeuggröße wohl auch eine Anhänger-Bremsanlage. Ob du mehr als das 1,5fache des zul. Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges als Anhängelast eingetragen bekommst (bei LKW ist das ja auf diesen Wert gesetzlich begrenzt) hängt davon ab, ob du vom Fahrzeughersteller dafür eine Freigabe bekommst und ob die Anhängekupplung entsprechend ausgelegt ist.
LoF-Zugmaschine hätte noch ein paar Vorteile, z.B. ein wenig billigere HU, evtl. auch günstigere Versicherungstarife, wobei das eher Verhandlungssache mit der Versicherung ist. Umweltzone spielt hier keine Rolle, da sowieso Euro 6. Allerdings benötigt die LoF-Zugmaschine, so verlangen es die meisten Prüfer, noch weitere LoF-Merkmale wie Hydraulikanlage, Kraftheber, Zapfwellen und/oder Ackerbereifung. Eine genaue gesetzliche Grundlage hierfür ist mir aber nicht bekannt.

Gruß,
Michael
#492980
Hallo,
Gilt ber der LOF-Zugmaschine die gleiche Auflage bezüglich Vehältnis Länge Pritsche zu Platz für Passagiere wie bei der "normalen" Zugmaschine?
Ja. Die Grundvoraussetzungen der Zugmaschine muss auch die LoF Zugmaschine erfüllen.

Gruß,
Michael
#493027
Hallo, hier das Zwischenergebnis:

Der "Dekra-Mann" hat nunmehr den Unimog als Zugmaschine abgenommen. Ohne weitere Beschränkungen der Pritsche. Dies kann auf der Zusatzbemerkung "ATL" beruhen; "austauschbare Ladung" oder so ähnlich.

Die "aktuelle Gesamtmasse" (G) beträgt 5997 KG. Vielleicht reicht das ja doch, für einen Kofferaufbau mit einem Gesamtgewicht bis 7,49 t.

Als nächstes kommt jetzt die Zulassung, bei der ich jedoch keinerlei Probleme erwarte.

Nochmals Danke für die schnellen Antworten. Ich werde weiter berichten.

Beste Grüße

Guido
Dateianhänge:
4023-4.jpg
4023-4.jpg (61.87 KiB) 10421 mal betrachtet
#493362
GSchaefer hat geschrieben: Der "Dekra-Mann" hat nunmehr den Unimog als Zugmaschine abgenommen. Ohne weitere Beschränkungen der Pritsche. Dies kann auf der Zusatzbemerkung "ATL" beruhen; "austauschbare Ladung" oder so ähnlich.
Hallo Guido,

ich will ja kein Spielverderber sein, aber auf die Zulassung als Zugnmaschine von der DEKRA würde ich mich nicht verlassen, denn Sie ist nicht gesetzeskonform. Ein Bezug auf "ALT" ist blödsinn; eine Ladeflächenbegrenzung (die für die Eintragung zwingend war und ist) kann für diese Maschine derzeit nur durch verkürzen der Pritsche auf das erforderliche Maß passieren. Die einzige Möglichkeit, die ich kenne, sich (bei dieser Maschine) auf "ALT" zu beziehen wäre eine ältere Eintragung einer "Ladeflächenvernichtung". "Ladeflächenvernichtungen" sind feste Aufbauten auf der Ladefläche, die den Laderaum der Pritsche bis auf das max. zulässige Maß begrenzen (z.B. idealerweise mind. beplankungshohe über die gesamte Pritschenbreite festmontierte/angeschweißte Werkzeugkisten an der Stirnseite). Dies konnte für die Eintragung als Zugmaschine bis zur EU-Harmonisierung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen (vor etwa 10 Jahren) so eingetragen werden.
Kann mir deshalb nicht vorstellen das die Eintragung (der abgebildeten Maschine) als Zugmaschine überhaupt bestand hat.
Gruß
Roman
#493367
Hallo Guido,
Sorry, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Habe gesehen es heißt in deinem Text "ATL" und nicht "ALT", ändert aber an meiner Bemerkung grundsätzlich nichts. Ist die Pritsche evtl. auf einem Wechselrahmen montiert und nicht direkt, dies könnte evtl. dann "ATL" erklären. Sieht aber nicht so aus, die Pritsche müsste dann höher liegen.
Gruß
Roman
#493399
Pritsche5.jpg
Pritsche5.jpg (67.33 KiB) 10275 mal betrachtet
Hallo Roman,

"in" der Pritsche sind 4 Twist Locks eingeschweißt. Die Überlegung hierzu ist, dass die geplante Wohnkabine ggf. mit diesen Twist Locks befestigt wird, aber auch relativ einfach abnehmbar bleibt.
Ich hatte den Pritschenbauer so verstanden, dass diese Twist Locks zu der Bemerkung ATL in der Zulassung führen.
Beste Grüße

Guido

PS: Auf dem Bild sieht man leider nur die "Vorbereitung" für den Einbau der Twist Locks

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