- 02.07.2015, 21:18
#471094
Hallo,
für die schweren Unimogbaureihen gibt es ja immer zwei Kotflügelbreiten, ein mal für die MPT-Reifen und dann für die Ackerbereifung.
In erster Linie ist dies natürlich wegen der Fahrzeugverschmutzung, aber wie sieht hier denn die rechtliche Lage aus bzw. wie sieht es der TÜV bei der Hauptuntersuchung, wie viel muss vom Reifen überdeckt werden?
Gibt es eigentlich auch eine Reifengröße der Ackerbereifung die beim U1400 oder U300 auch mit den schmalen Kotflügel gefahren werden kann?
MfG Andreas.
für die schweren Unimogbaureihen gibt es ja immer zwei Kotflügelbreiten, ein mal für die MPT-Reifen und dann für die Ackerbereifung.
In erster Linie ist dies natürlich wegen der Fahrzeugverschmutzung, aber wie sieht hier denn die rechtliche Lage aus bzw. wie sieht es der TÜV bei der Hauptuntersuchung, wie viel muss vom Reifen überdeckt werden?
Gibt es eigentlich auch eine Reifengröße der Ackerbereifung die beim U1400 oder U300 auch mit den schmalen Kotflügel gefahren werden kann?
MfG Andreas.