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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#498152
Hallo Wolfgang
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§ 35 StVZO Motorleistung.
Bei Lastkraftwagen sowie Kraftomnibussen einschließlich Gepäckanhänger, bei Sattelkraftfahrzeugen und Lastkraftwagenzügen muss eine Motorleistung von mindestens 5,0 kW, bei Zugmaschinen und Zugmaschinenzügen - ausgenommen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke - von mindestens 2,2 kW je Tonne des zulässigen Gesamtgewichts des Kraftfahrzeugs und der jeweiligen Anhängelast vorhanden sein;
den U1450L gab es mit verschiedenen Motorleistungen, als Zugmaschine müssen je Tonnen 2,2KW (3PS) vorhanden sein. Wir das Fahrzeug im Bereich LoF eingesetzt, ist keine Mindestleistung vorgeschrieben dan gilt die allgemeine Höchstgrenze für Nutzfahrzeuge von 40t. Als Maximalwert gilt in jedem Falle der D-Wert der Anhängerkupplung.
Der 1450L ist normalerweise als LKW eingestuft, als Zugmaschine muss eine verkürzte Pritsche vorhanden sein (Länge max das1,4-fache der vorderen Spurweite)
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