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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#494409
Servus kommt drauf an was für einen Typ

Klein 401 411 421 ist PKW ok
Groß 403 406 416 oder größer brauchst du T oder LKW je nach dem wie der Unimog zugelassen ist und wie schnell
du fährst da wird aus einem Traktor dann ein LKW ! grins

Gruss Ingo nenn uns doch deinen Namen es ist etwas persönlicher !
#494482
Hallo ,

@ Ingo: Klasse T ist ein Zweckgebundener Führerschein nur für LoF Arbeiten nicht zum privaten Vergnügen.

Die Fahrzeugkombinationen reichen heute bei Führerscheinneulingen leider nicht mehr aus, da der 406 i.d.R.
größer 3,5t Zgg. hat. Du hättest noch eine kleine Chance einen 406 zu fahren in dem du einen bereits abgelasteten auf 3,5T suchst. Heute wird es fast unmöglich sein einen 406 noch auf 3,5t abzulasten.
Viel Glück

Ralf-Mirko

Ich hätte es fast vergessen, wir unterschreiben hier mit unserem tatsächlichen ( mindestens)Vornahmen.
#494499
Guuden,

Mit einem 406 wist Du als LKW kaum die 3,5t Grenze des B einhalten können.
Da bei Zulassung als LKW der Nutzlastanteil mindestens 20% des zGG haben sollte, was bei einem 406 kaum möglich ist, bliebe noch die Zulassung als Zugmaschine eines 406 ohne viel Zusatzausstattung.
Die darf in Deinem Fall beladen mit Fahrer dann halt auch nie mehr als 3,5t wiegen.

Gut Mog! Justus.

PS.: Die Klasse T gilt nur für Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und dürfen mit T nur ausschließlich für solche Zwecke eingesetzt werden. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt hier (auch mit Anhängern) 60 km/h.
#494518
Hallo
Ich hab momentan nur B
Wenn du noch den alten 3 Führerschein hast, ist der 406 kein Problem..
:roll:
ein 406 ohne alle Sa´s mit kleiner Bereifung kommt gerade so unter die 3,5t-Grenze, die Zuladung ist dann mit einem dicken Butterbrot schnell überschritten.
Die Frage kommt so regelmäßig wie der Weihnachtsmann.

Noch ein Hinweis auf unsere Nettiquette, wir unterschreiben jeden Beitrag mit einem Gruß und seinem Realname.
#494737
Hallo,
Aber wie ist das jetzt mit den Führerschein? Ich hab momentan nur B und möchte T und BE oder B96 noch machen langt das für einen 406 Unimog?
T geht erstmal nur, wenn der Eintrag in den Papieren stimmt (z.B. LoF-Zugmaschine/Ackerschlepper sowie max. 60km/h) und auch ein Einsatz nur für LoF-Zwecke in LoF-Betrieben erfolgt. Sollte eine der Voraussetzungen nicht erfüllt sein, nützt dir Klasse T hier nichts. Auch ist ein 406er normalerweise mit deutlich mehr als 60km/h in den Papieren eingetragen, ohne Drosselung mit entsprechender Eintragung reicht das nicht.

B reicht für einen 406er im Normalfall auch nicht. Für's reine spazierenfahren kann das evtl. mit einem recht alten 406 mit wenig Ausstattung noch klappen. Spätestens die 406er mit Scheibenbremsanlage oder bei Verbau des großen Getriebes, mit Zapfwellen, Kraftheber usw. sind schon im Eigengewicht so schwer, dass die 3,5 erreicht oder überschritten werden. Wenn ein TÜV-Prüfer hier die korrekten Maßstäbe für eine Ablastung anlegt (verbleibende Nutzlast), klappt es nicht mit einer Eintragung mit 3,5t zul. Gesamtgewicht. Wenn doch, ist die Zuladung (dazu zählen auch Anbaugeräte oder die Stützlast von Anhängern) gleich Null. BE bringt dir nur insofern was, als dass du hinter einen Mog, der für Klasse B taugt, auch noch Anhänger hängen darfst, B96 bringt dir hier gar nichts.

Selbst für einen normalen 421er Mog reicht B/BE nur, wenn man ihn ablastet. Beim 421er geht das mit der verbleibenden Nutzlast üblicherweise gerade so. Es ergibt sich dann ca. 700kg Zuladung bei 3,5t zul. Gesamtgewicht.

Gruß,
Michael
#507794
Hallo,
Und wie schaut es mit 411 Unimog aus und einem 5-7 Tonnen Anhänger aus?
Lernt man heute nicht mehr in der Fahrschule, was man mit der Klasse fahren darf, die man gerade macht? Bei uns war das noch so.

411er: 3,5t zul. Gesamtmasse. Solo also Klasse B. Ebenso mit Anhänger bis 750kg zul. Gesamtmasse. Mit Anhänger mit zul. Gesamtmasse bis 3,5t Klasse BE. Über 3,5t zul. Gesamtmasse des Anhängers bis 12t zul. Gesamtmasse des Zuges C1E, darüber CE.

Klasse T geht, wenn der Mog als LoF Zugmaschine eingetragen ist und die eingetragene Höchstgeschwindigkeit max. 60km/h beträgt. Der Mog muss dann auch in einem LoF-Betrieb zu einem LoF-Zweck eingesetzt werden.

Gruß,
Michael
#507833
babyfaceracer hat geschrieben:Und wie schaut es mit 411 Unimog aus und einem 5-7 Tonnen Anhänger aus?
Für den LoF-Zweck geht das, da hier die Klasse L greift, der 5,7t-Anhänger eh nur bis 25 km/h gefahren werden darf als zulassungsfreier Anhänger und somit den Unimog automatisch "drosselt".
Michael_Weyrich hat geschrieben: 411er: 3,5t zul. Gesamtmasse. Solo also Klasse B. Ebenso mit Anhänger bis 750kg zul. Gesamtmasse. Mit Anhänger mit zul. Gesamtmasse bis 3,5t Klasse BE. Über 3,5t zul. Gesamtmasse des Anhängers bis 12t zul. Gesamtmasse des Zuges C1E, darüber CE.
Wer seinen BE-Schein vor Februar 2013 gemacht hat, darf Anhänger ohne Gewichtsbegrenzung hinter seinem Klasse B-Fahrzeug ziehen. Begrenzender Faktor ist hier die Anhängelast des ziehenden Fahrzeugs, was beim U411 ja recht komfortabel ist. Diese Lücke wurde wie gesagt im Februar 2013 geschlossen, so dass nun für Neuerwerber des Scheins die 3,5t-Grenze bei den Anhängern gilt.
babyfaceracer hat geschrieben:Das wusste ich schon so grob.
Find nur diese Regel mit dem landwirtschaftlichen Zweck wie ein Kaugummi.
Nein, der LoF-Zweck ist ganz klar geregelt.
Abseits des LoF-Zwecks muss der 5,7t-Anhänger regulär zugelassen und versichert sein.

MfG
Fabian
Helmut-Schmitz hat geschrieben: Noch ein Hinweis auf unsere Nettiquette, wir unterschreiben jeden Beitrag mit einem Gruß und seinem Realname.
#507857
Hallo,
Für den LoF-Zweck geht das, da hier die Klasse L greift, der 5,7t-Anhänger eh nur bis 25 km/h gefahren werden darf als zulassungsfreier Anhänger und somit den Unimog automatisch "drosselt".
Vorsicht: Damit Klasse L gilt, darf das Zugfahrzeug maximal eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40km/h haben. Ist das nicht der Fall, brauchst du auch bei LoF-Zweck Klasse T (bei bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 60km/h) oder eben die passende andere Klasse (BE, C1E, CE) für den Fall des Betriebs mit Anhänger. Auch wenn der Anhänger aufgrund LoF-Zweck zulassungsfrei sein sollte und das Gespann demzufolge nur mit 25km/h gefahren werden darf.
Wer seinen BE-Schein vor Februar 2013 gemacht hat, darf Anhänger ohne Gewichtsbegrenzung hinter seinem Klasse B-Fahrzeug ziehen.
Das ist richtig, da sollte dann aber irgendwo im Führerschein, sofern später umgeschrieben/ausgestellt, die Schlüsselzahl 79.06 zu finden sein.

Gruß,
Michael

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