Unimog-Oldtimer: Anmeldung, Versicherung und Zustandsklasse

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Foto: OPTI-MOG alias Christoph Lindemann 

Der Begriff Oldtimer ist nach deutschem Gesetz unmissverständlich definiert. In diese Kategorie fallen nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung jene Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre auf dem Buckel haben, sich nicht allzu weit vom Originalzustand beziehungsweise einem guten Erhaltungszustand entfernt haben und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Auf einen großen Teil der Unimog, die uns auf Messen und Unimog-Treffen begegnen, trifft genau das zu. Daher möchten wir hier einige Tipps bereitstellen.

Zunächst einige grundsätzliche Fakten und Richtigstellung zum Thema Oldtimer und H-Kennzeichen: Das eigene Kennzeichen – mit und ohne Oldtimer-Kennung – kann man heutzutage dank Portalen wie www.guenstige-kennzeichen.de ganz leicht online bestellen. Doch was hat es mit dem Oldtimer-Kennzeichen und der Vergabe eigentlich auf sich? Das Pkw-Kennzeichen, dem ein H für Historisches Fahrzeug hinzugefügt ist, gibt es seit 1997. Seitdem können Besitzer von Fahrzeugen, die mindestens 30 Jahre alt sind, beim TÜV oder der Dekra die Zuteilung des Hs durch einen Sachverständigen vornehmen lassen. Seit knapp vier Jahren gelten überarbeitete Regeln, was die Oldtimer-Zulassung betrifft.

Der bis 2011 notwendige gute Pflege- und Erhaltungszustand des Fahrzeugs wurde mit der Oldtimer-Zustandsnote 3 gleichgesetzt (gebrauchter Zustand, aber fahrtüchtig und ohne Durchrostung). Die Annahme, der nun geforderte gute Zustand entspräche der Note 2, ist jedoch falsch. Die neue Regelung hat mit den Zustandsnoten nichts mehr zu tun und will lediglich verdeutlichen, dass das Fahrzeug einigermaßen gepflegt sein sollte. Die Ausstellungsmodelle auf den Fahrzeugmessen übertreffen diese Mindestanforderung allerdings meist.

Die Oldtimer-Versicherung

Auch bei der Versicherung ergeben sich für den Fahrer eines Oldtimers Vorteile. Ein merklich geringeres Haftpflicht-Schadenrisiko sorgt zum Beispiel für attraktive Prämien. Ferner gibt es von Beginn an keine Schadenfreiheitsrabatte, sondern einen gleichbleibend günstigen Tarif. An die Versicherung in der Oldtimer-Sparte sind allerdings ein paar Kriterien geknüpft: So muss das Alter des Fahrzeugs bei mindestens 20 Jahren liegen, der Nutzer in der aller Regel über 25 Jahre alt und ein weiteres Alltagsfahrzeug vorhanden sein. Und auch hier spielt der gut erhaltene Originalzustand des Fahrzeugs eine Rolle. Eine gute Übersicht zu den KFZ-Versicherungen gibt es bei Toptarif.de

Denjenigen, die noch weitere Fragen zum Thema haben, empfehlen wir den praktischen und kostenlos downloadbaren Oldtimer-Ratgeber der GTÜ, den man hier findet.

Kasko Versicherung für Oldtimer

Im Bereich Kasko unterscheidet der Spezalist zwei Arten von Deckung:

  1. Teilkasko
  2. Vollkasko

Die Teilkasko enthält in aller Regel die Gefahren

  • Brand/Explosion
  • Entwendung
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch
  • Glasbruch
  • Tierbiss- und Kurzschlussfolgeschäden

Darüber hinaus sind noch weitere Deckungsbausteine in der Teilkasko möglich (je nach Versicherer unterschiedlich):

  • Vandalismus
  • Transportmittelunfallschäden
  • Benutzung von Fähren

Die Vollkasko beinhaltet die Gefahren der Teilkasko und darüber hinaus weitere Schäden am eigenen Fahrzeug.

Begriff/Definition der Vollkaskoversicherung: Eine von aussen mit physikalischer Gewalt einwirkende Kraft auf das versicherte Objekt.
Bei den Oldtimer Versicherungen gibt es festgelegte Bewertungen über die Zustandsnoten. Oldtimer sind demnach nur bis max Zustandsnote 4 gerade noch so Vollkasko versicherbar. In der Regel muss für die Vollkaskoversicherung ein Gutachten vorgelegt werden. In diesen Speziellen Gutachten wird der Markt- oder Wiederherstellungswert ermittelt.

Es gibt Gesellschaften die versichern auch automatisch die Wertsteigerungen die ein Oldtimer im laufe der Jahre erfahren kann mit.

Die Deckung der Vollkasko beinhaltet bei guten Tarifen auch:

  • Reine Betriebsschäden (z.B. Aufschlagen der Motorhaube)
  • Schäden durch chemische Reaktion (umgekippter Farbtopf)
  • Unbegrenzte Tierbiss- und Kurzschlussfolgeschäden
  • Eine Allrisk Deckung
  • Wertverluste (das Gutachten sollte dann aber nie älter als 5 Jahre sein)

Auch können für den Oldtimer Schutzbriefe abgeschlossen werden. Da in aller Regel der Oldtimerversicherer dabei von „normalen“ Risiken (PKW usw.) ausgeht, sollten Sie in jedem Fall vorher klären ob die Schutzbriefleistungen auch für Ihren Oldtimer (Zuggaschine, LKW usw.) gilt.

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