Michael Schnepf tritt als Unimog-Club-Vorsitzender zurück

Markus Mack schreibt am 25. Juli 2017 im Badischen Tagblatt:

Klage gegen Unimog-Club Gaggenau endet mit Vergleich

Gaggenau/Baden-Baden (mm) -Michael Schnepf tritt zum 1. Oktober von seinem Amt als Vorsitzender des Unimog-Clubs Gaggenau zurück. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs, der gestern vor dem Landgericht Baden-Baden geschlossen wurde. Dort hatte Unimog-Club-Mitglied Rango Dietrich Klage erhoben: gegen die Rechtmäßigkeit der Wahl des Vorsitzenden, gegen Beschlüsse zur Kapitalerhöhung der Unimog-Museum Betriebs- GmbH sowie gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der Vorstands wegen der nicht besetzten Position des Schriftführers.

Mit seiner Klage wolle er nicht dem Verein schaden, sondern Dinge zurechtrücken, hatte Dietrich vor der Zivilkammer des Landgerichts Baden-Baden sein Vorgehen begründet. Bei der Mitgliederversammlung im November 2016 hatte Amtsinhaber Michael Schnepf die Wiederwahl mit drei ?timmen Vorsprung vor seinem damaligen Herausforderer René Dusseldorp gewonnen.

Vom Vorschlag eines Vergleichs, den Richterin Frietsch ins Gespräch gebracht und den Heinz-Uwe Korell, der Rechtsanwalt des Unimog-Clubs, konkretisiert hatte, zeigte sich die Klageseite überrascht. Es gehe um den Unimog-Club und nicht um Personen, betonte Korell. Nach kurzer Beratung der beiden Parteien kam es zu der Vereinbarung. Michael Schnepf wollte diese auf Nachfrage nicht kommentieren. Er bleibt bis zur Mitgliederversammlung am 25. November in der Reithalle Rastatt kommissarisch im Amt.

Die Verhandlung hatte zuvor tief in die Regelungen des Vereinsrechts geführt. Was soll mit dem Verfahren erreicht werden, hatte Richterin Frietsch in der Einführung gefragt. Wenn eine Wahl nichtig sei, wäre das nicht durch Richterspruch zu klären. Dies sei Angelegenheit der Mitgliederversammlung.

Beim zweiten Punkt der Klage, der Kapitalerhöhung für die Betreibergesellschaft des Unimog-Museums um 25000 Euro, gebe es einen Mitgliederentscheid, machte die Richterin deutlich. Auch die Situation wegen des nicht besetzen Schriftführererpostens sei in der Satzung geregelt. Der Klagevertreter verwies darauf, dass das Protokoll der Mitgliederversammlung in dieser Angelegenheit nicht stimmig sei. Ebenso werde darin eine Gegenstimme gegen die Kapitalerhöhung nicht erwähnt.

Kläger Rango Dietrich berichtete, er habe die Mitgliederversammlung am 26. November 2016 besucht und sei über deren Vorbereitung und Ablauf “konsterniert” gewesen. Deshalb habe er den Vorstand des Clubs am 8. Dezember über sein Vorhaben, Klage einzureichen, informiert. Er erhoffe sich, von einer “neutralen Instanz” eine Bewertung der Richtigkeit seiner Einschätzung und wolle auf Mängel und Lücken in der Satzung des Clubs aufmerksam machen.

Richterin Frietsch machte deutlich, dass Lücken einer Satzung keinen Mangel des Regelwerks bedeuten. Wenn es Lücken gebe, dann würden die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Rechts greifen. Eine Feststellungsklage könne nur bei konkreter Betroffenheit des Klagenden zugelassen werden, so ihre juristische Einschätzung. Frietsch appellierte an die Treuepflicht der Mitglieder. Diese Art von Themen gehörten in die Mitgliederversammlung. Laut Zivilprozessordnung bestehe der “Beibringungsgrundsatz” im Verfahren, deshalb habe sie Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Klage. Die Kosten werden anteilig (4000 Euro Streitwert für den Unimog-Club, 29000 Euro für die Klageseite), beglichen. Die Klageanträge wegen der Kapitalerhöhung und der Rechtmäßigkeit der Beschlüsse wegen der Vakanz des Schriftführerpostens werden zurückgenommen.

 

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