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07 er Rotes Nummerschild !
Verfasst: 07.09.2004, 13:10
von Nieswurz
Mioin Thorsten,
erst einmal Danke für den Auszug, mir hat das schon ne ganze Ecke weiter geholfen, da ich -wenn ich den TroFL behalte- auch überlege das Kennzeichen zu beantragen.
Eine Frage zu dem Gutachten Eures Vereines: Hängt Ihr Euch im Falle des Falles da nicht ein wenig zu weit raus, was ist denn, wenn das Fahrzeug Eures Gutachtens an der nächsten Ecke nicht mehr bremsen kann und etwas Matsch fährt? Wird dann nicht auch Eure Befähigung zu solche einem Gutachten in Frage gestellt?
Ich denke, man sollte einen staatl. Gutachter einbinden, dann ist man aus der Diskussion raus und man hat noch ein vernünftiges Preis-Leistungs-Verhältnis (Vielleicht wird es ja günstiger, wenn mann gleichzeitig mehrere Fahrzeuge vorführt).
Michael
07 er Rotes Nummerschild !
Verfasst: 07.09.2004, 14:15
von thorsten.schlote
Hallo Michael
Tschuldigung, wenn ich laut lache.
Erstens. Welche Befähigung sollte dem Tüv abgesprochen werden, (Und welche Haftung sollte ihm angelastet werden) wenn sich der Kolben deines Hauptbremszylinders bei der Ausfahrt vom Tüv-Hof in Luft auflöst und du das Tor verrammelst.
Zweitens. Classic-Data ist eine Firma.
Classic Data GmbH + Co KG Marktbeobachtung.
Vertragspartner sind private Gutachter mit \"Oldtimererfahrung\"
Meinst du die können die Originalität und Technik besser beurteilen, als ein Verein mit einem Haufen Schlepper-Spezialisten mit den entsprechenden Markenkenntnissen ? Vielleicht weil sie teuer sind ?
Zitat.
Gutachtenformen und -gebühren
Von Classic Data werden folgende Gutachtenformen und Gebühren empfohlen bzw. zugesichert:
Bei einem Fahrzeug bis ca. 50.000,- DM Marktwert eine Kurzbewertung für 89,- € Festpreis.
Ein ausführliches Gutachten je nach Fahrzeugtyp und Marktwert zwischen 180,- € und 360,- €.
Zitat Ende.
Drittens Umfasst der technische Teil nur das allernötigste und kann IMMER nur die derzeitige Funktion (nicht den Zustand) testen.
Technische Prüfung
Bremsen Vorderachse/ Hinterachse / Handbremse
Beleuchtung Standlicht, Abblendlicht Fernlicht, Rückleuchten,Bremslicht, Blinker, Winker, Warnblinkanlage, Rückstrahler
Reifen Profiltiefe, Zustand
Lenkung Spielfrei, leichtgängig
Scheibenwischer
Hupe
Durchrostungen / Rost
Öldicht
Zudem wird ja auch empfohlen eine Tüvprüfung durchführen zu lassen.
Dies unterliegt aber bei der 07er Nummer allein dem Besitzer.
Thorsten
07 er Rotes Nummerschild !
Verfasst: 08.09.2004, 07:24
von Daniel_Buck
Hallo Thorsten,
danke für die detaillierte Auskunft.
Ich werde, wenn es soweit ist, eine dritte Nummertafel besorgen.
Falls ich dann mal ein paar Schaufeln Sand zu transportieren habe, werde ich darauf achten, \"historischen\" Sand zu nehmen ...
Gruß, Daniel
PS: Dauert noch mit dem Hänger, mal sehen, ob es die rote Nummer bis dahin noch gibt ...
Verfasst: 13.06.2005, 17:04
von Daniel_Buck
Und nochmal ...
Neulich, bei der jährlichen Fahrtenbuchvorlage im Ulmer Landratsamt:
Bei meiner vorsichtigen anfrage, ob zweijährige Intervalle nicht auch gehen würden, erntete ich ein herzliches Lachen
Und, obendrauf, folgende zusätzliche Auflage:
Von den besuchten Oldtimerveranstaltungen sind in Zukunft beweiskräftige Fotos (Fahrzeug im Vordergrund, Veranstaltungsgelände im Hintergrund) und Anmeldebestätigungen vorzulegen.
Bei euch auch?
Gruß, Daniel
Verfasst: 13.06.2005, 17:16
von Nieswurz
Moin,
das mit dem 3. Nummernschild und dem Hänger hinter dem 07-er gekennzeichneten Fahrzeug steht ja noch irgendwie in der Schwebe, ich mache es bis mir einer beweist, daß es nicht erlaubt ist.
Fahrtenbuch beim Landratsamt jährlich? Beweisphotos von den Treffen?
Sag mal wo wohnst Du denn?
In Ostholstein habe ich das Kennzeichen unbefristet (weil keine Punkte auf dem FL-Konto) bekommen und das wars. Die haben keines meiner Fahrzeuge gesehen und wollen es auch nicht.
Fahrtenbuch ist zu führen, sollte ich mal beginnen....
Echt heftig, wie groß hier die Unterschiede sind!
CK muß glaube ich auch alle 2-3 Jahre mit seinen neu geTÜVten Fahrzeugen bei der Zulassungsstelle erscheinen, zwecks Verlängerung.
Gruß!!
Michael
Verfasst: 14.06.2005, 00:54
von Stefan.H
Moin Michael,
das steht alles in der schon oft zitierten StVZO in verschiedenen §§.
Mit dem roten 07er Kennzeichen darfst du nur ein Fahrzeug zur gleichen Zeit fahren. Und ein Anhänger ist nun mal auch ein Fahrzeug. Nur bei einem zulassungsfreien Anhänger bekommt der das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs (Bauwagen, Arbeitsanh, Sportgeräteanh. und landwirtschaftliche Anh. bis 25km/h sowie Anhänger für Feuerlöschzwecke und noch einige andere) . Das Kennzeichen ist dann aber ohne Stempel und TÜV-Plakette. Allerdings braucht man für einen zulassungsfreien Anhänger eine Betriebserlaubnis! Bei Bauwagen die erstmalig vor dem 1. Juli 1961 in den Verkehr gekommen sind, braucht man keine Betriebserlaubnis, ob das auch für andere zulassungsfreie Anh. gilt weiß ich noch nicht.
Gruß Stefan
(Habe mich schon ausgiebig mit zulassungsfreien Anhänger beschäftig, da ich meinen Feuerwehranhänger eigentlich auch steuerfrei durch die Gegend ziehen wollte, aber es bis jetzt doch lieber sein gelassen habe)
Verfasst: 18.06.2005, 10:39
von CK
Bei "meinem" Amt hat sich inzwischen auch was geändert:
die TÜV-Überprüfung ist weggefallen!
Verlängern muß ich das Kennzeichen trotzdem alle 3 Jahre, dabei machen die sich auch eine Kopie des Fahrtenbuches für die Akten.
Ich habe dann mal gefragt, warum man denn alle 3 Jahre das Kennzeichen neu beantragen muß. " Das hat mein Vorgänger so eingführt, um regelmäßig die Zuverlässigkeit des Halters zu überprüfen" war die Antwort. Na gut, kann ich nachvollziehen. Warum dann aber nicht die Vorlage des Führungszeugnisses reicht, konnte man mir auch nicht sagen. Ich weiß aber warum nicht: die erneute Beantragung der 07 Nummer kostet jedesmal 62 Euro, die sich der Landkreis natürlich nicht entgehen lassen will
Na ja, wenigstens muß ich nicht mehr zum TÜV mit den Fahrzeugen- auch nicht bei Neuzulassungen. Obwohl ich persönlich eine TÜV-Untersuchung für wichtiger halte, als ein polizeiliches Führungszeugniss...
edit: Ich habe mich ebenfalls nach der Vorgehensweise bei Anhängern erkundigt: das Benutzen der gleichen 07 Nummer für Zugfahrzeug und Anhänger stellt zumindest hier kein Problem dar. Weder für Zulassungsstelle noch für Versicherung. Der Anhänger darf nur nicht für Transportzwecke genutzt werden.
Verfasst: 19.06.2005, 00:24
von Nieswurz
Christian,
dank Dir werde ich wieder ein ruhigeres Gewissen bei Hängerfahrten haben!

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Danke!
Michael
Verfasst: 19.06.2005, 22:50
von OliverKroh
Hallo,
also habe ich nach wie vor das Problem, wie ich zwei Fahrzeuge und einen Anhänger, alle das gleiche 07er, zum Camp bekomme?
Tendiere gerade zum dummstellen und ahnungslos gucken, wenn die Rennleitung uns stoppt!
Gruß
Oliver
Verfasst: 19.06.2005, 23:00
von CK
Einfach mit ausreichend zeitlichem Abstand fahren und schon ist die Wiese grün

Verfasst: 19.06.2005, 23:28
von OliverKroh
Hallo,
da wir mittlerweile im Konvoi mit nur 3 Fahrzeugen fahren, wird wohl Clemens nicht anderes übrig bleiben, als zwischen meinen beiden Fahrzeugen hinter dem LG315 zu fahren.
Armer Clemens, hoffentlich ist bis dahin schon das ganze alte Frittenfett aus dem Tank raus. Sonst stirbt er an Pommes- und Hamburgerüberdosis!
Dann kann ich ja wieder altes Motoröl aus meinen MAN´s verfeuern.
Gruß
Oliver