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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#541934
Hallo zusammen,

ein lof Anhänger ist zulassungsfrei wenn:
1) Anhänger, die nur in der Forst- oder Landwirtschaft benutzt werden
2) und an selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h angekoppelt werden können
3) dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.

Ich meine, ich brauche dann diesen 25 km/h Schild, ein Wiederholungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis

Die Zugmaschine (411er) hat ein schwarzes Kennzeichen.

Meine Fragen nun:
A) geht das überhaupt oder brauche ich an der Zugmaschine ein grünes Kennzeichen?
B) Muss das Wiederholungskennzeichen dann schwarz sein (weil die Zugmaschine schwarz hat) oder grün (weil es of-Anhänger wird)

Das ich den Hänger nur für lof Zwecke nutzen darf ist klar.

Danke für Eure Unterstützung.

LG
Oli
#541936
Hallo Oli,
schwarzes Folgekennzeichen an Anhängern gibt es nicht!

Grüne Anhänger sind für den LoF bis 25 kmh zulassungsfrei wenn sie eine Typgenehmigung oder Einzelabnahme hatten.
Schwarzes Kennzeichen mit grüner Nummer(Steuerfrei) geht nur, wenn kein fertiges Produkt auf dem Anhänger ist.
Stammholz ja/ Scheitholz nein ( zur besseren Verständlichkeit).
Und der Anhänger darf nur für Transporte des Ursprungsbetrieb sein, nicht für dein Haus den Ballenwagen des Nachbarn benutzen um Holzbalken zu transportieren. Aber dem Nachbarn die Heuballen von seiner Wiese auf seinen Hof fahren geht nach je nach Versicherung.

Ralf-Mirko
#541939
Hi Ralf-Mirko,
Danke für die schnelle Antwort.
Damit sind beide Fragen klar beantwortet.
Dann geht schwarz-grün grundsätzlich.
Gibts die Nutzungseinschränkung irgendwo nachzulesen?
Mit gehts um Futtertransporte, Transporte zum Grünschnittplatz,...
Beste Grüße
Oli
#541940
Hallo Oli,
hast Du einen landwirtschaftlichen Betrieb?
Futtertransport für deine landwirtschaftliche Viehzucht geht. Pferde, Schafe etc. im Hobbybetrieb nicht
Holztransport im Forstbetrieb geht, Brennholz für Kamin geht nicht.
Grünschnitt aus dem Haus/Garten geht nicht.

Ich habe meinen Müller Mitteltal auch versteuert, obwohl ich noch 10 Ha Eigenland/Hof habe.
Die Einschränkung im Transport wären sonst unrentabel und so kann ich alles aufladen und transportieren ohne immer in den Rückspiegel schauen zu müssen.

Gruß
Jochen
#546290
Hallo,
eine kleine Zusatzfrage hätte ich noch: wie gesagt, die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen sind bei mir leider nicht mehr gegeben, weswegen ich mir ein H-Gutachten besorgen werde. Was ist dann eigentlich mit meinem 7t-LoF-Anhänger, den ich immer mit einem grünem Folgekennzeichen versehen hatte ? Nach dem, was ich im Foum bisher gelesen habe, kann ich das wohl jetzt vergessen, auch wenn ich ihn ausschließlich zum privaten "Holzmachen" verwende. Was hätte ich denn für Alternativen mit H-zugelassenem Unimog ?

Gruß
Hal
#546298
Hallo Hal,

den Hänger wist du zulassen müssen. Denn grünes Folgekennzeichen geht nur hinter einer "echten" LOF Zugmaschine.
Oft gibt es aber keine Papiere oder ABE für diese Anhänger. Die müssten dann durch Einzelabnahme erstellt werden.
Dies ist dann häufig aufwendig und teuer und somit landen die Dinger dann auf dem Schrott oder werden illegal bewegt.
Eine Grauzone bilden sehr alte Hänger. Ich glaube vor Bj. 1961 braucht man keine Papiere /ABE, jedoch ist hier wohl strittig
ob diese Freiheit nur für den LOF Einsatz gilt oder generell.

Gruß Oliver.
#546299
Hallo Hal

Du kannst deinen Anhänger sofern er alt genug ist mit einem H Kennzeichen zulassen dann hast du auch mit der Maut keinen Stress.
Und die Steuer für den Anhänger ist dann auch erträglich . Lediglich bei der Versicherung mußt du schauen da sich die Bedingungen in der Haftung für einen Anhänger geändert haben schlagen da einige Versicherungen bei der Prämie richtig zu.

Und das Umschlüsseln von Zugmaschine auf LOF ist auch kein großes Problem . Voraussetzung für LOF ist ein Zugmaul .

VG Andreas
#546331
Hallo Gemeinde ,so einfach ist das nun auch wieder nicht.
https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/ ... ennzeichen

"„Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist !!
Der Anhänger vom HAl war bestimmt noch nicht Zugelassen oder ?
#546337
Hallo Andreas, hallo Hal,

mit dem Folgekennzeichen hat der Anhänger aber sehrwohl am Verkehr teilgenommen auch wenn er keine "eigene" Zulassung hatte.
Dieses müsste mit der zuständigen Zulassungsbehörde im Einzelfall abgeklärt werden.
#546346
Hallo
die Richtlinie zur Begutachtung von Oldtimern nach §23StVZO habe ich hier im Forum hinterlegt, diese besagt
  • Fahrzeuge, die vor 30 Jahren in den Verkehr gekommen sind, aber bezüglich der Erstzulassung diese Bedingung nicht erfüllen, unterliegen der Nachweispflicht des Verfügungsberechtigten. Gegebenfalls ist eine Ausnehmegenehmigung erforderlich
Jürgen hat es schon erwähnt
Dieses müsste mit der zuständigen Zulassungsbehörde im Einzelfall abgeklärt werden.
#546352
Zwei Anmerkungen erlaube ich mir:

Das erste ist möglicherweise etwas spitzfindig:
MauMog hat geschrieben:Denn grünes Folgekennzeichen geht nur hinter einer "echten" LOF Zugmaschine.
Ein Folgekennzeichen kann es tatsächlich nur für ein Fahrzeug des haltenden LoF-Betriebs geben. Wenn diese Fahrzeuge (Schlepper, Unimog, usw) jedoch auch gewerblich außerhalb des reinen LoF-Zwecks benutzt werden und daher versteuert mit schwarzem Kennzeichen laufen, so verbietet das noch nicht automatisch den Anhänger mit Folgekennzeichen. Wenn der Anhänger ausschließlich für die LoF-Zwecke des eigenen Betriebs genutzt wird, und die Bedingungen dieses Betriebes eben auch allen Anforderungen für die Erteilung eines steuerfreien grünen Kennzeichens genügen würden, dann darf auch hinter dem Fahrzeug mit schwarzen Kennzeichen ein Anhänger mit Folgekennzeichen laufen.
Zweites Beispiel: Ich darf mit meinem normal versteuert zugelassenem Unimog oder Schlepper dem benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb helfen und in dessen Ernte seine Anhänger fahren, um sein Getreide vom Acker zum Landhandel zu kriegen. Ganz legal mit einem Anhänger mit Folgekennzeichen auf einen seiner Schlepper. Aber ich muss selbstverständlich die ABE mitführen (siehe unten).
MauMog hat geschrieben: Eine Grauzone bilden sehr alte Hänger. Ich glaube vor Bj. 1961 braucht man keine Papiere /ABE, jedoch ist hier wohl strittig
ob diese Freiheit nur für den LOF Einsatz gilt oder generell.
Nichts ist hier strittig.

Zulassungsfreie Anhänger sind nur als Bauwagen für die Verwendung auf Baustellen sowie als Anhänger im LoF-Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr legal zu bewegen. Dann mit entsprechendem Folgekennzeichen, 20/25 km/h-Schild und bei Mitführung der ABE.
Wenn der Anhänger nachweisbar (z.B. Typenschild) vor dem Stichtag im Jahr 1961 gebaut wurde, muss im oben genannten Fall keine ABE mitgeführt werden, da er ab Werk womöglich auch niemals eine besaß.

Für alle anderen Zwecke gilt:
Anhänger gibt es nur zugelassen und versteuert.
Ausnahmen mögen noch die eigentlich schon ausgestorbenen Schlauchanhänger der kleinen Dorffeuerwehren und ähnliches sein.

MfG
Fabian

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