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25kmh mit Fahrzeugschein???

Verfasst: 03.11.2005, 12:51
von unimogsascha
Hallo

Ich habe da noch mal ne Frage.

Brauche ich für einen umgebauten Miststreuer zum Einachsanhänger ( mit 25kmh Schild und grünem Folgekennzeichen) eigentlich einen Fahrzeugbrief oder einen Fahrzeugschein? Ich dachte mir nur wenn man mal in eine Kontrolle kommt. So von wegen Zulässigen Gesamtgewicht und so, dass muss man doch bestimmt irgendwie belegen können oder nich?

Danke

Gruß Sascha
:roll:

Verfasst: 03.11.2005, 14:01
von ulli
Moin Sascha,

mal aus dem Bauch heraus (ohne die gesetzlichen Vorschriften gewälzt zu haben):
Bj. 1960 und älter -> keinerlei Papiere, Typenschild am Fahrzeug reicht aus

Bj. 1961 und jünger -> ABE des Herstellers

in beiden Fällen sollten Fahrgestell-Nr. und Typenschild vorhanden und lesbar sein

Gruß Ulli

Verfasst: 03.11.2005, 14:50
von fuxel
Salü.

Sorry Uli.
Stimmt nicht mehr ganz.
Schau mal unter "Sportanhänger".
Die 25'er Hänger müssen einmalig dem Tüv vorgeführt werden um den Brief/Schein zu erhalten und brauchen mindestens eine Auflaufbremse, Typenschild, Beleuchtungsanlage, Keile, ect.

Beste Grüsse,

fuxel

Verfasst: 03.11.2005, 16:10
von ulli
fuxel hat geschrieben: Schau mal unter "Sportanhänger".
ein umgebauter ehem. Miststreuer hinter einer lof-Zugmachine mit Folgekennzeichen wird wohl kaum als Sportanhänger zu bezeichnen sein :lol:

Es geht hier einfach um einen zulassungsfreien lof-Anhänger.

Sportanhänger sind zwar zulassungs- und steuerbefreit, führen aber ein eigenes Kennzeichen, benötigen daher auch einen Fz-Brief/Schein, eigene Haftpflichtversicherung, müssen regelmäßig zur HU ....
Keinesfalls darf ein Sportanhänger mit Folgekennzeichen gefahren werden, diese Regelung ist seit gut 15 Jahren Geschichte.

Gruß Ulli

Verfasst: 03.11.2005, 17:13
von Gundo
Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben (!) die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden (!) und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen (!) mitgeführt werden, sind nach § 18 Abs. 2 Nr. 6a StVZO von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen. Es wird daher kein Fahrzeugbrief, kein Fahrzeugschein und kein eigenes Kennzeichen benötigt.
Gleichwohl muss für eben diese Anhänger eine Betrieberlaubnis vorliegen (§ 18 Abs. 3 StVZO) und diese muss auch stets mitgeführt werden (§ 18 Abs. 5 StVZO).
Es gibt auch irgendwo eine Ausnahmeregelung betreffend die Betriebserlaubnis für ältere Anhänger... mehr Einzelheiten als Ulli weiß ich dazu aber auch nicht.
Gruß, Gundo

Verfasst: 03.11.2005, 19:14
von fuxel
Moin.

Jepp, Uli, du hast schon recht, aber hat Unimogsascha eine Landwirtschaft?

Mog-Mog-Olè,

fuxel

Verfasst: 03.11.2005, 19:51
von ulli
fuxel hat geschrieben: ... aber hat Unimogsascha eine Landwirtschaft?
wenn er ein grünes Folgekennzeichen dranmachen will, gehe ich mal davon aus - ohne lof-Betrieb kriegt er das nämlich nicht.

Gruß Ulli

TÜV Vorführung oder nicht?

Verfasst: 04.11.2005, 09:32
von unimogsascha
Erstmal schönen Dank an alle.

Also ich sehe das auch so wie Ulli. Denn ich sach ma Sportanhänger sieht irgendwie anders aus! Mag ja auch sein, dass manch einer es als Sportart auslegt, wenn man im Jahr 35 Festmeter Holz macht.

Typenschild befindet sich ja noch am Miststreuer und ist auch noch gut lesbar. Allerdings ist das ganze Geschiebe auch auflaufgebremst! Aber ich denke das dürfte keine Rolle spielen. Einzige Frage halt noch: Einmalige TÜV Vorführung oder nicht?

Gruß

Sascha
:idea:

Verfasst: 04.11.2005, 11:24
von ulli
Moin Sascha,

keine TÜV-Vorführung!
Für die Verkehrs- und Betriebssicherheit von zulassungsfreien lof-Anhängern bist du selbst verantwortlich.

Ansonsten gilt, was Gundo schon geschrieben hat, Betriebserlaubnis des Herstellers mitführen, sofern der Anhänger nach 1960 gebaut wurde - ich behaupte mal, dass von 100 lof-Gespannen, die kontrolliert werden, vielleicht 1 oder 2 diese Vorschrift beachten :wink:

Gruß Ulli

Verfasst: 13.11.2005, 20:19
von Bernd-Schömann
Servus,
iss zwar schon alles gesagt aber ich muss noch einen drauflegen:
1980 war ich im 2ten Lehrjahr zum Landwirt und mein Chef war richtig geizig. So musste ich mit nem Miststreuer fahren der damals schon fast 13 Jahre alt war und der schon etwa 389 mal an den unterschiedlichsten Stellen geschweißt war. Als dann beim Mistausfahren einmal die Auflaufbremse versagt und der vollgeladene Miststreuer meinen vorn angehängten Treker zum Spielzeug erklärte hatte ich die Schnauze voll und sagte zum Chef: Mit dem Ding fahr ich nicht mehr. Basta!
Mein Chef: Grmblll mblele Jugend von heute murr schäum..... Fahr ich eben selbst.
Gesagt getan. Lud den Hänger voll und weil er nicht so oft fahren wollte machte er ihn richtig voll. Die Fuhre musste durch den Ort auf die andere Seite. Und just vor der Post machte RABAUZ und der Anhänger brach entzwei. Der Shit lag auf der Strasse. Polizei sperrte selbige ab. Ich durfte dann hin und den .... mit der Gabel wieder aufladen auf nen Kipper.
Beim Frühstück sagte der Chef nur ganz leise so vor sich hin: Ich hab nen neuen Miststreuer bestellt.

Da siehts man mal wieder. Die Landwirte haben Narrenfreiheit auch mit gefährlichen Mistdinger ähhh Miststreuer.

Gruß
Bernd

Verfasst: 13.11.2005, 21:16
von fuxel
Salü.

Jepp.
Landwirte haben's schon leicht. Aber nur, wenn sie nicht rund um den Bodensee wohnen.

Bei uns hier gehts richtig zur Sache.
Stetige Kontrollen und Streifenfahrten in den Obstanlagen, Weinbergen und Yachthäfen, die die 25 KM-Zulassungen und 6 KM Ausnahmegenemigungen der Regierungspräsidien kontrollieren und überwachen.
Wehe Du wirst erwischt wenn Du einen 6 Km-Hänger am Haken hast. Fahren ohne Betriebserlaubnis, fahren eines nicht zugelassenen Zuges, fehlende Ausnahmegenemigung, und, und , und.
Mein Glück: ich hab sie kommen sehen, schnell den Anhängerbolzen gezogen und den Schlepper fünf meter weiter abgestellt. 2 Minuten später, ich wär ihnen direkt vor die Schnauze gefahren.
Nach der Auskunft des POM wären rund 500 Euronen fällig gewesen. Der Herr von der Rennleitung meinte dann noch, dass der Antrieb über die Rückleuchtenleiste raussteht, ect....
Darum auch mein Hinweis unter Sportanhänger nachzusehen, weil ich weiss, dass es dort steht und für alle 6er oder 25 Km-Hänger gelten.

ciao,

fuxel

Verfasst: 14.11.2005, 07:07
von stephan
...wollte bei einem 25km/h- lof-Anhänger eine Betriebserlaubnis beim TÜV erstellen lassen, da der Hersteller und auch die Papiere nicht mehr existieren. Sagte der TÜV Onkel zu mir: "bei 25km brauchste nix!"
Irgendwie haben die da auch nicht immer den richtigen Blick.... :(