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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#371655
Hallo

Ist es eigentlich möglich einen 404 Doka Cabrio ,Ladefläche 2x2 Meter als PKW bis 3,5T zu zulassen?Denke mal das man mit 5 Personen in der Kabine noch unter den 3,5T bleiben sollte.Muß ihn aber erst noch wiegen lassen da ich das Gewicht schwer einschätzen kann.

Führerscheinmäßig egal :wink: habe alle :wink:

Was kostet eigentlich die Steuer bei Pkw /lkw/H Hubraum 2748ccm , was würdet ihr mir raten?

Ich bin eher Hobbyfahrer eventuell ab un an einen Anhänger ziehen.

Gruß Thomas
Zuletzt geändert von caracal am 15.02.2012, 21:00, insgesamt 1-mal geändert.
#371667
Hallo Thomas,

der 404 als PKW, na das is ja mal eine spannende Frage :D

Die Steuer für ein Nutzfahrzeug bis 3,5to kostet 210 Euro.
Die Steuer für ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen kostet 191 Euro
Die Steuer für einen nicht schadstoffarmen PKW 404 mit M130 kostet 710 Euro

Aber bei der PKW Zulassung hast Du den Vorteil auch an Sonntag und Feiertag mit Anhänger fahren zu dürfen, allerdings darf dieser Anhänger nur noch der einfachen zGG entsprechen.

Und edit sagt, Ulli war mal wieder schneller, aber immerhin gleiches Ergebniss, dann muss es ja stimmen :D
#371677
:D Man,man,man seid ihr schnell!
Also pkw mit H wäre perfekt da ich eh nur einen 2.8 tonnen Tandemhänger habe würde das reichen.Darf ich mit dieser Variante auch mal eine alten Trecker auf dem Anhänger schleppen.

Aber am einfachsten ist wohl die Lkw zulassung mit 5 Tonnen
das dann von 3-10 er ist momentan als Zugmaschine zugelassen.

Aber da eh eine neue HU fällig ist :wink:
#371724
Hallo Thomas,

nachdem sich die Behörden seit ein paar Jahren (ca.2005?) auf ein Urteil berufen, das einen Fahrer wegen Überschreiten des 80km/h-Limits eine saftige Strafe aufgebrummt hatte, sehe ich dein Vorhaben mit Zweifel.
Fahrzeug war in dem Falle ein Sprinter (entweder 3,5to oder 4to) der als PKW zugelassen war. Begründung des Richters in Kurzform (zumindest kam es so in der Presse): "Sie wissen das sie einen LKW fahren, also müssen sie auch die 80km/h einhalten" . . .

viel Glück!

mfG
Axel

PS: hab noch was gefunden: http://www.wohnmobilforum.de/w-t8462.html - scheint nur für zulGes. > 3,5to zu sein, könntest also Glück haben!
Zuletzt geändert von Moggälä am 16.02.2012, 13:00, insgesamt 1-mal geändert.
#371832
Ok also im Endeffekt wie ein Sprinter der ja auch mal locker als LKW 160km/h rennt :wink:

Am besten wäre dann wohl die Kombinatin: Zugmaschine 3,5t zgg mit H quasi die Eierlegendewollmilchsau. :lol:

Bringt mir die H Zulassung irgendwelche Vor/Nachteile ?

Ich weis das ich mit H in umweltzonen fahren darf.
Der Steuervorteil zwischen 210 bei 3,5T und 191 Euro ist eher uninteressant .

Versicherungsbedingt könnte es eventuell interessant sein oder?
#371834
caracal hat geschrieben: Versicherungsbedingt könnte es eventuell interessant sein oder?
H-Kennzeichen spielt bei den bekannten Oldtimertarifen eine untergeordnete Rolle. Für die Versicherungen ist eher das Alter des Fahrzeugs entscheidend. Möglicherweise ersparst du dir durch das H-Kennzeichen die Kosten für ein Oldtimer-(Wert-)Gutachten (soweit eine Kasko-Versicherung abgeschlossen werden soll).

ZGM mit 3,5to zGM und H-Kennzeichen ist fast die eierlegende Wollmilchsau
:D
- kein Tempolimit, kein Sonntagsfahrverbot (auch mit Anhänger), kein Fahrverbot in den Feinstaubzonen.

Gruß Ulli
#372045
[quote="Moggälä"]Hallo Thomas,

nachdem sich die Behörden seit ein paar Jahren (ca.2005?) auf ein Urteil berufen, das einen Fahrer wegen Überschreiten des 80km/h-Limits eine saftige Strafe aufgebrummt hatte, sehe ich dein Vorhaben mit Zweifel.
Fahrzeug war in dem Falle ein Sprinter (entweder 3,5to oder 4to) der als PKW zugelassen war. Begründung des Richters in Kurzform (zumindest kam es so in der Presse): "Sie wissen das sie einen LKW fahren, also müssen sie auch die 80km/h einhalten" . . .

viel Glück!

mfG
Axel

Also das halte ich eher für ein Bildzeitungsurteil.
PKW geht nur bis 3,5 Tonnen.
Und ein LKW bis 3,5 Tonnen hat kein Geschwindigkeitslimit.

Ich denke mal eher das es zu einem Unfall kam und aufgrund er Abmaße
des Fahrzeuges der Fahrer darauf hingewiesen wurde das das ja Pkw ist.
Wahrscheinlich wie viele Sprinterfahrer gerast wie sau und dann einen Unfall gebaut.
#372052
caracal hat geschrieben: PKW geht nur bis 3,5 Tonnen.
oh nö :wink:

für PKWs gibt es kein Gewichtslimit.

Und in der STVO ist auch vorgesehen, dass es PKWs mit mehr als 3,5to zGM gibt.
§3(3)
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
...
außerhalb geschlossener Ortschaften
für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,
...
Was das Sprinter-Urteil angeht, meine ich mich zu erinnern, dass es sich um einen als PKW zugelassenen Sprinter mit 4,5to? handelte, der aber ausser Fahrer- und Beifahrersitz keine weiteren Sitze hatte, der Rest war Ladefläche und wurde zum Warentransport genutzt. Der Fahrer hatte bei erheblich über 120kmh (140/150???) auf der BAB einen Unfall verursacht. Der Fahrer rechtfertigte seine Geschwindigkeit damit, dass der Sprinter als PKW zugelassen und damit keiner Geschwindigkeitsbegrenzung unterworfen sei. Das verneinte der Richter. Aufgrund der Fahrzeugausstattung und des Verwendungszwecks hätte der Fahrer wissen müssen, der er eben keinen PKW, sondern einen LKW (mit Tempolimit 80kmh) gefahren habe.
Brachte wohl einige Monate Fahrverbot u.a. wegen erheblicher Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit von 80kmh.

Gruß Ulli
#372054
Hallo,
Also das halte ich eher für ein Bildzeitungsurteil.
@Thomas: is offensichtlich/leider kein Bildzeitungsurteil. Noch Anfang 2001 fuhr ich mit nem damals neuen 416er Sprinter (geschlossener Kasten, Zwillingsbereifung, stabile Straßenlage) unterwegs. Der war - nachdem der vorherige 412er des Betriebs immer an der 80-Grenze grad in Fahrt kam und eigentlich von er Straßenlage deutlich mehr verkraftet hätte - als PKW zugelassen worden. Damals war bekannt geworden, das dieser Trick v.a. bei Zeitungsfahrern angewandt wird. Vorteil: die Zwillingsbereiften 4to-Sprinter sind den einzelbereiften 3 Tonnern von der Fahrstabilität deutlich überlegen.
Auf einer Tour wurden ich und mein damaliger Chef von der Rennleitung auf der A9 angehalten, direkt auf der alten Grenzbrücke von Rudolphstein. Der kontrollierende Sheriff wollte mir auch erst das Fell über die Ohren ziehen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung (war vorher ne ganze Zeit lang 140/150km/h mit dem Auto recht entspannt auf der A9 gefahren, und so war's auch auf der Tachoscheibe sichtbar). Nach Einsprüchen von mir und meinem Chef ging er zurück zu seinem Kollegen ins Auto und nachgefragt. Er kam ein paar Minuten später zurück und alles war in bester Ordnung - alles korrekt.
Einige Zeit später - ca. ein halbes Jahr nach dem Urteil - wurde ein anderer vom Betrieb mit genau demselben Fahrzeug mit Rund 100 bis 120 auf der Scheibe rausgezogen - und verknackt. Alle Einsprüche halfen nix. Selbst über Mercedes wurde es probiert - die haben erst mal zwei/drei mal auf dick gemacht (Verkauf und Zulassung lief über den Händler) - und dann den Schwanz eingezogen und sich ganz klein gemacht. Der Fahrer war erst mal dran.

mfG
Axel
#372134
:oops:Gut dann liege ich Falsch. :wink:
War mir der Sache so nicht bewust nur wird auch viel Unfung in Zeitungen geschrieben.
Allerdings beruht das Urteil ja auch darauf das es sich eben nicht um einen PKW laut Papieren sondern um einen lKW über 3,5 Tonnen (wegen der Güterbeförderung)handelt.

Ps. PKW bei meinem Mog geht nicht mehr.habe beim Tüv angefragt. :wink:

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