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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#390346
Hallo zusammen,

hoffe ich mache das so richtig, ist mein erster Beitrag hier. Ich heiße Tom und komme aus dem Saarland. Seit 2 Tagen bin ich Besitzer eines 406.121 Bj. 73 mit Agrargetriebe, Doppelkupplung und Heckkraftheber. Momentan bin ich in der Instandsetzungsfase, da teilzerlegt erworben.

Der Mog soll bei der Renovierung unseres Eigenheims behilflich sein sowie der Pflege unseres Grundstückes (3600m²). Brennholz transportieren und gelegentliche Unterstützung auf dem landwirtschaftlichen Betrieb meines Schwagers werden auch auf ihn zukommen.

Nun habe ich schon viele Beiträge zur Umschlüsselung usw. gelesen. Wenn ich das alles richtig verstanden habe, ist die sinnvollste Methode (für mich) folgende:

- Umschlüssleung auf 8710 Landwirtschaftliche Zugmaschine (ist 8700)
- Anmeldung auf H-Kennzeichen

Somit entfällt die Feinstaubzone, ich darf landwirtschaftliche Hänger ziehen, keine AU notwendig, Steuer fix 191€ und die Versicherung von ca. 40€, keine Maut und Fahrten auch am Sonntag.

Ist das korrekt so oder hab ich was missverstanden?

Muss ich mit dem MOG immer 1x pro Jahr zum Tüv oder gibt es die Möglichkeit durch Änderung auf alle 2 Jahre umzusteigen?

Besten Dank und sonnige Grüße von der Saar! :wink:

Tom
#390352
Hallo Tom,
alles richtig gemacht!
Auch die Umschlüsselung ist richtig benannt,
(allerdings würde eine H-Abnahme auch alleine für die freie Fahrt in die Feinstaubzone reichen)
2 Jahres HU wird nur für Fahrzeuge bis 3,5t Gesgw möglich sein, dazu ist der 406 zu schwer im Leergewicht.

Und ich hoffe auch, alles richtig beenannt zu haben.
Gruß
Jochen
#390364
zogg hat geschrieben:....ich darf landwirtschaftliche Hänger ziehen,....
Dies aber nur unter genau definierten Umständen. Nicht allgemein. Besser vorher einlesen, als hinterher Strafe zahlen: http://www.gib-acht-im-verkehr.de/top_n ... gesamt.pdf

Mit H-Kennzeichen hast du das Umweltzonen- und AU-Problem eh schon erschlagen. Der einzige Vorteil der 8710 Schlüsselung ist dann, daß du beim TÜV jedes Jahr ein paar € weniger bezahlst, da komischerweise LoF-Zugmaschinen günstiger in der Untersuchung sind als normale Zugmaschinen.
#390371
Hallo,
hoffe ich mache das so richtig, ist mein erster Beitrag hier. Ich heiße Tom und komme aus dem Saarland. Seit 2 Tagen bin ich Besitzer eines 406.121 Bj. 73 mit Agrargetriebe, Doppelkupplung und Heckkraftheber. Momentan bin ich in der Instandsetzungsfase, da teilzerlegt erworben.
Na dann mal Herzlich Willkommen. Letzten Sonntag fand im Rahmen der Motorrad Klassik in St. Wendel ein Unimog-Treffen statt. Da hätte ich dir deine Fragen anhand meines 406 direkt erläutern können...

Es gibt beim Unimog kein "Agrargetriebe", ich gehe mal davon aus, du meinst das Getriebe mit Vorschaltgetriebe, landläufig auch als "großes Getriebe" bezeichnet.
Nun habe ich schon viele Beiträge zur Umschlüsselung usw. gelesen. Wenn ich das alles richtig verstanden habe, ist die sinnvollste Methode (für mich) folgende:

- Umschlüssleung auf 8710 Landwirtschaftliche Zugmaschine (ist 8700)
- Anmeldung auf H-Kennzeichen
Soweit richtig. Zur Umschlüsselung sprich mit dem TÜV-Prüfer deiner Prüfstelle, wenn's Probleme bei der Umschlüsselung in "LoF Zugmaschine Ackerschlepper" gibt, kann ich dir auch einen Ansprechpartner nennen. (Die Nummern waren die aus den alten Papieren, sind jetzt etwas anders).

Für's H-Kennzeichen brauchst du ein H-Gutachten, dafür muss der 406er weitgehend original sein, macht auch der TÜV, inzwischen aber auch die anderen Prüforganisationen.
Somit entfällt die Feinstaubzone, ich darf landwirtschaftliche Hänger ziehen, keine AU notwendig, Steuer fix 191€ und die Versicherung von ca. 40€, keine Maut und Fahrten auch am Sonntag.
Soweit korrekt, Feinstaubzonen gibt's im Saarland aber sowieso keine. Versicherung ist Verhandlungssache, für 40,-€/Jahr musst du schon einen Spezialtarif bekommen. Sonntags darfst du auch jetzt schon mit einer Zugmaschine, auch mit Anhänger, fahren.
Muss ich mit dem MOG immer 1x pro Jahr zum Tüv oder gibt es die Möglichkeit durch Änderung auf alle 2 Jahre umzusteigen?
Ablasten auf unter 3,5t zul. GG, beim 406 eigentlich unmöglich, wenn du ihn vernünftig nutzen willst und einigen Zubehör dran hast, oder Drosselung auf maximal 40km/h, dann kannst du aber auch gleich einen Trecker kaufen...

Gruß,
Michael
#390413
Hallo zusammen,

vielen Dank für die schnellen und ausführlichen Antworten!

OK dann werd ich die Sache mal so angehen.

@Michael: Kannst Du mir bitte die neue Umschlüsselungsnummer sagen, also was jetzt 8700 und 8710 ist.
Gewusst hab ich von dem UNIMOG-Treffen nix, das hat mich jetzt kurz geärgert, aber dann ist mir eingefallen, dass ich am Woe in der Schweiz war, hätte also nicht kommen können. Aber deine UNIMOG`s würd mir gern mal ansehen. Ist dieses Jahr noch ein Treffen hier in der Nähe angesagt?
Mit dem Getriebe hast du recht, es ist das mit dem Vorschalt- und den Kriechgängen aber soweit ich weiß gibts beim 406 nur 1 Getriebe, das nach Baukastensystem dann erweitert wird und so die einzelenen Ausbaustufen keine bestimmte Namensgebung haben. Agrar- oder großes Getriebe kenne ich umgangssprachlich.


Ablasten kommt nicht in Frage und mit 40 will ich glaub ich auch nicht wirklich fahren.

Eine Frage hätte ich noch:
Ich habe gelesen, dass man sich auch gleich die "großen" Reifengrößen mit eintragen lassen kann, gibt es hierfür ein Dokument das man bei der Abnahme mit einreichen kann? Bei mir sind 12,5-20, 10,5-20 und 22-20 Sand eingetragen, zum Teil mit Einschränkungen. Ich möchte bei mir 385 bzw 405 montieren, reichen dann die vor genannten Eintragungen aus? Bei 12,5 sollten ja was knapp über 300 sein und 22 sind ja 100% Niederdruck obwohl mir das Höhen-Breitenverhältnis schon zusagen würde :wink:

Besten Dank und viele Grüße Tom

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