- 15.08.2012, 14:28
#390346
Hallo zusammen,
hoffe ich mache das so richtig, ist mein erster Beitrag hier. Ich heiße Tom und komme aus dem Saarland. Seit 2 Tagen bin ich Besitzer eines 406.121 Bj. 73 mit Agrargetriebe, Doppelkupplung und Heckkraftheber. Momentan bin ich in der Instandsetzungsfase, da teilzerlegt erworben.
Der Mog soll bei der Renovierung unseres Eigenheims behilflich sein sowie der Pflege unseres Grundstückes (3600m²). Brennholz transportieren und gelegentliche Unterstützung auf dem landwirtschaftlichen Betrieb meines Schwagers werden auch auf ihn zukommen.
Nun habe ich schon viele Beiträge zur Umschlüsselung usw. gelesen. Wenn ich das alles richtig verstanden habe, ist die sinnvollste Methode (für mich) folgende:
- Umschlüssleung auf 8710 Landwirtschaftliche Zugmaschine (ist 8700)
- Anmeldung auf H-Kennzeichen
Somit entfällt die Feinstaubzone, ich darf landwirtschaftliche Hänger ziehen, keine AU notwendig, Steuer fix 191€ und die Versicherung von ca. 40€, keine Maut und Fahrten auch am Sonntag.
Ist das korrekt so oder hab ich was missverstanden?
Muss ich mit dem MOG immer 1x pro Jahr zum Tüv oder gibt es die Möglichkeit durch Änderung auf alle 2 Jahre umzusteigen?
Besten Dank und sonnige Grüße von der Saar!
Tom
hoffe ich mache das so richtig, ist mein erster Beitrag hier. Ich heiße Tom und komme aus dem Saarland. Seit 2 Tagen bin ich Besitzer eines 406.121 Bj. 73 mit Agrargetriebe, Doppelkupplung und Heckkraftheber. Momentan bin ich in der Instandsetzungsfase, da teilzerlegt erworben.
Der Mog soll bei der Renovierung unseres Eigenheims behilflich sein sowie der Pflege unseres Grundstückes (3600m²). Brennholz transportieren und gelegentliche Unterstützung auf dem landwirtschaftlichen Betrieb meines Schwagers werden auch auf ihn zukommen.
Nun habe ich schon viele Beiträge zur Umschlüsselung usw. gelesen. Wenn ich das alles richtig verstanden habe, ist die sinnvollste Methode (für mich) folgende:
- Umschlüssleung auf 8710 Landwirtschaftliche Zugmaschine (ist 8700)
- Anmeldung auf H-Kennzeichen
Somit entfällt die Feinstaubzone, ich darf landwirtschaftliche Hänger ziehen, keine AU notwendig, Steuer fix 191€ und die Versicherung von ca. 40€, keine Maut und Fahrten auch am Sonntag.
Ist das korrekt so oder hab ich was missverstanden?
Muss ich mit dem MOG immer 1x pro Jahr zum Tüv oder gibt es die Möglichkeit durch Änderung auf alle 2 Jahre umzusteigen?
Besten Dank und sonnige Grüße von der Saar!
Tom