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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#84597
Du kannst ihn nur ganz normal Tüven, zulassen, versteuern und versichern.

Ob ein H-Kennzeichen sinnvoll ist, muß man abwägen.
Die Versicherung dürfte mit H-Kennzeichen günstiger ausfallen.
In Bezug auf die Steuer ergibt sich erst ab einem zGG größer 5200 kg
ein Steuervorteil. (H-Kennzeichen 192 Euro pauschal)

Bei einem Zweiachser brauchst du Klasse 2 oder C

Thorsten
#84605
Folgekennzeichen ist nicht.
Auflaufbremse geht. Je nach Ausführung bis 25km/h oder 40km/h
§41 StVZO

(9) Anhänger hinter Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen eine auf alle Räder wirkende Bremsanlage haben; dies gilt nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter Fahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden.

(10) Auflaufbremsen sind nur bei Anhängern zulässig mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als
1. 8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,
2. 8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt,
...
§58 bezieht sich auf die 3 25km/h Schilder.

Thorsten
#93640
Bisher habe ich mit dem im Anschluss befindlichen Schreiben immer eine Grüne Nr. bekommen.

Finanzamt
strasse 54
XXXXX
Zimmer XXX
Tel.:
Fax.:
Betr.: Kraftfahrzeugsteuervergünstigung MYK –
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bitte um Steuerbefreiung für o. a. Traktor.
Der Traktor wird ausschließlich für den Landwirtschaftlichen Betrieb verwendet. Er wird aus diesem Grund im Landwirtschaftlichen Betrieb des
Herren
XXXXXX
Weg 8
54xxx eingesetzt. Dies erfolgt auf Mietbasis 100,-¤ / Jahr.
Nach § 3 Nr 7 Satz 1 Buchstabe A in Verbindung mit § 3 KFZ – Steuer Gesetz, Neue Wirtschafts Briefe Fach 8b Seite 263 Buchstabe E ist nicht der Halter sondern die Nutzung für die Steuerbefreiung Maßgebend.

o. a. Mietgeschäft wird bestätigt.
Xxxx Landwirt
18..06.200
#93702
Hallo Conny

ich habe ja eine grüne Numer, will sie aber wieder los werden aber nicht auf eine anhänger verzichten.
Denn genau der Mißbrauch dieser grünen Nummer macht e im Moment so gefärlich bei uns zu fahren.(zb mit Brennholz oder so).
Ich suche jetzt nach einer Alternative günstig u. legal meinen Unimog und einen Anhänger zu betreiben.

Matthias

Ok, Danke für den Hinweis, hat das Pilotlage[…]

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Servus miteinander, ich bin bestimmt nicht der ers[…]

Schade, dann geht zunächst mal das Schneeschi[…]

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Hallo Justus Da Laube in Landau kaum noch errei[…]