- 26.10.2003, 16:11
#15397
Hallo Michel,
lass mich an dieser Stelle auch meinen Senf dazugeben:
a) Besteuerung
Der Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer hat folgende Grundlagen:
- Fahrzeugart (Zugmaschine, oder?)
- Gewicht (zulässiges Gesamtgewicht)
- Erstzulassungsdatum
- Antriebsart (Dieselmotor, oder?)
Dein 421er wird nach Gewicht versteuert, da es sich um eine Zugmaschine handelt, nicht nach Hubraum.
b) Zulassung bzw. TÜV
Wenn dein 421er stillgelegt und der TÜV abgelaufen ist, musst Du zunächst die TÜV-Abnahme durchführen, ansonsten sagt die Zulassungsstelle nein.
Wenn Du den Mog durch den TÜV gebracht hast, abgelastet auf 3,5 to, dann solltest Du zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen können:
1. TÜV-Frist 2 Jahre
2. Steuerberechnung für das abgelastete Gesamtgewicht
Für die Abnahme drücke ich Dir die Daumen und wünsche Dir einen kundigen Prüfer, der etwas für alte Schlepper übrig hat.
Gerhard aus Südwestfalen
lass mich an dieser Stelle auch meinen Senf dazugeben:
a) Besteuerung
Der Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer hat folgende Grundlagen:
- Fahrzeugart (Zugmaschine, oder?)
- Gewicht (zulässiges Gesamtgewicht)
- Erstzulassungsdatum
- Antriebsart (Dieselmotor, oder?)
Dein 421er wird nach Gewicht versteuert, da es sich um eine Zugmaschine handelt, nicht nach Hubraum.
b) Zulassung bzw. TÜV
Wenn dein 421er stillgelegt und der TÜV abgelaufen ist, musst Du zunächst die TÜV-Abnahme durchführen, ansonsten sagt die Zulassungsstelle nein.
Wenn Du den Mog durch den TÜV gebracht hast, abgelastet auf 3,5 to, dann solltest Du zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen können:
1. TÜV-Frist 2 Jahre
2. Steuerberechnung für das abgelastete Gesamtgewicht
Für die Abnahme drücke ich Dir die Daumen und wünsche Dir einen kundigen Prüfer, der etwas für alte Schlepper übrig hat.
Gerhard aus Südwestfalen
U411 Cabrio kurz, Bj. 59