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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#15397
Hallo Michel,

lass mich an dieser Stelle auch meinen Senf dazugeben:

a) Besteuerung
Der Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer hat folgende Grundlagen:
- Fahrzeugart (Zugmaschine, oder?)
- Gewicht (zulässiges Gesamtgewicht)
- Erstzulassungsdatum
- Antriebsart (Dieselmotor, oder?)
Dein 421er wird nach Gewicht versteuert, da es sich um eine Zugmaschine handelt, nicht nach Hubraum.

b) Zulassung bzw. TÜV
Wenn dein 421er stillgelegt und der TÜV abgelaufen ist, musst Du zunächst die TÜV-Abnahme durchführen, ansonsten sagt die Zulassungsstelle nein.
Wenn Du den Mog durch den TÜV gebracht hast, abgelastet auf 3,5 to, dann solltest Du zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen können:
1. TÜV-Frist 2 Jahre
2. Steuerberechnung für das abgelastete Gesamtgewicht

Für die Abnahme drücke ich Dir die Daumen und wünsche Dir einen kundigen Prüfer, der etwas für alte Schlepper übrig hat.

Gerhard aus Südwestfalen
#15314
Hallo Gerhard,
Dein 421er wird nach Gewicht versteuert, da es sich um eine Zugmaschine handelt, nicht nach Hubraum.


auch wenn ich mich jetzt als Pedant oute, das klingt in den Ohren eines Steuerlaien, als ob ein Unimog, der nicht als Zugmaschine zugelassen ist, nach Hubraum versteuert würde.
Der Unimog wird nach Gewicht versteuert, weil er kein PKW/Krad ist.
Für alle anderen Fahrzeugarten (LKW, Zugmaschinen, SonderKfz, Anhänger...) gilt die Gewichtsversteuerung - ich weiss, Sonderkombinations-Kfz erst über 2,8to -.
Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob der Unimog als LKW, Zugmaschine, Werkstattwagen, Wohnmobil oder sonst was läuft, kostet alles das Gleiche. Nur in der Versicherung ergeben sich durchaus erhebliche Prämienunterschiede.
Ebenfalls unerheblich ist die Antriebsart, bei Gewichtsbesteuerung spielt es keine Rolle, ob ein Benzin- oder Dieselmotor eingebaut ist und bis 3,5to zGM wird auch nicht nach Schadstoffklassen unterschieden.

Zum TÜV-Procedere: volle Zustimmung, genau so gehts.
#15287
Hi,

eine letzte Frage noch zum TÜV, alles andere haben wir ja nun, Ulli sei Dank, geklärt.
Gesetzt der Fall er ist abgemeldet/stillgelegt worden kurz nachdem er neu über den TÜV kam (unwahrscheinlich, aber mal angenommen) hätte er ja theoretisch noch TÜV bis kommenden Sommer. Wie siehts denn dann aus (Ablastung o.ä mal aussen vor)?
Kann man ja ggf. beim nächsten TÜV-Termin noch machen.
Und vor allem wie krieg ich den Mog ohne Zulassung zum TÜV ???
Das gute Stück wird per LKW nach Hause transportiert. Von mir zum nächsten TÜV sinds dann nochmal 20 Km. Ich kann da ja net schon wieder nen LKW parat machen und ihn so dahin verfrachten. Kann ich da einfach ohne ZUlassung hinfahren ???
(Zwar reichlich unwahrscheinlich, aber irgendeine Reglung muss es da ja geben )



Michel 421
#15255
Hallo ihr Mogler,

a) Ulli
Deine Klarstellung geht voll in Ordnung; gemeint war es, wie Du richtigstellst. Der Teufel steckt halt im Detail.

b) Michel
Wenn der Mog noch TÜV hat, ja, dann sieht es so aus: Einfach mit den Kennzeichen hin zur Zulassungsstelle und wieder anmelden. Stillegebescheinigung und Doppelkarte nicht vergessen. Danach zum TÜV und Ablastung begutachten/eintragen lassen und bei der Zulassungsstelle vorlegen.

Ansonsten, ohne TÜV, bleibt meiner Meinung nach nur, bei der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen (gelbe Nummer) zu beantragen und dann damit zum TÜV zu fahren. Ohne Zulassung wäre mir das, ehrlich gesagt, zu gewagt. Das kann im Ernstfall teuer werden.

Grüsse aus Südwestfalen
Gerhard (411 Treter)
#15245
b) Michel
Wenn der Mog noch TÜV hat, ja, dann sieht es so aus: Einfach mit den Kennzeichen hin zur Zulassungsstelle und wieder anmelden. Stillegebescheinigung und Doppelkarte nicht vergessen. Danach zum TÜV und Ablastung begutachten/eintragen lassen und bei der Zulassungsstelle vorlegen.
Moin,

falls Dein Liebling tatsächlich noch TÜV hat , nimm unbedingt den aktuellen Prüfbericht mit ansonsten wird das mit der Zulassung nichts.
So ist es bei uns, denn die Zul .-Stellen akzeptieren hier die Eintragungen auf de anderen Dokumenten nur unter Vorlage des Prüfberichts.
#15233
Hi,

na dann wollen wir mal hoffen, dass er noch TÜV hat, und ich das Ablasten nachholen kann und vor allem sofort anmelden kann. Das gibt ja sonst ein heilloses Gerenne bis man alles zusammen hat. Naja, übermorgen holen wir den Mog erstmal nach Hause.
Dann sehen wir weiter.
Ich werd euch dann auf dem laufenden halten wie das mit anmelden und TÜV ausgegangen ist.
Mal sehen, was ich dann sonst noch an Fragen ergibt. :)



Michel 421
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