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421 wie zulassen? Muß man mit Türen fahren?

Verfasst: 09.08.2010, 22:41
von onkeltitus
Bin dabei eine 421 zu reanimieren. Jetzt meine Frage, wie lasse ich ihn am besten zu. Da es sich um ein ehem. Wirtschaftsfahzg vom Bund handelt, habe ich keinen Brief, sondern die Abmeldebescheinigung zur erlangung des zivilen KFZ Briefs berechtigt, oder wie das Ding heute heißt. FS habe ich bis 7,5 Tonnen, in 3Jahren dürfen auch meine Kinder den FS machen, weswegen ablasten auf 3,5t sicher sinnvoll ist, auch wegen des Tüv. Im Papier steht "Zugmaschine". Da ich keinen Grundbesitz habe wird grüne nummer sicher nicht gehen. H-Kennzeichen würde er sicherlich bekommen. Nutzen will ich ihn vorrangig für Brennholzgewinnung zum Eigenbedarf oder für die Fahrt zur Kirche. Also nicht viel und nicht gewerblich.
1. Wie ist die Besteuerung (wohne in Thüringen) Versicherung scheint ja nicht das Problem zu sein,
2, Als was lasse ich den sinnvoll zu, was gibt es außer Zugmaschine? Mein Tüv-Mensch ist in der Beziehung recht flexibel, ist ein H-Kennzeichen von Vorteil?
3. Muß der Mog Türen haben? Problem ist, diese fehlen (noch), da sie aber zum aushängen sind meine Frage: muß ich mit Tür fahren (cabrio-version)
Danke für alle Tipps
Gruss Titus

Verfasst: 09.08.2010, 22:49
von Jürgen-Fahlbusch
Hallo Titus,

Zulassung als Zugmaschine oder besser als LOF Zugmaschine/Ackerschlepper wenn Du mit Deinem TÜVler reden kannst.

Bei Ablastung auf 3,5 to ist die normale Steuer nur unwesentlich teurer als H und liegt bei 210 Euro.
H-Kennzeichen oder die oben erwähnte Zulassung als LOF-Zugmaschine erlaubt Dir das befahren der Umweltzonen auch ohne Plakette.

Im öffentlichen Strassenverkehr benötigst Du eine Vorrichtung die das herausfallen der Besatzung verhindert, Türen oder mindesten eine Kette.

Verfasst: 10.08.2010, 17:09
von onkeltitus
Was ist LOF Zugmaschine? Und was wäre der Vorteil H oder nicht? Steuer bleibt wohl gleich, egal ob über oder unter 3,5t?