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6 Km

Verfasst: 16.09.2004, 20:26
von ulli
Moin Martin,
es gibrt wohl irgendwelche Ausführungsbestimmungen zum §18, die ich aber nicht kenne.

Anlass war wohl, dass gerade mit Pferdeanhängern viel Missbrauch getrieben wurde, damit wurden ja komplette Wohnungsumzüge durchgeführt und Baumaterial für den Hausbau transportiert.

Gruß Ulli

6 Km

Verfasst: 16.09.2004, 20:26
von ulli
Moin Martin,
es gibrt wohl irgendwelche Ausführungsbestimmungen zum §18, die ich aber nicht kenne.

Anlass war wohl, dass gerade mit Pferdeanhängern viel Missbrauch getrieben wurde, damit wurden ja komplette Wohnungsumzüge durchgeführt und Baumaterial für den Hausbau transportiert.

Gruß Ulli

6 Km

Verfasst: 16.09.2004, 20:53
von Nieswurz
@ Stefan H.

Kannst Du mir mal den Namen von diesem Typ geben? Das würde ja bedeuten, wenn ich mit meinem voll einsatzfähigen TroLF an einem Feuer vorbei fahre, dann ist das keine unterlassene Hilfeleistung...

Die Begründung finde ich albern. Ich kann verstehen, daß ein privater Feuerlöschanhänger nicht im Sinne des Erfinders des Gesetzes ist. Ob der Hänger bei einer Werksfeuerwehr angemeldet ist?

Michael

6 Km

Verfasst: 16.09.2004, 20:53
von Nieswurz
@ Stefan H.

Kannst Du mir mal den Namen von diesem Typ geben? Das würde ja bedeuten, wenn ich mit meinem voll einsatzfähigen TroLF an einem Feuer vorbei fahre, dann ist das keine unterlassene Hilfeleistung...

Die Begründung finde ich albern. Ich kann verstehen, daß ein privater Feuerlöschanhänger nicht im Sinne des Erfinders des Gesetzes ist. Ob der Hänger bei einer Werksfeuerwehr angemeldet ist?

Michael

6 Km

Verfasst: 16.09.2004, 21:02
von Stefan.H
Hallo Michael,
wenn ich mich recht erinnere war das ein Herr Grabowski. Das ist der Leiter der Zulassungsstelle. Eine Zulassung als Sonderkraftfahrzeug Feuerwehrfahrzeug wirst Du für Deinen TroLF wohl so ohne weiteres auch nicht bekommen.
Gruß Stefan

6 Km

Verfasst: 16.09.2004, 21:02
von Stefan.H
Hallo Michael,
wenn ich mich recht erinnere war das ein Herr Grabowski. Das ist der Leiter der Zulassungsstelle. Eine Zulassung als Sonderkraftfahrzeug Feuerwehrfahrzeug wirst Du für Deinen TroLF wohl so ohne weiteres auch nicht bekommen.
Gruß Stefan

6 Km

Verfasst: 16.09.2004, 21:54
von Nieswurz
Naja, ich tendiere auch mehr zum Sammlerkennzeichen, dann kann mir auch kein TÜV-Prüfer das blaue Licht auf dem Dach abnehmen...

6 Km

Verfasst: 16.09.2004, 21:54
von Nieswurz
Naja, ich tendiere auch mehr zum Sammlerkennzeichen, dann kann mir auch kein TÜV-Prüfer das blaue Licht auf dem Dach abnehmen...

6 Km

Verfasst: 21.09.2004, 16:36
von TOMMOG
Hallo Michael

Wegen der unterlassene Hilfeleistung

In Bayern ist das so

Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)
vom 23. Dezember 1981 (GVBI S. 526)

Pflichten der Bevölkerung

Art. 24 Heranziehung von Personen und Sachen

(3) Der Einsatzleiter kann Eigentümer, Besitzer und sonstige Nutzungsberechtigte verpflichten, Fahrzeuge, Löschwasser, sonstige Löschmittel und andere zur Brandbekämpfung oder Hilfeleistung geeignete Sachen zur Verfügung zu stellen.


Also, nie mit einem TroLF zu dicht ans Feuer ;)

Gruss Thomas

6 Km

Verfasst: 21.09.2004, 16:36
von TOMMOG
Hallo Michael

Wegen der unterlassene Hilfeleistung

In Bayern ist das so

Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)
vom 23. Dezember 1981 (GVBI S. 526)

Pflichten der Bevölkerung

Art. 24 Heranziehung von Personen und Sachen

(3) Der Einsatzleiter kann Eigentümer, Besitzer und sonstige Nutzungsberechtigte verpflichten, Fahrzeuge, Löschwasser, sonstige Löschmittel und andere zur Brandbekämpfung oder Hilfeleistung geeignete Sachen zur Verfügung zu stellen.


Also, nie mit einem TroLF zu dicht ans Feuer ;)

Gruss Thomas