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6 Km

Verfasst: 15.09.2004, 20:25
von Willi
Hallo gibt es keine möglichkeit einen anhänger zulassungs und steuerfrei zu betreiben ?
Als nicht Landwirt !

Wie ist das mit den 6 Km/h Gab doch damals die möglichkeit diverse maschienen so zu betreiben - geht das auch mit einem Anhänger ?

6 Km

Verfasst: 15.09.2004, 20:44
von OliverStollenwerk
Mir hat vor einiger Zeit mal jemand gesagt, die 6 km/h - Regelung gäbe es nicht mehr...ansonsten zulassungfrei ohne Landwirtschaft wohl keine chancen...

6 Km

Verfasst: 15.09.2004, 20:44
von OliverStollenwerk
Mir hat vor einiger Zeit mal jemand gesagt, die 6 km/h - Regelung gäbe es nicht mehr...ansonsten zulassungfrei ohne Landwirtschaft wohl keine chancen...

6 Km

Verfasst: 15.09.2004, 21:35
von ulli
doch, zulassungsfreie Anhänger gehen auch ausserhalb der Landwirtschaft.

§18 STVZO führt unter anderem folgende Anhänger als zulassungsfrei auf:

Anhänger hinter Straßenwalzen;

Maschinen für den Straßenbau, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden; Buchstabe a letzter Satz gilt entsprechend;

Wohnwagen und Packwagen im Gewerbe nach Schaustellerart, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden; Buchstabe a letzter Satz gilt entsprechend;

Anhänger, die lediglich der Straßenreinigung dienen;

eisenbereifte Möbelwagen;

einachsige Anhänger hinter Krafträdern;

Anhänger für Feuerlöschzwecke;

Arbeitsmaschinen;

Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden;

Anhänger, die als Verladerampen dienen;

fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden; Buchstabe a letzter Satz gilt entsprechend;

einspurige, einachsige Anhänger (Einradanhänger) hinter Personenkraftwagen, wenn das zulässige Gesamtgewicht nicht mehr als 150 kg, die Breite über alles nicht mehr als 1000 mm, die Höhe über alles nicht mehr als 1000 mm und die Länge über alles nicht mehr als 1200 mm betragen.

such dir was aus ;)

6 Km

Verfasst: 15.09.2004, 21:35
von ulli
doch, zulassungsfreie Anhänger gehen auch ausserhalb der Landwirtschaft.

§18 STVZO führt unter anderem folgende Anhänger als zulassungsfrei auf:

Anhänger hinter Straßenwalzen;

Maschinen für den Straßenbau, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden; Buchstabe a letzter Satz gilt entsprechend;

Wohnwagen und Packwagen im Gewerbe nach Schaustellerart, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden; Buchstabe a letzter Satz gilt entsprechend;

Anhänger, die lediglich der Straßenreinigung dienen;

eisenbereifte Möbelwagen;

einachsige Anhänger hinter Krafträdern;

Anhänger für Feuerlöschzwecke;

Arbeitsmaschinen;

Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden;

Anhänger, die als Verladerampen dienen;

fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden; Buchstabe a letzter Satz gilt entsprechend;

einspurige, einachsige Anhänger (Einradanhänger) hinter Personenkraftwagen, wenn das zulässige Gesamtgewicht nicht mehr als 150 kg, die Breite über alles nicht mehr als 1000 mm, die Höhe über alles nicht mehr als 1000 mm und die Länge über alles nicht mehr als 1200 mm betragen.

such dir was aus ;)

6 Km

Verfasst: 16.09.2004, 10:58
von hgrube
Hallo,

wie wird denn in diesem Zusammenhang ein Atlas Lader AL320 auf Lafette (Ein-Achs-Fahrgestell) eingestuft ? Zur Info, das Eigengewicht betraegt 380 kg.

Kann man den hinter einen H-zugelassenen Mog haengen und mit bis zu 25 km/h zum Einsatzort fahren ?

Gruss,

Holger

6 Km

Verfasst: 16.09.2004, 10:58
von hgrube
Hallo,

wie wird denn in diesem Zusammenhang ein Atlas Lader AL320 auf Lafette (Ein-Achs-Fahrgestell) eingestuft ? Zur Info, das Eigengewicht betraegt 380 kg.

Kann man den hinter einen H-zugelassenen Mog haengen und mit bis zu 25 km/h zum Einsatzort fahren ?

Gruss,

Holger

6 Km

Verfasst: 16.09.2004, 17:58
von Stamm_kunde
@ Ulli: Sportgeräteanhänger (Pferdeanhänger) schon mindestens 6 Jahre nicht mehr

(war schon mindestens 3 mal bei TÜV)

Sportgeräteanhänger sind aber steuerfrei (grüne Nummer)

guckst Du hier: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_18.php

@ Holger : Ich denke unter l. Arbeitsmaschine

Gruß Martin

[Editiert am 16/9/2004 von Stamm_kunde]

6 Km

Verfasst: 16.09.2004, 17:58
von Stamm_kunde
@ Ulli: Sportgeräteanhänger (Pferdeanhänger) schon mindestens 6 Jahre nicht mehr

(war schon mindestens 3 mal bei TÜV)

Sportgeräteanhänger sind aber steuerfrei (grüne Nummer)

guckst Du hier: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_18.php

@ Holger : Ich denke unter l. Arbeitsmaschine

Gruß Martin

[Editiert am 16/9/2004 von Stamm_kunde]

6 Km

Verfasst: 16.09.2004, 19:43
von ulli
Moin Martin,
wenn du den Link, den du mir freundlicherweise genannt hast, mal selber liest, findest du unter m. genau die zulassungsfreien Sportanhänger ;)

Gruß Ulli

6 Km

Verfasst: 16.09.2004, 19:43
von ulli
Moin Martin,
wenn du den Link, den du mir freundlicherweise genannt hast, mal selber liest, findest du unter m. genau die zulassungsfreien Sportanhänger ;)

Gruß Ulli

6 Km

Verfasst: 16.09.2004, 19:58
von Stefan.H
Hallo,
das mit dem Feuerlöschanhänger steht zwar so in der StVZO, aber als Privatperson kannst Du Dir das aus dem Kopf schlagen. Ich habe mal ein längeres Gespräch mit dem Leiter der Zulassungsstelle in Lübeck gehabt. Als Privatperson darfst Du nach seiner Meinung kein Feuer löschen und somit entfällt der Zweck des Feuerlöschens bei dem Anhänger und die Betriebserlaubnis ist hinfällig. Eine neue bekommst Du hier in Lübeck sowieso nicht. Ich habe noch einen Feuerwehranhänger rumstehen, aber noch ohne Betriebserlaubnis.
Gruß Stefan

6 Km

Verfasst: 16.09.2004, 19:58
von Stefan.H
Hallo,
das mit dem Feuerlöschanhänger steht zwar so in der StVZO, aber als Privatperson kannst Du Dir das aus dem Kopf schlagen. Ich habe mal ein längeres Gespräch mit dem Leiter der Zulassungsstelle in Lübeck gehabt. Als Privatperson darfst Du nach seiner Meinung kein Feuer löschen und somit entfällt der Zweck des Feuerlöschens bei dem Anhänger und die Betriebserlaubnis ist hinfällig. Eine neue bekommst Du hier in Lübeck sowieso nicht. Ich habe noch einen Feuerwehranhänger rumstehen, aber noch ohne Betriebserlaubnis.
Gruß Stefan

6 Km

Verfasst: 16.09.2004, 20:10
von Stamm_kunde
Stimmt natürlich Ulli - das kommt davon wenn man nur schnell mal drüberliest.

Aber wo steht das mit dem Anmelden für Pferdeanhänger?

Und warum wurde in vielen Autozeitungen damals solch eine Panik gemacht?

Gruß Martin

6 Km

Verfasst: 16.09.2004, 20:10
von Stamm_kunde
Stimmt natürlich Ulli - das kommt davon wenn man nur schnell mal drüberliest.

Aber wo steht das mit dem Anmelden für Pferdeanhänger?

Und warum wurde in vielen Autozeitungen damals solch eine Panik gemacht?

Gruß Martin