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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#517774
Hallöchen!

neulich beim GTÜ... Es drehte sich um meinen U421, abgelastet auf 3,5t. Der Prüfer schaute sich den Schein an und fand bei Höchstgeschwindigkeit die Eintragung 83kmh und somit hätte das Fahrzeug Autobahnzulassung. Das lies ihn stutzig werden weil das in Kombination mit Ackerschlepper dann eine ganz andere Prüfung stattfinden müsse. Das bemerkte er erst jetzt, nachdem er vor 2 Jahren schonmal das Teil auf dem Hof stehen hatte.

Gut- egal, weil er momentan sowieso kein TÜV bekommt, da das Getriebe defekt ist, aber trotzdem habe ich dann mal nachgeforscht und festgestellt, dass die eigentliche Höchstgeschwindigkeit bei 53kmh liegt. Ich denke die Dame vom Amt hat sich bei der Zulassung gewaltig im Zahlenblock vertippt und statt der 5 eine 8 getippt.

Tippen die alle Scheine immer wieder neu in den Computer ein oder wie läuft das? Außerdem.. Ich sollte den Schein wohl mal am besten berichtigen lassen, aber mit welcher Grundlage soll ich dort aufschlagen? Im Brief steht keine Höchstgeschwindigkeit die den Fehler belegen könnte. Und wenn ich mit eine mündlichen Aussage dort sitze lacht sich die Dame gegenüber sicherlich tot. Da könnte ja jeder kommen und was bahaupten.

Gruß

Heiko
#517776
Hallo Heiko
die Zulassungsbescheinung, Fahrzeugschein und Brief sind alles Papierdokumente, digitale Dokumente dafür gibt es noch nicht. Folglich muss auch jedes Dokument eingetippt werden, es gibt keine digitale Datenbank, aus der man die Unterlagen übernehmen und einfügen kann.
Welchen Brief hat dein Fahrzeug. Im original-Brief ist die ABE-Nr eingetragen, damit ist es für den Prüfer kein Problem, die Werte nachzusehen.
Sollte im Brief 53 statt 83 eingetragen sein, wird die Änderung normalerweise kostenlos berichtigt. Dass im Brief keine Höchstgeschwindigkeit eingetragen ist, (Feld 6) ist nicht möglich.
#517782
Hallo,

Auf die Autobahn darf dein Mog, wenn da mehr als 60km/h eingetragen sind. Eine andere Prüfung gibt es bei Zugmaschine/Ackerschlepper bis bzw. über 40km/h, also kein Unterschied bei 53km/h- gegenüber 83km/h-Eintragung. Alles über 3,5t und gleichzeitig über 40km/h muss jährlich zur HU, bis 3,5t oder bis 40km/h nur alle 2 Jahre.

Der Fehler sollte anhand der technischen Daten des Fahrzeuges leicht nachgewiesen werden können. Im Zweifelsfall im Fahrversuch, es geht hier ja nicht um 5km/h mehr oder weniger, eine Abweichung von 30km/h sollte ja leicht nachvollziehbar sein. Auf welcher Grundlage wurden die Papiere erstellt? Bei unserer Zulassungsstelle werden zumindest Gutachten immer eingescannt und digital archiviert, ob die das auch bei Neuausstellung von Papieren mit den Vorgängerpapieren machen, hab ich aber gerade nicht im Kopf. Vielleicht einfach mal nachfragen.

Gruß,
Michael
#517783
Hallo Helmut,

danke für deine Antwort. Interessant, danke für die Inforamtion. Wieder was gelernt. Ist nicht das erste mal wo falsche Eintragungen bei An- und Ummeldung bei mir die Folge waren. Aber da war ich direkt vor Ort und es war sehr auffällig. Dann muss ich nochmal im Brief nachsehen. Ich habe es nur überflogen aber ich wurde eben stutzig durch die Aussage des Prüfers das der Unimog für 83 kmh zugelassen sein soll. Er hat einen neueren Brief. Ich melde mich dann was dabei raus kam.

LG

Heiko

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