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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#99210
Hallo Leute

Ich habe vor mir einen 406 zu kaufen.
Da ich erst vor 1 1/2 Jahren meinen Führerschein gemacht habe wurde mir gesagt ich müsse den Unimog Ablasten.
Jetzt ist meine Frage:
Ist das Ablasten mit großem Aufwand (auch Finanziell) verbunden oder muss da nur was im Brief geändert werden.

Und stimmt es das wenn ich den 406 über eine grüne Nummer anmelde er nur knapp 150 ¤ Versicherung kostet.
Danke euch schon mal im voraus

Gruß Florian Brucker (Hubbel)

Hubbel2220@web.de
#99213
Moin Hubbel,
welchen Führerschein hast du gemacht?

Wenn es B ist, wird es wohl mit dem Ablasten nichts werden, der 406 wiegt ja leer schon 3,5to.
Da müsstest du schon C1 haben.
Da ich erst vor 1 1/2 Jahren meinen Führerschein gemacht habe wurde mir gesagt ich müsse den Unimog Ablasten.
Eine solche Regelung ist mir nicht bekannt.

Wenn du ihn mit grüner Nummer zulassen willst und T hast, dann muss der Mog nicht abgelastet, sondern gedrosselt werden und das kann durch Sperren im Getriebe mit anschliessender Verplombung erfolgen.

Damit wir eindeutig Stellung nehmen können, müssen wir schon wissen, welche Fahrerlaubnisklasse du hast.

Gruß Ulli
#99224
Hubbel hat geschrieben:Habe nur den B und BE, das würde heißen ich müsste noch den C machen.
zumindest C1E, aber da wäre der CE auch kein großer Schritt mehr.

Mit deinem jetzigen BE könntest du allerdings einen abgelasteten 421 (bei dem ist das aufgrund des Leergewichts von ca. 2,8to problemlos möglich) mit Anhänger fahren. Die Ablastung erfolgt ohne techn. Änderung, es entstehen also nur Gebühren für das TÜV-Gutachten und die Änderung der Fahrzeugpapiere.

Gruß Ulli
#99584
Fleischi hat geschrieben:wenn man einen 421 ablastet kann man noch ca. 700 Kilo aufladen oder?
2,8 t Leergewicht +0,7 = 3,5 t
richtig :D

ggf. müsstest du das Lebendgewicht des oder der Mitfahrer noch abziehen :wink:

Leergewicht=Gewicht des Fahrzeugs inkl. aller Betriebsstoffe (voller Dieseltank) + 75kg für den Fahrzeugführer.

Ablastung beim 421 stellt kein Problem dar, evtl. sollte man vor der TÜV-Vorführung vorhandene Anbaugeräte (Mähwerk, Frontkraftheber...) abbauen.

Ablastung hat neben der Steuerersparnis und 2jährigem TÜV-Intervall noch den Vorteil, dass mit Klasse BE die Anhängelast des 421 voll ausgenutzt werden kann (zulassungsfreie Anhänger ausgenommen), es dürfen zulassungspflichtige Anhänger bis 13to (?) gefahren werden. Beim nicht abgelasteten 421 wird C1E benötigt und da darf nur ein Anhänger "mit einer zGM in Höhe des Leergewichts des Zugfahrzeugs" sprich - zGM des Anhängers ist auf 2,8to beschränkt -, angehängt werden :?

Muss man nicht verstehen, aber so sind nun mal die Gesetze :lol:

Gruß Ulli
#99600
Moin Matthias,
korrekt, nach der FEV sind Zugmaschinen Vmax > 60km/h nur noch mit Klasse CE zu fahren, soweit sie eine zGM > 3,5to haben.

Einzige Möglichkeit ohne Drosselung besteht (soweit CE nicht vorhanden ist) für Alt-Klasse-3-Inhaber: die erhalten auf Antrag bei der Umschreibung auf EU-Führerschein die Klasse CE79, in der heisst es u.a.
...und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann...
und können damit wie bisher an ihren Unimog mit Vmax > 60km/h zulassungsfreie Anhänger ohne Achs- und Gewichtsbegrenzung anhängen.

Gruß Ulli
#99844
Hallo Mogler,
nur zur Info - den 421 gibt es auch mit (kurzer) landwirtschaftlicher Achse, dann kommt er auf 53 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Meines Wissens nach wurde auch der 406 so ausgeliefert. Dann ist der Betrieb mit T-Schein kein Problem. Mein 421 wurde auch auf 3,5 t abgelastet. Im täglichen Betrieb überhaupt kein Problem!
mfG
Joachim
#100570
Hallo,
Der 421 geht ja 67 kmh! Müsste man also Sperre einbauen? Auch bei landwirtschaftlichen grünen Zeichen? Hab da mal in irgendeinen Thread so was gelesen, konnte daraus aber nicht schlüssig werden.
Wenn du unbedingt das zulässige Gesamtgewicht ausnutzen willst und den Mog ausschließlich land- und forstwirtschaftlich nutzen willst, dann wäre evtl. Klasse T doch eine Alternative. Wenn der Mog jetzt mit 67km/h eingetragen ist, könnte evtl. die Maximaldrehzahl minimal zurückgenommen werden. Es gibt im Bezug auf das, was der Mog dann läuft, noch Toleranzen. Wenn er maximal echte 66km/h läuft, kann er mit 60km/h eingetragen werden (10% Toleranz, gilt nach irgendeiner EG-Verordnung auch z.B. für Mofas, Roller usw.).
Vielleicht einfach mal beim TÜV nachfragen.
Ablastung hat neben der Steuerersparnis und 2jährigem TÜV-Intervall noch den Vorteil, dass mit Klasse BE die Anhängelast des 421 voll ausgenutzt werden kann (zulassungsfreie Anhänger ausgenommen), es dürfen zulassungspflichtige Anhänger bis 13to (?) gefahren werden. Beim nicht abgelasteten 421 wird C1E benötigt und da darf nur ein Anhänger "mit einer zGM in Höhe des Leergewichts des Zugfahrzeugs" sprich - zGM des Anhängers ist auf 2,8to beschränkt -, angehängt werden
Bei BE ist die Anhängelast sowie die Anzahl der Anhänger nur durch das beschränkt, was das Fahrzeug lt. Papieren anhängen darf. Wenn dein auf 3,5t abgelasteter 421 eine Zugmaschine ist und eine Anhängelast von 20t hat, darfst du die auch in Form von 2 Anhängern bei BE anhängen.

Nochmal zur Übersicht die Voraussetzungen der einzelnen FS-Klassen, die in Frage kommen:

T - Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschine (muss also so im Brief eingetragen sein), die auch land- und forstwirtschaftlich genutzt wird (ACHTUNG, wenn du was anderes mit dem Mog machst, brauchst du min. C1), max. 60km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, alle Anhänger möglich, was am Mog zugelassen ist.

BE - max. 3,5t zul. Gesamtgewicht, Anhänger soweit am Mog zugelassen.

C1E - mehr als 3,5 bis 7,5t zul. Gesamtgewicht, aber zul. Gesamtgewicht des Anhängers max. Leergewicht des Zugfahrzeuges (also Anhänger bei deinem Mog max. 2,8t zul. Gesamtgewicht)

CE - mehr als 3,5t zul. Gesamtgewicht, Anhänger soweit am Mog zugelassen.


Gruß,
Michael

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