Hallo,
Der 421 geht ja 67 kmh! Müsste man also Sperre einbauen? Auch bei landwirtschaftlichen grünen Zeichen? Hab da mal in irgendeinen Thread so was gelesen, konnte daraus aber nicht schlüssig werden.
Wenn du unbedingt das zulässige Gesamtgewicht ausnutzen willst und den Mog ausschließlich land- und forstwirtschaftlich nutzen willst, dann wäre evtl. Klasse T doch eine Alternative. Wenn der Mog jetzt mit 67km/h eingetragen ist, könnte evtl. die Maximaldrehzahl minimal zurückgenommen werden. Es gibt im Bezug auf das, was der Mog dann läuft, noch Toleranzen. Wenn er maximal echte 66km/h läuft, kann er mit 60km/h eingetragen werden (10% Toleranz, gilt nach irgendeiner EG-Verordnung auch z.B. für Mofas, Roller usw.).
Vielleicht einfach mal beim TÜV nachfragen.
Ablastung hat neben der Steuerersparnis und 2jährigem TÜV-Intervall noch den Vorteil, dass mit Klasse BE die Anhängelast des 421 voll ausgenutzt werden kann (zulassungsfreie Anhänger ausgenommen), es dürfen zulassungspflichtige Anhänger bis 13to (?) gefahren werden. Beim nicht abgelasteten 421 wird C1E benötigt und da darf nur ein Anhänger "mit einer zGM in Höhe des Leergewichts des Zugfahrzeugs" sprich - zGM des Anhängers ist auf 2,8to beschränkt -, angehängt werden
Bei BE ist die Anhängelast sowie die Anzahl der Anhänger nur durch das beschränkt, was das Fahrzeug lt. Papieren anhängen darf. Wenn dein auf 3,5t abgelasteter 421 eine Zugmaschine ist und eine Anhängelast von 20t hat, darfst du die auch in Form von 2 Anhängern bei BE anhängen.
Nochmal zur Übersicht die Voraussetzungen der einzelnen FS-Klassen, die in Frage kommen:
T - Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschine (muss also so im Brief eingetragen sein), die auch land- und forstwirtschaftlich genutzt wird (ACHTUNG, wenn du was anderes mit dem Mog machst, brauchst du min. C1), max. 60km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, alle Anhänger möglich, was am Mog zugelassen ist.
BE - max. 3,5t zul. Gesamtgewicht, Anhänger soweit am Mog zugelassen.
C1E - mehr als 3,5 bis 7,5t zul. Gesamtgewicht, aber zul. Gesamtgewicht des Anhängers max. Leergewicht des Zugfahrzeuges (also Anhänger bei deinem Mog max. 2,8t zul. Gesamtgewicht)
CE - mehr als 3,5t zul. Gesamtgewicht, Anhänger soweit am Mog zugelassen.
Gruß,
Michael