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#6332
Hallo!

Wir kennen es ja von den Geländewägen : Das AUFlasten.

Man hat z.B. einen 4 türigen TerranoII und möchte sich um die Steuer mogeln, also geht man zur Werkstatt lässt sich die Hinterachsfederung modifizieren und lässt sich vom TÜV die 2.8t. eintragen ---> fertig.

Jetzt sehe ich aber hin und wieder, dass Unimogs und andere LKW\'s auchmal ABgelastet werden um die Gewichtsbesteuerung zu verringern.

Meine Fragen:

1. Gibt es da (ausser dem Leergewicht) eine Beschränkung? Kann man ein 16Tonnen-Monster auf 5,5 ablasten?

2. Sind zum Ablasten auch Veränderungen am Fahrzeug nötig?? Würde mMn wenig Sinn machen schwächere Federungen oder dünnere Achsen einzubauen.....

3. Kann sich bei dem Vorgehen auch was für den Führerschein ändern? Also darf ein auf 7,5t. abgelasteter LKW von einem C1 Besitzer /altem IIIer Besitzer gefahren werden?

Gruß
Greenhorn
#31298
Moin,
Ablasten geht ohne technische Änderungen.
Voraussetzung ist eine für den Verwendungszweck akzeptable Nutzlast, d.h. einen LKW mit Pritsche, der schon über 7to Leergewicht hat, wird man nicht auf 7,49to abgelastet bekommen, einen Koffer-LKW als Wohnmobil wohl schon, liegt halt im Ermessen des TÜV-Sachverständigen.
Wenn der LKW auf 7,49to abgelastet ist, kann er mit FS 3 bzw C1 gefahren werden, egal welches GG er vorher hatte.
Neben der Steuerersparnis gibt es weitere Vorteile, z.B. unterliegen LKWs bis 7,49to nicht dem Sonntagsfahrverbot und unter 12to auch nicht der Autobahn-Maut (wenn ie denn mal kommt), max. Tempo 60 ausserhalb der Autobahnen gilt auch nur für LKW ab 7,5to - obwohl sich heute keiner mehr daran hält (ausser Spesenritter ;) )

Gruß Ulli
#31300
Nach Zulassungsverordnung \"sollte\" das abgelastete Zul. Gesamtgew. (Edit) eine Zuladung von 20 Prozent ermöglichen.
Das heißt, das ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5to ein maximales Leergewicht von 6,25to ermöglicht. Bei 3,5to entsprechend 2,9to Leergewicht.
Das Leergewicht enthält den vollen Tank plus Fahrergewicht. (70kg)

Ablasten ist in den genannten Grenzen i.d.R. ohne technische Änderung möglich.

Die nötige Führerscheinklasse ergibt sich aus dem eingetragenen zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs.

[Editiert am 24/5/2004 von thorsten.schlote]
#31306
Also könnte man beispielsweise den U5000 (man merk an meinen Beispielen das geringe Alter gell?) auf 7,5t. ablasten?

Da er vorher 12,5t. max. hatte dürfte das nicht zu extrem sein, gleiches sollte dann wohl auch für den U425 gelten.

Vielen Dank!

Wusste garnicht, dass man ab über 7,5 nur noch 60 fahren darf ausserorts .... daran hält sich ja echt kein Mensch.


Edit: Wie schwer ist eigentlich ein 425/5000 LEER? (also mit Tank und Fahrer), bei Mercedes finde ich nur die zulässigen Beladeangaben.

Gruß
Greenhorn

[Editiert am 24/5/2004 von Greenhorn]
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