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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#502919
Hi zusammen,
über das Für und Wider der Ablastung ist ja hier im Forum schon einiges geschrieben worden. Ich habe es heute beim TÜV problemlos geschafft. Fahrzeugschein ist auch schon umgeschrieben. (€ 11,70) Muss dazu sagen, dass ich weder Hydraulik noch Zapfwelle habe. Der Wiegeschein zeigte 3280 kg. Also erst mal legal 220 kg Zuladung. Lt. Bussgeldkatalog werden bei 2 - 5% Überladung, € 30,- (ohne Punkte) fällig. Könnte somit, im schlimmsten Fall, auch mal mit 395 kg Zuladung unterwegs sein und riskiere € 30,-. Das scheint mir überschaubar, zumal ich das Fahrzeug nur für Freizeitfahrten nutze. (Keine Transporte) Damit bin ich vermutlich in der Minderheit :oops:
Vorteil für meine Anwendung ist: 1) Dass ich nur noch alle 2 Jahre zum TÜV muss und 2) Ein "normaler" Führerschein für einen späteren Käufer ausreichend ist.
Gruß
Roland
#503249
Hi zusammen,

für mein Verständnis bedeutet zulässiges Gesamtgewicht, zulässiges Gesamtgewicht. Wenn ich auf die Waage muss, zählt der angezeigt Wert. Dieser wird mit meinen Fahrzeugpapieren abgeglichen. Passt oder passt nicht. Nochmal zum Verständnis: Zulässiges Gesamtgewicht bedeutet: Gesamtgewicht, Verstehe gar nicht, wie man das falsch interpretieren kann.

Gruß
Roland
#503257
Hallo,

soweit ich weiß ist das "Leergewicht" der betriebsbereite Zustand, gut möglich das da Fahrer und Tankfüllung enthalten sind.

Ohne Spaß verderben zu wollen...normalerweise haftet immer der Halter, er steht für die Richtigkeit der Angaben im Fahrzeugschein gerade, egal wer da was eingetragen hat.
Und ein Gesamtgewicht von 3.500kg ist nur bis zu einem Leergewicht von 2.800kg erlaubt. Wenn es zu einem Unfall kommt wäre ich mir nicht sicher ob die Versicherung etc. da noch mitspielt. Dann ist der "schlimmste Fall" nicht mehr 30€, sondern fahren ohne Führerschein (bei neuem B), etc. Auch wenn der Prüfer und die Zulassungsstelle eigentlich den Fehler gemacht haben.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ablastung

Gruß Carsten
#503284
Hi zusammen,

den Tank hatte ich (fast) voll. Ich war beim Wiegen nicht im Fahrzeug. Bin noch einer der Alten, mit dem Pinkfarbenen FS. (Klasse 3 = 7,5 t)
Fühle mich somit einigermaßen sicher, solang ich immer brav unter 3,5 t bleibe. Auflastung, auf die ursprünglichen Werte, geht übrigens genau so problemlos :lol:
Gruß
Roland
#503388
Hi Norbert,

totale Sparausführung. Kleines Getriebe, keine Hydraulik, keine Zapfwelle. Ist bislang ausschließlich als Zugfahrzeug gelaufen. Die neue Pritsche ist seit einem Jahr drauf.
Innen und außen Kratzer- und Beulenfrei, weil damit grundsätzlich nichts transportiert wird, ausser Westerwälder Frischluft, beim Sonntagsausflug :wink:
Gruß
Roland
#503398
Hallo Roland
Derschlimmeroland hat geschrieben:Hallo Jörg,
na ja, wie man´s nimmt. Wenn jemand mit einem B-Führerschein mit 3,6 t gewogen wird, könnte das neben der Überladung, auch als fahren ohne FS auslegen werden.
Die Sorge hat man mit dem alten FS (Klasse 3) weniger, wollte ich damit sagen.
Gruß
Roland
für die Fahrerlaubnisklasse zählt einzig die zulässige Gesamtmass, und die ändert sich auch bei überladung nicht. Du hat dann zwar überladen, aber die Fahrzeugklasse ändert sich nicht.
Wenn du in einen VW Bus 10 Personen packst, so ist das nicht erlaubt, weil nur 9Gurte drin sind und nur 9 Plätze eingetragen sind, aber es wird nicht automatisch ein Omnibus draus, wofür du die Klasse D bräuchtest, hat also auch mit der Führerscheinklasse nicht zu tun.

Gruß
Thomas
#503413
Hallo Thomas,

in deinem Beispiel hast du natürlich Recht. Selbst mit einem Personenbeförderungsschein, dürfte ich nicht 10 Personen auf 9 Sitzen befördern. Man merkt, mir fehlt die Fahrlehrerausbildung. Ich versuche das mit Logik zu kompensieren. :? Scheitert zuweilen an unsinnigen Vorschriften :P Also nochmal zum Mitdenken: Mein Fahrzeug hat ein zGG von 3,5 t. Mit einem B-FS könnte man somit auch mit 5,5 t unterwegs sein. Der FS wäre ok, man wäre nur etwas überladen.....oder?
Gruß
Roland
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