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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#363435
Hallo,

welcher 407 Fahrer hat seinen Mog abgelastet auf 3,5 to! Ich habe gerade mal wieder Diskussionen mit dem TÜV deswegen. Sie sagen es geht nicht! Ich weis aber genau, dass es auch abgelastete 407 gibt. Meinen 421 habe ich auch abgelastet und das war gar kein Thema obwohl er in etwa gleich schwer ist wie der 407.

Über sachdienliche Hinweise bsp. eine Kopie des Fahrzeugbriefs eines abgelasteten 407 wäre ich sehr dankbar :-)

Gruß Chris
#363626
Hallo Chris,

das ist doch genau das Problem, was willst du den mit dem Mog machen?
Wenn du etwas damit arbeiten willst, hast du bei vollem Tank und einem Mitfahrer noch rund 300 kg, da darfst du kein Anbaugerät mitnehmen, geschweige denn auf der Pritsche etwas transportieren?
Und überladen zu haben ist heute teurer als einmal im Jahr zum TÜV zu müssen...

Grüße
Ralf

PS. ich hatte diese Gedanken auch schon, aber nach Abwägung der Vor-/Nachteile habe ich es gelassen
#363661
Machbar ist es von den Papieren her allermal, Sinn macht die Ablastung überhaupt nicht (außer man will nur legal mit dem entsprechenden Kennzeichen spazieren fahren).

Sobald auch nur irgendwas angebaut wird, fährst du überladen spazieren.

Mein 406.121 war beim Vorbesitzer mit 3,5t Leergewicht und gleichzeitig 3,5t zGW eingetragen. Dass das Fahrzeug leer tatsächlich durch diverse Umbauten über 3,8t Leergewicht hatte, hat im Saarland wohl keinen interessiert (Zeitpunkt 2006 - 2009). Hier gings auch nur darum, den Mog mit Klasse B fahren zu können, beladen wurde er aber grundsätzlich immer, da er im Kleingewerbe lief.

Jetzt hab ich ihn mit 5,6t zGW eingetragen und das kann beladen schon u.U. knapp werden.
#363669
Hallo,

abgelastet auf 3,5t heißt doch dann aber auch max. 1,5 x 3,5 oder? Ich glaub kaum, dass dann nur Anhänger unter 5,25t zGW bewegt werden.

Wenn nur Fahrberechtigungsklasse B vorhanden ist, wirds zweimal nichts mit größeren Anhängern. Und mit Klasse BE ist normalerweise auch bei 3,5t beim Anhänger Schluss, zumindest beim PKW.

Ich hab zum Glück CE und mach mir über das was ich fahren darf nur bedingt Gedanken. Ich halt sämtliche Überlängen und max. Nutzlasten und Geschwindigkeiten ein und dann passt das. Ladungssicherung kommt auch immer gut, aber schon im Eigentinteresse. Sämtliche Bußgelder und Punkte kann man sich absolut sparen.
#363730
Hallo Ralf,

in Ordnung. Ich lieg aber nicht daneben, wenn ich sag, dass Klasse B für das Führen folgender Fahrzeuge gilt:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).

Diese Info steht in sämtlichen Lehrunterlagen.

Als was das Fahrzeug zugelassen ist (Zugmaschine, Ackerschlepper o.ä.) interessiert die Fahrzeugklasse doch überhaupt nicht. Und wenn jmd nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse ist, bedeutet das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Ich bin mal gespannt was Uli dazu schreibt.

Gruß
#363745
Hallo Tobias,

du hast völlig recht, das Fahrer mit dem Führerschein der Klasse B, höchstens 3,5t mit ihrem abgelasteten Mog ziehen dürfen.
Mit Führerscheinklasse BE siehts aber wieder ganz anders aus.
Da gibt es von seiten der Fahrerlaubnis garkein Limit für das Gewicht des Anhängers. D.h. man dürfte z.B. mit einem abgelasteten 406er 22t ziehen.
Also mehr als mit dem alten Führerschein der Klasse 3 erlaubt ist...

Gruß
Fabian
#363751
kruni hat geschrieben:Hallo Tobias,


Mit Führerscheinklasse BE siehts aber wieder ganz anders aus.
Da gibt es von seiten der Fahrerlaubnis garkein Limit für das Gewicht des Anhängers. D.h. man dürfte z.B. mit einem abgelasteten 406er 22t ziehen.
Also mehr als mit dem alten Führerschein der Klasse 3 erlaubt ist...

Gruß
Fabian
Für BE gilt bei Lastkraftwagen das zGW mal 1,5. Ein 406 darf 22t sowieso nur mit den Vorgaben des Herstellers bewegen und das heißt:

Ab einer Anhängelast von 20t und mehr ist Allradantrieb zuzuschalten und keine Steigung und kein Gefälle von mehr als 10 Prozent möglich Das Fahrzeug muss dabei voll ausgeladen sein.

Sprich: Ein abgelasteter 406 hat sicher keine 22t Anhängelast, da er legal überhaupt nicht ausgeladen sein darf.

Steht in der Bedienungsanleitung als auch im Werkstatthandbuch. Weitere Angaben gibts von Rockinger im Zusammenhang mit den Prüfzeichen der Anhängerkupplungen.

Man kann nicht einfach alles mögliche anhängen und fahren wie man will. Und das ist auch gut so, gewisse Kenntnisse was die Fahrphysik angeht erwartet jeder von demjenigen, der eine derartige Masse in der Gegend rumfährt.
#363757
spezialmog hat geschrieben:Man kann nicht einfach alles mögliche anhängen und fahren wie man will. Und das ist auch gut so, gewisse Kenntnisse was die Fahrphysik angeht erwartet jeder von demjenigen, der eine derartige Masse in der Gegend rumfährt.
Das stimmt natürlich voll und ganz und ich will keine Diskussion über Sinn und Unsinn einer Ablastung beginnen. Schließlich muss das der Themenstarter selbst wissen.
Aus Erfahrung weiß ich aber, ein auf 60PS aufgedrehter und auf nicht mehr als 3,5t ballastierter 421er kommt prima mit 13t Anhängelast zurecht, ohne dass der Zug zur unberechenbaren Gefahr wird.
Geschwindigkeiten von mehr als 30km/h sind damit schon aufgrund der Motorleistung eher unmöglich :)
Den 406er auf 3,5t abzulasten, ergibt tatsächlich keinen Sinn. Aber es geht hier ja um den 407er.

Gruß
Fabian
#363791
Hallo,
Für BE gilt bei Lastkraftwagen das zGW mal 1,5. Ein 406 darf 22t sowieso nur mit den Vorgaben des Herstellers bewegen und das heißt:
Für den Führerschein Klasse BE gilt zunächst einmal nur, dass das Zugfahrzeug eine max. zul. Gesamtmasse von 3,5t haben darf. Eine Beschränkung der Anhängelast gibt es bei BE (noch) nicht (soll aber in einiger Zeit kommen, um genau diese Sonderfälle einzuschränken).
Die Beschränkung der Anhängelast bei PKW/LKW hat auch mit einer Zugmaschine, wie sie der 406 normalerweise ist, überhaupt nichts zu tun.

Normalerweise müßte bei einer Ablastung hier die Anhängelast beschränkt werden, da die Vorschrift zum Ausladen bis zum ursprünglichen zul. Gesamtgewicht natürlich bei einem abgelasteten Fahrzeug nicht erfolgen kann.

Natürlich ist es auch völliger Unsinn, eine Zugmaschine mit Ladefläche und der Möglichkeit, Anbaugeräte anzubauen, auf eine zul. Gesamtmasse, die der Leermasse entspricht, abzulasten. Damit darf zwar der Fahrer immerhin noch mit (der ist in der Leermasse schon einzurechnen), allerdings kein Beifahrer mehr und keine Ladung oder Anbaugeräte, außerdem ist keine Reserve mehr für eine Stützlast eines Anhängers vorhanden. Wenn das Fahrzeug dann noch tatsächlich mehr wiegt als angegeben, dürfte es auch nie abgelastet werden. Im Falle des erwischtwerdens ist aber erstmal der Fahrer verantwortlich, der TÜV-Prüfer wohl erst dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Fahrzeug definitiv damals schon mehr gewogen hat (und nicht z.B. später noch Kraftheber, Anbauplatte und Zapfwellen reingebaut wurden).

Ob es Sinn macht, einen 407 mit 3000kg Leermasse auf 3500kg zul. Gesamtmasse abzulasten, muss jeder für sich entscheiden. Ich sehe keinen Sinn darin. Wer meint, durch die 2jährige HU-Frist viel Geld zu sparen, sollte sich keinen Unimog zulegen. Bestenfalls sehe ich es noch als Notlösung an, wenn nur Klasse B/BE vorhanden ist, aber auch dann sollte man sich überlegen, zumindest den C1-Schein zu erwerben.

Gruß,
Michael

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