- 17.04.2004, 22:06
#6032
Hallo,
im §18 StVZO ist von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern die Rede. Ist ein Anhänger auch ein Fahrzeug? Und darf ich einen betriebsunfähigen Anhänger abschleppen, ohne Zulassung, ABE und Kennzeichen? Oder darf man nur betriebsunfähige Kraftfahrzeuge abschleppen?
Gruß Stefan
[Editiert am 17/4/2004 von Stefan.H]
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im §18 StVZO ist von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern die Rede. Ist ein Anhänger auch ein Fahrzeug? Und darf ich einen betriebsunfähigen Anhänger abschleppen, ohne Zulassung, ABE und Kennzeichen? Oder darf man nur betriebsunfähige Kraftfahrzeuge abschleppen?
Gruß Stefan
[Editiert am 17/4/2004 von Stefan.H]
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