Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#6032
Hallo,
im §18 StVZO ist von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern die Rede. Ist ein Anhänger auch ein Fahrzeug? Und darf ich einen betriebsunfähigen Anhänger abschleppen, ohne Zulassung, ABE und Kennzeichen? Oder darf man nur betriebsunfähige Kraftfahrzeuge abschleppen?
Gruß Stefan

[Editiert am 17/4/2004 von Stefan.H]

[Editiert am 17/4/2004 von Stefan.H]
#29896
Hallo Stefan
Was ist nach deiner Meinung ein betriebsunfähiger Anhänger?
Wenn ein Anhänger Funktionsfähig ist, also Anhängerkupplung, Achsen und Beleuchtung kann man doch einfach ein Kurzzeitkennzeichen ran hängen und ab gehts.
Sollte allerdings die Achse, Anhängerkupplung oder die Beleuchtung unbrauchbar sein kann man ihn nur auf einen anderen Hänger transportieren.
Eigentlich die gleichen Regeln wie bei Kraftfahrzeugen.
#29937
Hi Stefan,
überführen dürfen ja, unter bestimmten Sicherungsvorkehrungen. Benutzen im Straßenverkehr (regelmässig ) nein!
Wenn das Fahrzeug verkehrsuntüchtig ist, gibts bei einem Schadenfall in jedem Fall Probleme, wenn man es denn vorher wusste sogar umso mehr!
Denn verkehrsuntüchtige Fahrzeuge dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden.
Es geht also nicht ein Fahrzeug ohne Bremsen mit einer Kurrzeitkennzeichnung von A nach B zu fahren. Das gleich gilt auch für Anhänger!
Gruß
Bernd Schömann
#29952
Hallo,
es ist ein 1,5t-Anhänger von der Bundeswehr, ehemaliger Feuerlöschanhänger mit Druckluftbremse. Kurzzeitkennzeichen kosten 70€, wenn ich den Anhänger nicht innerhalb von 4 Wochen anmelde und bei der gleichen Versicherung versichere, die Kosten wollte ich mir für eine Überführungsfahrt von 20km eigentlich sparen.
Die Druckluftbremsanlage funktioniert nicht und der Anhänger kann nur ungbremst gezogen werden und ich weiß nicht,ob ich ihn in 4 Wochen durch den TÜV bekomme, zumal in den BW-Papieren auch Feuerlöschanhänger drinnen steht und man dafür ja keine Betriebserlaubnis nach §21 mehr bekommt.
Gruß Stefan

[Editiert am 19/4/2004 von Stefan.H]
#30151
Hallo Stefan,

melde mich zwar nicht oft hier, dar ich nicht so nen *Paragraphen- reiter* bin, aber das hier ... ;)
Also ich weis, dass das sicher mal wieder nicht sooo ganz Rechtskonform wäre, aber ich würde das so lösen :
Trecker nehmen, grüne Nummer + 25km/h Schildchen (am einfachsten ganzen Lichtbalken) an Anhänger pappen und ab gehts, 20 km is doch nen Witz, solange du nicht mitten durch Düsseldorf fahren musst ;) ...
Also kennste keinen Bauern in der Nachbarschaft, oder nen Mogler mit grüner Nummer?

Oder 404 Pritsche fahren ... :cool:



[Editiert am 23/4/2004 von Carl-S.]
#30194
Hi,
hier Zitat § 7 StVG in der neuesten Fassung vom 22.01.04
\"(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhänger, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der HLATER verpflichtet, dem Verletzten den dauraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(2) Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wurde.
....\"
Neu ist dass der Hänger EXPLIZIET genannt wird. Früher konnte man sich evtl. auch mit einem unabwendbaren Ereigniss rausreden.
Die neue Gesetzgebung hat all diese Lücken geschlossen.
Ich empfehle in jedem Fall eine saubere Lösung. Die Nachbarschaftshilfe mit dem geliehen Traktor mit grüner Nummer mag billig sein, im Schadenfall will keiner was davon wissen.
Saubere Lösung ist: Transport auf fremder Achse, oder Transport auf eigener Achse aber mit Kurzzeitkennzeichen!!!
Gruß
Bernd Schömann
#30216
Hallo,
war bei der Zulassungsstelle und habe einmal nachgefragt. Da bekam ich die Auskunft, daß man ein betriebsunfähiges Fahrzeug tatsächlich ohne Zulassung und Kennzeichen abschleppen darf, das abgeschleppte Fahrzeug ist dann über das Zugfahrzeug mitversichert.
Da ich aber einen Anhänger ziehen will, ist das mit der Betriebsunfähigkeit wohl nicht ganz so zutreffend. Daher habe ich mir auch gedacht, daß ich mir dann lieber Kurzzeitkennzeichen besorge. Dann muß ich mich mit dem TÜV ein bischen beeilen.
Allerdings steht im Schein von der Bundeswehr, daß der Anhänger ein Feuerlöschanhänger ist, da habe ich schon mit einem TÜV-Prüfer diskutiert, wie und ob man den überhaupt zulassen kann.
Gruß Stefan

Moin. Ich habeden Burgmannring ersetzt und die Kur[…]

Hallo Alex, danke Dir. Da ich ja den Auger verbau[…]

Wer kann mein Tinyhouse ziehen ?

Moin Ralf Wenn Dein Daily 3,5t ziehen darf,dann ka[…]

Hallo Florian, zu Deinen Fragen: Der große D[…]