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#94354
Moin,

im Bauernblatt Schleswig-Holstein (vom 7.1.06) habe ich folgende Information (gekürzt) gefunden, die für den einen oder anderen von Euch interessant sein könnte:

"... Das Finangericht Köln hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes Zweifel daran geäußert, dass Geländewagen und vergleichbare Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 2.8t nicht mehr als LKW nach Gewicht, sondern als PKW nach Hubraum zu besteuern sind. (Az: 6V3715/05, nicht rechtskräftig).
Nach Auffassung des Finanzgerichts Köln ist nach Aufhebung der nationalen Bestimmung des §23 Abs. 6a StVZO für die steuerrechtliche Einstufung des Fahrzeugs auf die geltenden verkehrsrechtlichen Bestimmungen des europäischen Gemeinschaftsrechts zurückzugreifen. Nach den einschlägigen EU-Richtlinien seien viele der Fahrzeuge (im streitigen Verfahren ein Land Rover) weiterhin als Mehrzeckfahrzeuge zu behandeln und deshalb weiterhin nach Gewicht zu besteuern. Das EU-Recht sieht für die Einstufung eine komplizierte Rechenformel vor, um den Fahrzeugtyp zu bestimmen.
Zu dieser Problematik ist beim Finanzgericht Köln nunmehr auch ein Klageverfahren unter dem Aktenzeichen 6 K 2378/06 anhängig. Gegen die Entscheidung des vorläufigen Rechtsschutzes ist zudem die Beschwerde beim Bundesfinanzhof zugelassen.
Wer von geänderten Kraftfahrzeugbescheiden zum 1.Mai 2005 betroffen ist, die noch nicht bestandskräftig sind, sollte daher erwägen, unter Verweis auf den Beschluss des Finanzgerichts Köln Einspruch einzulegen, um das Verfahren bis zu einer Entscheidung offen zu halten."

Ich weiß nicht, ob das für die Mogs und Womos ein Zeichen sein könnte, aber vielleicht fährt der eine oder andere hier ja auch solch ein Fahrzeug und hat den Steuerbescheid auch kurz vor Weihnachten bekommen...

Gruss

Michael
#94373
Moin Michael,
das Urteil ist mir bekannt, hilft den WoMos aber wohl nicht wirklich. :cry:
Es ging in diesem Fall darum, dass ein Fahrzeug der Kategorie M1(AF) die Voraussetzungen für die Einstufung in Klasse M nicht erfüllt, weil eben die Bedingungen für die Einstufung in Klasse M nach EU-Richtlinie nicht gegeben waren. Es handelte sich wohl um einen 2-Sitzer (hintere Sitzbank entfernt) und damit war die Zuladung höher als die besagten 136kg und die Nutzfläche größer als die für den "Personentransport" benutzte Fläche, somit nach EU-Richtlinie eindeutig kein Fahrzeug der Klasse M sondern der Klasse N und damit nach Gewicht zu versteuern.
Bei unseren WoMos ist allerdings zu fragen, was ist als Nutzfläche anzusehen? Haben WoMos überhaupt eine?
Gruß Ulli
#94378
Ich Verkaufe laufend VW T3 Fensterbusse als LKWs die Fahrzeuge
werden von der BW als PKW Kombi ausgesondert,ich entferne die hinteren Sitze und lasse sie bei der Vollabnahme als LKW umschreiben
mit einer Nutzlast von 950 Kg kosten sie dann 148 ¤ Steuern im Jahr egal
ob Diesel oder Benziener.Auf Wunsch baue ich statt des Beifahrersitzes
eine 2 er Bank ein dann werden 3 Sitzplätze eingetragen.
Das gleiche müste auch mit einem Geländewagen gehen.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... %3AIT&rd=1
Ist aber Verkauft !! aber ich hab noch welche !

Gruß Horst
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