- 07.01.2006, 21:48
#94354
Moin,
im Bauernblatt Schleswig-Holstein (vom 7.1.06) habe ich folgende Information (gekürzt) gefunden, die für den einen oder anderen von Euch interessant sein könnte:
"... Das Finangericht Köln hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes Zweifel daran geäußert, dass Geländewagen und vergleichbare Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 2.8t nicht mehr als LKW nach Gewicht, sondern als PKW nach Hubraum zu besteuern sind. (Az: 6V3715/05, nicht rechtskräftig).
Nach Auffassung des Finanzgerichts Köln ist nach Aufhebung der nationalen Bestimmung des §23 Abs. 6a StVZO für die steuerrechtliche Einstufung des Fahrzeugs auf die geltenden verkehrsrechtlichen Bestimmungen des europäischen Gemeinschaftsrechts zurückzugreifen. Nach den einschlägigen EU-Richtlinien seien viele der Fahrzeuge (im streitigen Verfahren ein Land Rover) weiterhin als Mehrzeckfahrzeuge zu behandeln und deshalb weiterhin nach Gewicht zu besteuern. Das EU-Recht sieht für die Einstufung eine komplizierte Rechenformel vor, um den Fahrzeugtyp zu bestimmen.
Zu dieser Problematik ist beim Finanzgericht Köln nunmehr auch ein Klageverfahren unter dem Aktenzeichen 6 K 2378/06 anhängig. Gegen die Entscheidung des vorläufigen Rechtsschutzes ist zudem die Beschwerde beim Bundesfinanzhof zugelassen.
Wer von geänderten Kraftfahrzeugbescheiden zum 1.Mai 2005 betroffen ist, die noch nicht bestandskräftig sind, sollte daher erwägen, unter Verweis auf den Beschluss des Finanzgerichts Köln Einspruch einzulegen, um das Verfahren bis zu einer Entscheidung offen zu halten."
Ich weiß nicht, ob das für die Mogs und Womos ein Zeichen sein könnte, aber vielleicht fährt der eine oder andere hier ja auch solch ein Fahrzeug und hat den Steuerbescheid auch kurz vor Weihnachten bekommen...
Gruss
Michael
im Bauernblatt Schleswig-Holstein (vom 7.1.06) habe ich folgende Information (gekürzt) gefunden, die für den einen oder anderen von Euch interessant sein könnte:
"... Das Finangericht Köln hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes Zweifel daran geäußert, dass Geländewagen und vergleichbare Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 2.8t nicht mehr als LKW nach Gewicht, sondern als PKW nach Hubraum zu besteuern sind. (Az: 6V3715/05, nicht rechtskräftig).
Nach Auffassung des Finanzgerichts Köln ist nach Aufhebung der nationalen Bestimmung des §23 Abs. 6a StVZO für die steuerrechtliche Einstufung des Fahrzeugs auf die geltenden verkehrsrechtlichen Bestimmungen des europäischen Gemeinschaftsrechts zurückzugreifen. Nach den einschlägigen EU-Richtlinien seien viele der Fahrzeuge (im streitigen Verfahren ein Land Rover) weiterhin als Mehrzeckfahrzeuge zu behandeln und deshalb weiterhin nach Gewicht zu besteuern. Das EU-Recht sieht für die Einstufung eine komplizierte Rechenformel vor, um den Fahrzeugtyp zu bestimmen.
Zu dieser Problematik ist beim Finanzgericht Köln nunmehr auch ein Klageverfahren unter dem Aktenzeichen 6 K 2378/06 anhängig. Gegen die Entscheidung des vorläufigen Rechtsschutzes ist zudem die Beschwerde beim Bundesfinanzhof zugelassen.
Wer von geänderten Kraftfahrzeugbescheiden zum 1.Mai 2005 betroffen ist, die noch nicht bestandskräftig sind, sollte daher erwägen, unter Verweis auf den Beschluss des Finanzgerichts Köln Einspruch einzulegen, um das Verfahren bis zu einer Entscheidung offen zu halten."
Ich weiß nicht, ob das für die Mogs und Womos ein Zeichen sein könnte, aber vielleicht fährt der eine oder andere hier ja auch solch ein Fahrzeug und hat den Steuerbescheid auch kurz vor Weihnachten bekommen...
Gruss
Michael