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Änderung StVZO (55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften)

Verfasst: 10.08.2021, 17:04
von Helmut Schmitz
Hallo
die
55. Änderungs Verordnung
hat uns u.a. den neuen

§ 32e Schutzstrukturen an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen
gebracht. Darin kann ich keine Übergangsregelung finden.
Könnte einer der Gesetzes-kundigen das mal auseinanderlegen, ob das nur für Nufahrzeuge, Wiederzulassung gilt oder sich daraus gar eine Nachrüstpflicht ergeben könnte.

Re: Änderung StVZO (55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften)

Verfasst: 10.08.2021, 18:29
von mevissen4
Hallo Helmut (und alle anderen),

denke wir haben Glück, denn in § 72 Abs. 3 steht:

(3) Für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die vor dem 1. November 2021 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist § 32e in der vor dem 3. Juli 2021 geltenden Fassung weiter anzuwenden.