Hallo Volker,
Thomas kann sich durchaus den Unterschied zwischen einer einfach- und einer doppeltwirkenden Hydraulik vorstellen, ihm ging es um etwas anderes.
Sei mir bitte nicht böse, aber...
...Du schreibst so munter flockig über etwas, das kein Kavaliersdelikt ist!
Du solltest im Technik-Forum keine unzulässigen Dinge als gute Lösung bezeichnen und damit "legitimieren", dass Du selbst so was machst.
Das, was Thomas (und auch der im betreffenden Fall ähnlich urteilende Gesetzgeber) unter "fixiert" versteht, ist etwas anderes als das, was Du meinst. Natürlich sitzt ein dw Kraftheber fester, als ein ew, das ist es aber nicht.
Die Tatsache, dass es eine Reihe solcher und ähnlicher illegaler Lösungen haufenweise gibt, macht es nicht besser.
Womit ich Dir wiederum nicht vorschreiben will, was Du im betreffenden Fall selbst tust, das ist allein Deine Verantwortung!
Horst hat gefragt, was der TÜV zu dieser Lösung sagt. Die Antwort ist eindeutig: NIEMALS!!!
Ganz im Gegenteil dazu gab es von Mercedes Benz die Löcher, welche Du als Schwächung bezeichnest, sogar ab Werk, denn die verdrehgesicherte Ackerschiene konnte genau so geliefert werden. Und der max. zulässigen Hubkraft von ca. 3.000daN taten die Löcher keinen Abbruch. (Man schaue in das Betriebshandbuch 403/406 413/416. Dort sogar mit Bild! Das war deshalb aber trotzdem nicht für eine Kugelkopfkupplung gedacht.)
Also
Horst, lange Rede, kurzer Sinn:
Zum Thema Kugelkopf-AHK gibt es bereits eine ganze Reihe zulässiger Lösungen, sogar solche, die den Betrieb anderer Anbauten wie Verlagerungsgetriebe und Zugmaul, sowie Dreipunkt nicht behindern. Bemühe bitte mal die Suchefunktion dazu! Es gibt jede Menge Bilder!
Alle höhen- oder seitenbeweglichen Selbstbaulösungen, auch, wenn sie mit Spannschlössern oder "hydraulisch" fixiert werden, lassen Dich mit einem Bein im Gefängnis stehen. Das ist nämlich im Fall des Unfalls ein Straftatbestand und keine OWI...
Viel Erfolg
Holger
...der im Moment das Ansinnen von Helmut wieder ein Stück besser verstehen kann