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AHK auf der Ackerschiene --> neue Variante

Verfasst: 15.03.2009, 13:11
von sterling
Hallo Freunde.
ich möchte an meinem 406 eine PKW-Anhängerkupplung bauen. Div. Themen hier habe ich bereits gelesen.
Hab jetz von einem Bekannten diese Ackerschien mit AHK erhalten. Müsste jetzt noch eine Bohrung am Unterlenker anbringen, dann kann sich die Schiene nicht verdrehen. Ich würde dann die Hydraulik der Ackerschine auf der entsprechenden Höhe stilllegen(?).
Was meint Ihr dazu?
Was meint wohl der TÜV dazu?

Horst

Verfasst: 15.03.2009, 13:34
von Tobs406
Hallo Horst,

der TÜV wird dir diese AHK auf der Ackerschiene nicht abnehmen, da eine Anhängerkupplung immer fest mit dem Rahmen/Fahrzeug verbunden sein muß.
Du kannst sie aber trotzdem für Rangierzwecke auf dem Hof nutzen, nicht aber im öffentlichen Straßenverkehr.

Eine Alternative zu den vielen KugelkopfAHK wäre die Bodenkonstante Ackerschiene. Die ist feststehend angebolzt, es sind bauartgenehmigte Teile vom Hersteller und wenn du einen entsprechenden Kugelkopf mit ABE/EG-Betriebserlaubnis (e-Prüfzeichen) hast, dann mußt den nichtmal eintragen lassen.

Zum Thema Kugelkopfanhängerkupplung am Unimog wird dich die Suchfunktion mehr als ausreichend mit Information versorgen.

Grüße

Tobias

Verfasst: 15.03.2009, 21:09
von Taucher
Hallo Horst,

ich würde an Deiner Stelle aber kein Loch zur Stabilisierung in die Unterlenker bohren. Dadurch schwächst Du den nur unkalkulierbar. Schneid den Bolzen ab und schweiß Dir eine Gabel, so eine Klaue an, die oberhalb und unterhalb des Unterlenkers sitzt. Dann kann sich die Schiene auch nicht drehen.
Ansonsten ist das eine gute Lösung einen PKW-Anhänger anzukuppeln. Habe ich auch so. Und wenn Du nicht gerade über die Autobahn fährst, ist die Lösung auch akzeptabel, gerade da beim Mog der HKH doppeltwirkend, also fixiert ist.

Gruß
Volker

Verfasst: 16.03.2009, 12:42
von thomas-406
Hallo,
Taucher hat geschrieben:Ansonsten ist das eine gute Lösung einen PKW-Anhänger anzukuppeln.
Eine illegale Lösung kann wohl niemals eine gute sein, allenfalls eine funktionierende.
Taucher hat geschrieben:Habe ich auch so.
Davon wird es nicht weniger illegal.
Taucher hat geschrieben:Und wenn Du nicht gerade über die Autobahn fährst, ist die Lösung auch akzeptabel
Die beim Beschleunigen und Bremsen auftretenden Zug- und Druckkräfte sind unabhängig von der Kategorie der befahrenen Straße.
Taucher hat geschrieben:gerade da beim Mog der HKH doppeltwirkend, also fixiert ist.
Äaah, wie jetzt - doppeltwirkend oder fixiert?

Verfasst: 16.03.2009, 12:54
von Taucher
Hallo Thomas,

du bist ja ein ganz schlaues Kerlchen. Solch geistreiche Kommentare brauch die Welt.

Beispiel, damit auch Du das verstehst: bei normalen Treckern ist der HKH einfachwirkend, das heißt, man kann den HKH nicht nach unten drücken, aber nach oben heben. Ein PKW-Anhänger der nur hinten beladen würde, könnte den HKH unkontrolliert nach oben heben. Beim Mog, durch den doppelt wirkenden HKH ist dieser in der Höhe fixiert, es sei denn man betätigt den Hydrauliksteuerhebel.
Jetzt verstanden????????
Ansosnsten mach Du alles nur ordentlich nach Vorschrift, aber wage es nicht in der Ortschaft 51 km/h zu fahren.
Gruß
Volker

Verfasst: 16.03.2009, 13:07
von Hermann411
Hallo,

Problem dürfte die Aufnahme von Querkräften sein, wenn z.B. bei einer Kurve ein Hänger quer zur Fahrtrichtung schiebt.
Überleg Dir das mal anhand der Berechnung die ich früher mal gemacht habe....
http://www.aegaeon.de/downloads/hermann ... hnung2.pdf

Servus
Hermann

Verfasst: 16.03.2009, 13:34
von holgi63
Hallo Volker,

Thomas kann sich durchaus den Unterschied zwischen einer einfach- und einer doppeltwirkenden Hydraulik vorstellen, ihm ging es um etwas anderes.

Sei mir bitte nicht böse, aber...
...Du schreibst so munter flockig über etwas, das kein Kavaliersdelikt ist!
Du solltest im Technik-Forum keine unzulässigen Dinge als gute Lösung bezeichnen und damit "legitimieren", dass Du selbst so was machst.

Das, was Thomas (und auch der im betreffenden Fall ähnlich urteilende Gesetzgeber) unter "fixiert" versteht, ist etwas anderes als das, was Du meinst. Natürlich sitzt ein dw Kraftheber fester, als ein ew, das ist es aber nicht.

Die Tatsache, dass es eine Reihe solcher und ähnlicher illegaler Lösungen haufenweise gibt, macht es nicht besser.
Womit ich Dir wiederum nicht vorschreiben will, was Du im betreffenden Fall selbst tust, das ist allein Deine Verantwortung!

Horst hat gefragt, was der TÜV zu dieser Lösung sagt. Die Antwort ist eindeutig: NIEMALS!!!

Ganz im Gegenteil dazu gab es von Mercedes Benz die Löcher, welche Du als Schwächung bezeichnest, sogar ab Werk, denn die verdrehgesicherte Ackerschiene konnte genau so geliefert werden. Und der max. zulässigen Hubkraft von ca. 3.000daN taten die Löcher keinen Abbruch. (Man schaue in das Betriebshandbuch 403/406 413/416. Dort sogar mit Bild! Das war deshalb aber trotzdem nicht für eine Kugelkopfkupplung gedacht.)

Also Horst, lange Rede, kurzer Sinn:

Zum Thema Kugelkopf-AHK gibt es bereits eine ganze Reihe zulässiger Lösungen, sogar solche, die den Betrieb anderer Anbauten wie Verlagerungsgetriebe und Zugmaul, sowie Dreipunkt nicht behindern. Bemühe bitte mal die Suchefunktion dazu! Es gibt jede Menge Bilder!

Alle höhen- oder seitenbeweglichen Selbstbaulösungen, auch, wenn sie mit Spannschlössern oder "hydraulisch" fixiert werden, lassen Dich mit einem Bein im Gefängnis stehen. Das ist nämlich im Fall des Unfalls ein Straftatbestand und keine OWI...

Viel Erfolg

Holger

...der im Moment das Ansinnen von Helmut wieder ein Stück besser verstehen kann :wink:

Verfasst: 16.03.2009, 20:07
von thomas-406
@ Volker
Taucher hat geschrieben:du bist ja ein ganz schlaues Kerlchen.
Das fasse ich mal ganz sportlich als Kompliment auf :lol: Die Wirkungsweise von ew und dw Heckkrafthebern ist mir übrigens durchaus bekannt.

@ Holger
holgi63 hat geschrieben:Holger...der im Moment das Ansinnen von Helmut wieder ein Stück besser verstehen kann
Genau dieser Gedanke war Grund für meinen Kommentar :wink:

So, und jetzt reicht es auch, weil wir uns schon wieder viel zu weit aus dem (Technikforum-)Fenster lehnen - Helmut schüttelt sicher schon den Kopf, und da hat er Recht :wink:

Verfasst: 16.03.2009, 20:39
von holgi63
Hallo Horst,

wenn es nicht eilt mit der Kugelkopfkupplung, dann such mal in der Bucht oder per Suche-Beitrag im Kleinanzeigen-Forum nach der sogenannten "Bodenkonstanten Ackerschiene" Eine an dieser Konstruktion angebrachte Kugelkopfkupplung ist freigegeben und kann demzufolge mit der für Kugeln höchstmöglichen Anhänge- und Stützlast eingetragen werden.

Voraussetzung allerdings, dass Du die Anbauböcke und die Unterlenker-Anlenkpunkte an der Achse hast.

Weiters gibt es noch Lösungen, für die es auch Freigaben gibt, aber m.E. hat die bodenkonstante Ackerschiene einige technische und auch fahrdynamische Vorteile.

Grüße

Holger


PS: Hallo Thomas,
das hatte ich vermutet. :lol:

Verfasst: 25.03.2009, 12:40
von sterling
Danke für die Infos.
Werde nach einer "Bodenkonstanten Ackerschiene" Ausschau halten.

cu

Horst

Verfasst: 25.03.2009, 23:17
von Helmut Schmitz
Hallo
holgi63 hat geschrieben:Weiters gibt es noch Lösungen, für die es auch Freigaben gibt
entschuldige dass ich dich korrigiere, Lösungen gibt es wohl einige, auch mit Einzelabnahme, Freigabe gibt es nur eine, nämlich die vom KBA :!: :!: und die Freigabe ist ausschließlich für die Bodenkonstante Ackerschiene. Diese Freigabe und die Bescheinigung dazu gibt es von Daimler.
Die Begriffe Freigabe, Zulassungsbescheinigung, Einzelabnahme und Eintragung hängen wohl alle mit dem Therma zusammen, haben aber jeweils eine völlig unterschiedliche Bedeutung.

Verfasst: 26.03.2009, 12:07
von holgi63
Moin Helmut,

danke für den Hinweis, hast natürlich völlig recht.

Freigabe für die Kugelkopfkupplung gibt es nur für die bodenkonstante AS.

Etliche andere Lösungen können allerdings auch eingetragen und damit auf öffentlichen Straßen legal betrieben werden, das hatte ich eigentlich damit sagen wollen, war aber definitiv falsch von mir formuliert, sorry.

Grüße an alle

Holger

Verfasst: 26.03.2009, 19:40
von alex406
Hallo zusammen,

Wenn ich die BKS haben benötige ich ja nur noch die Bescheinigung von Daimler. Ist diese für jede BKS gleich?


Vielen Dank für Eure Antworten


Gruß Alex

Verfasst: 26.03.2009, 21:17
von Helmut Schmitz
Hallo Alex

richtig, mit der Bescheinigung von Daimler erhälst du gleichzeitig die Freigabebescheinigung des KBA.
Die Freigabe bezieht sich auf die BKA am Unimog.
Daimler bescheigt dir mit Angabe der Fgst-Nr die Eigung der bkA an deinem Unimog. So ist eine bkA an einem langen Fahrgestell xx50L oder 404 original nicht möglich, obwohl es auch Unimogs sind.(ob der 404 überhaupt ein Unimog ist sei dahingestellt.) :mrgreen: