Hallo Harry
ich gehe mal davon aus, dass du mit Sprengring einen Federring meinst. Die Norm für Sicherungselemente wie Federring, Zahnscheiben, Schnorrscheiben o.ä. ist seit Jahren zurrückgezogen und nicht mehr gültig. D.h. nicht, das Federringe unzulässig wären sondern als Sicherungselement nicht ausreichend wären. Hier wären Keilscheiben (Nordlock) oder Schrauben und Flanschmuttern mit Rippen die Wahl.
Bei der Kupplung ist das Flanschild an der Hecktraverse zu beachten, es gab für verschiedene Kupplungen verschiedene Lochbilder.
Ein weiterer Punkt in dem Zusammenhang ist die Anhängerbremsanlage. Bei Druckluftbremsanlage ist eine Zweiletungsanhängerbremsanlage notwendig. Einleitungsanlagen sind
nur in der Landwirtschaft und
nur bis 25Km/h zulässig. Ansonsten ist bei 3,5t mit Auflaufbremse schluss.
Harry Müller hat geschrieben:ehrlicherweisse, ich habe nie in die Papiere geschaut was da steht als AHK.
nochmal als freiundliche Erinnerung
Jeder!!!! Beitrag beginnt mit einem Gruß und
jeder!!! endet mit einer Grußformel und Unterschrift des Klarnamen. Einfach eine Form der Höflichkeit.