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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#101955
Hallo liebe Unimogfreunde!

Da ich neu hier im Forum bin, möchte ich mich kurz vorstellen:
Mein Name ist Martin und ich wohne in Rotthalmünster.

Da die Neuzulassung (§21) meines Unimogs U421 ansteht, möchte ich wissen, ob die Zulassungsstelle den alten KFZ-Brief einziehen darf, oder ob ich diesen (entsprechend entwertet) wieder mit nach Hause nehmen kann. Aus Gründen der nachvollziehbaren Historie des Fahrzeugs möchte ich den alten Brief gerne behalten.
Hat hier jemand Erfahrung wie vorzugehen ist?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Martin
#102104
Hallo Martin,
habe dazu schon die seltsamsten Geschichten gehört, die Zulassungsstellen wissen nicht wirklich Bescheid. Wenn der Brief mal weg ist, ist es schwer ihn wieder zu bekommen.
Ich würde für meine Unterlagen zuerst mal eine Kopie vom Brief machen, eventuell sogar bei deinem Rathaus beglaubigen lassen, wenn die das machen. :idea: :idea:
Wenn du dann deinen Brief nicht mehr findest, soll ja heutzutage mal vorkommen, bei einer längeren Restaurierung, hast du eine Kopie für die Zulassungsstelle....... :wink: :wink:
Danach fragt dann keiner mehr.......

Grüße
Ralf
#102518
Hallo,

obwohl meine Frau Jahrelang auf der Zulassungsstelle gearbeitet hat, musste ich beim Regierungspräsidium eine Sondergenehmigung beantragen, in der drinsteht, das der Brief entwertet wird und dem Besitzer ausgehändigt werden kann. -->Stempel rein, ausgehändigt und 50¤ kassiert. Nix ist mehr kostenlos, schon gar nicht in Deutschland :cry:


Michael
#102556
Moin,

das ist kein "Kassieren" sondern ein "Abkassieren".

Für mich genau so unverständlich wie ¤ 20,- für ein Wunschkennzeichen.

Nur, blöd ist ja nicht Der, der´s verlangt, sonder Der, der´s bezahlt :roll:
#102563
Hallo Martin,

der Fahrzeugbrief ist dein Eigentum; er stellt eine Besitzurkunde dar.

Vielleicht erinnerst du dich, dass bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs die Ausstellung des Fahrzeugbriefes früher entweder vom Händler oder von der Zulassungsstelle in Rechnung gestellt wurde. Also gehört er dem Fahrzeugeigentümer, denn der hat dafür bezahlt.

Die Zulassungsstelle kann das Besitzdokument lediglich als ungültig stempeln, es ist und bleibt dennoch dein Eigentum.

Wer etwas anderes behauptet, liegt falsch. Für den Verwaltungsakt des "Ungültigstempelns" wird, im Hinblick auf leere Kassen, gern abgezockt. Sprich mit deiner Zulassungsstelle und frag nach, was der Stempelaufdruck kostet.

Gruss aus Westfalen
Gerhard
#103034
hallo martin

bei uns ist das kein problem den alten brief zu behalten!
voraussetzung ist allerdings,das fahrzeug muß mindestens 20 jahre alt
sein!
dann wird er ungültig gestempelt und man kann ihn wieder mitnemen!!
kostenlos!!!
man muß die leute im verkehrsamt darauf hinweisen und nicht locker lassen!!! dann klapt es!!von alleine kommen die da nicht drauf!!!! :!:
hab das schon mehrmals gemacht!!

gruß arne
#103177
Waaaas? :shock: 50 EUR? Sind die noch zu retten???
Bei uns kann man den Brief auch entstempeln lassen und mitnehmen.
Das würde ich auch auf jeden Fall machen, (wieder) etwas haben möchtest, was früher mal drin stand, brauchst Du nur den alten Brief mit zum TÜV nehmen.
Dazu hat mir sogar der TÜV-Prüfer selber geraten!

Andre
#103191
Moin Moin
Hallo Martin
Bei meinem ersten Mog war ich so wild auf anmelden, Nummernschilder ran und losfahren, dass mir erst zwei oder drei Tage später aufgefallen war, dass die "gute Dame" von der Zulassungsstelle mir den alten Brief nicht wieder mitgegeben hatte. Ein Telefonat und ich konnte mir diesen Brief abholen.

Gruß aus dem Sauerland
Micha
#103304
Tach zusammen!

Im Zuge der neuen EU-Fahrzeugpapiere - sprich Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die du jetzt nach einem §21 bekommst, gibt es den "alten Brief" ungültig gestempelt ohne Gebührenerhebung zurück! Alle anderen hier angeführten Beispiele entsprechen nicht mehr den aktuellen Zulassungsbestimmungen. Achte darauf, dass dir alles, aber auch wirklich alles, aus dem alten Brief in die neue ZB I und II abgeschrieben wird!!!

Die Damen und Herren auf der Zulassungsstelle schlampen da gern, weil es viel Schreiberei ist, aber sie sind dazu verpflichtet!

Und im übrigen galt immer: Der KFZ-Brief ist und war dein Eigentum! Das kann und konnte dir nie eine Behörde abnehmen!

Irgendwo hier in diesem Forum findest du dazu einen Thread von mir, wie ich das bis zum Amtsleiter durchexerziert habe und letztlich auch mein Recht bekam - ohne abgezockt zu werden!

Und nochwas: Auch für die Berechnung des Wunschkennzeichens bei den Ämtern gibt es keine rechtliche Grundlage! Wer`s bezahlt hat halt Pech. Die Gelder werden bei den Landkreisen als "zusätzliche aussergewöhnliche Einnahme" verbucht und sind im Prinzip das Sahnehäubchen auf den Cappuccino - und wir zahlen die Sahne!

Versucht`s mal und verweigert die Zahlung für`s Wunschkennzeichen mit dem Hinweis auf die fehlende Berechtigung. Ihr werdet sehen, das Kennzeichen gibts auch für 0,00 Euro.

Immer schön hartnäckig bleiben und nicht alles blind akzeptieren, nur weil ein Beamter den Mund auf macht! :wink:

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