- 26.02.2006, 19:32
#101955
Hallo liebe Unimogfreunde!
Da ich neu hier im Forum bin, möchte ich mich kurz vorstellen:
Mein Name ist Martin und ich wohne in Rotthalmünster.
Da die Neuzulassung (§21) meines Unimogs U421 ansteht, möchte ich wissen, ob die Zulassungsstelle den alten KFZ-Brief einziehen darf, oder ob ich diesen (entsprechend entwertet) wieder mit nach Hause nehmen kann. Aus Gründen der nachvollziehbaren Historie des Fahrzeugs möchte ich den alten Brief gerne behalten.
Hat hier jemand Erfahrung wie vorzugehen ist?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Martin
Da ich neu hier im Forum bin, möchte ich mich kurz vorstellen:
Mein Name ist Martin und ich wohne in Rotthalmünster.
Da die Neuzulassung (§21) meines Unimogs U421 ansteht, möchte ich wissen, ob die Zulassungsstelle den alten KFZ-Brief einziehen darf, oder ob ich diesen (entsprechend entwertet) wieder mit nach Hause nehmen kann. Aus Gründen der nachvollziehbaren Historie des Fahrzeugs möchte ich den alten Brief gerne behalten.
Hat hier jemand Erfahrung wie vorzugehen ist?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Martin