- 10.01.2003, 13:55
#1363
Ich habe hier vor einiger Zeit in irgendeinem Forum mal wieder das gesunde Halbwissen eines Profilneurotikers gelesen:
Man dürfe \"einen LKW auch mit mehr als 7,5 to. fahren, wenn man sich seinen alten grauen Klasse 3 Lappen entsprechend umschreiben lässt\". Das sei überhaupt kein Problem und werde auf Antrag bei Erstellung eines neuen Scheckkarten-Führerscheins gleich mit gemacht.
Das ist, wie bie so vielem was hier geschrieben wird, leider falsch.
Man darf dann einen ZUG mit insgesamt mehr als 7,5 to. fahren. Aber auf die Zugmaschine dürfen max. 7,49 to entfallen. Der Rest muss der ANHÄNGER sein.
So, wieder etwas aufgeräumt.
Peter
Man dürfe \"einen LKW auch mit mehr als 7,5 to. fahren, wenn man sich seinen alten grauen Klasse 3 Lappen entsprechend umschreiben lässt\". Das sei überhaupt kein Problem und werde auf Antrag bei Erstellung eines neuen Scheckkarten-Führerscheins gleich mit gemacht.
Das ist, wie bie so vielem was hier geschrieben wird, leider falsch.
Man darf dann einen ZUG mit insgesamt mehr als 7,5 to. fahren. Aber auf die Zugmaschine dürfen max. 7,49 to entfallen. Der Rest muss der ANHÄNGER sein.
So, wieder etwas aufgeräumt.
Peter