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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#287017
Hallo,
ich möchte mal fragen was eigentlich Ablasten genau bedeutet, und woran man erkennen kann, ob das Fahrzeug abgelastet ist oder nicht.
Denn ich würde gerne wissen was und wie viel ich mit meiner "Annegret" (406) ziehen darf.
Habe mal ein Bild von dem Fahrzeugschein gemacht und da ist komischerweise unter den Ziffern O.1 (Anhängelast gebremst) und O.2 (Anhängelast ungebremst) ein "–" eingetragen, was bedeutet das nun für mich mit dem Anhänger?
Dateianhänge:
Ausschnitt Fahrzeugschein.jpg
Ausschnitt Fahrzeugschein.jpg (39.54 KiB) 4877 mal betrachtet
#287040
Hallo "Annegretche"??!!?

ich denke mal z. Zt. darfst Du mit diesen Eintragungen garnichts ziehen, da die Eintragungen fehlen.
Das ist bei meiner Anmeldung auf dem Straßenverkehrsamt auch passiert. Da nur noch die "neuen" Scheine ausgegeben werden, hat der Computer nicht alle Daten aus den "alten" Scheinen übernommen. Die nette Dame war auch etwas irritiert und hat sofort alles nachgetragen. Natürlich ohne weitere Kosten.
Schau mal in Deinen KFZ-Brief, da müssten die Eintragungen drin sein.
Also nachtragen lassen.

Viele Grüße aus Rheda-Wiedenbrück
Stephan
#287278
Hallo an alle,
ich habe gerade auch mal in meinen Papieren nachgeschaut, bei mir ist auch nichts eingetragen, außer die zulässige Stützlast an der Anhängerkupplung:800kg.
Weder im Orginal Brief, noch im neuen Schein sind Angaben zu finden.
Im Brief ist meine Anhängerkupplung 227 G/110 eingetragen.
Wie kann ich bei meinem 411.119. Bj.1965 die zulässige Anhängelast feststellen und eintragen lassen? :?:

Gruß

Thomas
#287283
Moins,

bei Zugmaschinen wurde bis in die 1960er Jahre keine Anhängelast in die Fahrzeugpapiere eingetragen, in den entsprechenden Feldern steht ein "-".
Es gelten dann die zul. Anhängelasten lt. Herstellerfreigabe bzw. gem. §35 STVZO.
Beispiel: U406, 84 PS (~62kw)
62 / 2,2* = 28to Gesamtzugmasse (gerundet)
28to - 6to (zGM des 406) = 22to Anhängelast

* gem. §35 STVZO beträgt die Mindestmotorleistung bei Zügen bestehend aus einer Zugmaschine und Anhängern 2,2kw je Tonne Gesamtzugmasse.

Wenn bei Zugmaschinen in den Fahrzeugpapieren die entsprechenden Felder mit "-" versehen sind, in die Betriebsanleitung schauen, wenn dort auch nichts steht, Taschenrechner raus s.o. - geht zur Not auch im Kopf :wink:

Gruß Ulli
#410560
Hallo zusammen,

ich häng mich mal an dieses schon etwas ältere Thema dran.

Der o. g. Link funktioniert nicht mehr.

Bei mir ist in der Zulassung das Prüfzeichen und die Stützlast der momentan angebauten AHK eingetragen.

Wenn ich jetzt die AHK gegen eine neuere tauschen will, muss das Prüfzeichen doch geändert oder hinzu geschrieben werden? Kann jemand von Euch sagen welche Bedingungen vorliegen müssen um die gewünschte AHK überhaupt an dem Fahrzeug montieren oder eintragen zu lassen?
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