- 19.01.2004, 18:56
#25087
Hallo zusammen,
also die Frage war welche Last ist am 421 mit Klasse 3 erlaubt. Im Topic kam dann noch die weitere Randbedingung 25km/h hinzu.
Also fangen wir mal mit Klasse 3 an, damit ist die \"alte\" Klasse 3 gemeint, und nicht die \"neue\" Fahrerlaubnisklasse T. Diese besitzt man erst mit der Umschreibung des alten auf den neuen Füherschein (Fahrerlaubnis).
Mit Klasse 3 darf man Fahrzeuge bis 7,5to zul. Gesamtgewicht und einen Anhänger bis zum 1,5fachen des zGG des Zugfahrzeuges bewegen.
@unimogrosi:
wo holst Du die 4,5to her?
Der Anhänger darf dann aber nur eine Achse oder eine Tandemachse bis 1m Achsabstand haben. Bevor wir wieder eine Diskussion über die Werte haben, im Text heißt es wörtlich: \"nicht mehr als 7,5to\" und das heißt daß genau 7,5to erlaubt sind, ebenso \"nicht mehr als 1m Achsabstand\" also genau 1m ist erlaubt!
Dies bedeutet ein Zug mit Klasse 3 kann also maximal
7,5 +11,25 = 18,75to wiegen.
Aber Achtung, ich weiß jetzt nicht genau welches zGG der 421 hat, mein 406 hat einzGG von 6to, damit bleiben noch 6+9=15to!!!
Dies gilt für zugelassene Anhänger bis zur Höchstgeschwindigkeit!
Kommen wir jetzt zur 2. Bedingung, zulassungsfreie Anhänger bis 25km/h
Dies wird ja im alten Recht von der Klasse 4 abgedeckt (die damals noch nicht auf die lof (land- oder forstwirtschaftliche)-Verwendung beschränkt war)
Klasse 3 schloß ja Klasse 4 ein, und damit sind dann Züge bis zur Obergrenze von 40to ohne Beschränkung der Achszahl mit 2 Anhängern möglich, die auch beide auflaufgebremst bis 8to sein dürfen.
Der Haken hier ist jezt der Haken am Unimog.
Der 421 hat, glaube ich, eine max. Anhänglast von 16to, und das auch nur bei \"durchgängiger\" Bremsanlage. Ungebremst darf er nur so um die 1,5to, auflaufgebremst nur bis 8to ziehen, darüber nur druckluftgebremst.
Hier (bis 25km/h) ist dann aber auch die Einleitungsbremse erlaubt.
Edit:
Ach ja, das grüne Kennzeichen (steuerfei), geht nur wenn die Fahrten auch in lof-Zusammenhang stehen. Bis 25km/h sind die Anhänger auch zulassungsfrei, dh. sie brauchen kein eig. Kennzeichen. Sie müssen nicht das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs wiederholen. Es reicht das Kennzeichen eines Fahrzeuges, wenn z.B. mehrere Zugm. auf dem Hof sind.
[Editiert am 19/1/2004 von TheoKoch]
Grüße aus dem Sauerland,
Euer Theo
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