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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#24498
Wenn Mog und Hänger nicht schneller als 60 laufen (laut Papieren) gibt es soweit ich weiss keine Beschränkung! Außer den 40 Tonnen Zuggesamtgewicht, dass für alle Züge gilt! Wichtig ist nur, dass es sich um landwirtschaftliche Fahrrzeuge handelt und die auch für solche Zwecke verwendet werden, dann greift Führerschein Klasse T!
#25071
Hallo,
mit dem alten 3er Führerschein, darf man 7.5 to plus einen Hanger von 4.5 to fahren. Das Gesamtgewicht des Anhängers darf allerdings das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten, beim 421er also nur 4.1 to. Wenn du den Führerschein der Klasse T besitzt, darfst du landwirtschaftliche Züge fahren, allerdings nur, wenn das Zugfahrzeug bauartbedingt nicht schneller als 60 km/h lauft. Da der421 mit 67 km/h eingetragen ist fällt dieses eigentlich auch weg. Das sind die gesetzlichen Bestimmungen, es ist halt die Frage ,inwieweit man sich daran hällt, wenn man in einer ländlichen Gegend wohnt.
Gruß Unimogrosi
#25087
Hallo zusammen,

also die Frage war welche Last ist am 421 mit Klasse 3 erlaubt. Im Topic kam dann noch die weitere Randbedingung 25km/h hinzu.

Also fangen wir mal mit Klasse 3 an, damit ist die \"alte\" Klasse 3 gemeint, und nicht die \"neue\" Fahrerlaubnisklasse T. Diese besitzt man erst mit der Umschreibung des alten auf den neuen Füherschein (Fahrerlaubnis).
Mit Klasse 3 darf man Fahrzeuge bis 7,5to zul. Gesamtgewicht und einen Anhänger bis zum 1,5fachen des zGG des Zugfahrzeuges bewegen.

@unimogrosi:
wo holst Du die 4,5to her?

Der Anhänger darf dann aber nur eine Achse oder eine Tandemachse bis 1m Achsabstand haben. Bevor wir wieder eine Diskussion über die Werte haben, im Text heißt es wörtlich: \"nicht mehr als 7,5to\" und das heißt daß genau 7,5to erlaubt sind, ebenso \"nicht mehr als 1m Achsabstand\" also genau 1m ist erlaubt!

Dies bedeutet ein Zug mit Klasse 3 kann also maximal
7,5 +11,25 = 18,75to wiegen.

Aber Achtung, ich weiß jetzt nicht genau welches zGG der 421 hat, mein 406 hat einzGG von 6to, damit bleiben noch 6+9=15to!!!

Dies gilt für zugelassene Anhänger bis zur Höchstgeschwindigkeit!

Kommen wir jetzt zur 2. Bedingung, zulassungsfreie Anhänger bis 25km/h
Dies wird ja im alten Recht von der Klasse 4 abgedeckt (die damals noch nicht auf die lof (land- oder forstwirtschaftliche)-Verwendung beschränkt war)
Klasse 3 schloß ja Klasse 4 ein, und damit sind dann Züge bis zur Obergrenze von 40to ohne Beschränkung der Achszahl mit 2 Anhängern möglich, die auch beide auflaufgebremst bis 8to sein dürfen.
Der Haken hier ist jezt der Haken am Unimog.
Der 421 hat, glaube ich, eine max. Anhänglast von 16to, und das auch nur bei \"durchgängiger\" Bremsanlage. Ungebremst darf er nur so um die 1,5to, auflaufgebremst nur bis 8to ziehen, darüber nur druckluftgebremst.
Hier (bis 25km/h) ist dann aber auch die Einleitungsbremse erlaubt.

Edit:
Ach ja, das grüne Kennzeichen (steuerfei), geht nur wenn die Fahrten auch in lof-Zusammenhang stehen. Bis 25km/h sind die Anhänger auch zulassungsfrei, dh. sie brauchen kein eig. Kennzeichen. Sie müssen nicht das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs wiederholen. Es reicht das Kennzeichen eines Fahrzeuges, wenn z.B. mehrere Zugm. auf dem Hof sind.


[Editiert am 19/1/2004 von TheoKoch]
#25091
Hallo Mogler,
ich glaube Theos vorstehende Beschreibung des Themas ist schon sehr vollständig. Nur noch einige kleine Ergänzungen. Der 421er hat ein zul.GG von 3,8 t (mit 40 PS) bis zu 4,2t (mit 52 PS). Insofern sind bei Geschwindigkeiten von mehr als 25 km/h bei etwa 10,5 t Gesamtgewicht des Zuges alle Messen gelesen (Zweileitungsbremse vorausgesetzt).
Ich habe das im Selbstversuch schon ein paar mal getestet - macht aufgrund der geringen Motorleistung irgentwie keinen Spass mehr.
Es wurden 421er mit der kurzen (landw.) Achse gebaut - die hatten dann eine bauartbedingte zul. Höchstgeschwindigkeit von 53 km/h. Mit diesem Mog - sofern als LuF-Zugmaschine (grünes Nummernschild) zugelassen sind mit der alten Klasse 4 (ist in der alten 3 enthalten) oder mit dem neuen T rein theoretisch zwei landw. Anhänger mit je bis zu 8 t als Anhängelast möglich - aber nicht schneller als 25 km/h. Wenn in den KFZ-Papieren keine höchst zulässige Anhängelast eingetragen ist (war so bis etwa Erstzulassung 1970 der Fall) könnte man mit Druckluft-Einleitungsbremse sogar bis zum GG von 40t einschließlich Zugmaschine anhängen - aber wohl nur theoretisch - ich möchte jedenfalls mit dem Zug nicht mehr fahren!
mfG Joachim
#25099
Hallo Moggler,

vielen Dank für die Informationen!

Wenn ich nun einmal Zusammefassen darf.

Mein 421 ist ein Modell mit 40 PS und Bj. 1967, in den Papieren sind keine Anhängelasten eingetragen. Ich darf also einen oder zwei zulassungsfreie Anhänger mit einer max. Geschindigkeit von bis zu 25km/h für den landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Gebrauch bis zu einem max. Gewicht von 40t ( teoretisch ) mit meinem Unimog und meinem alten dreier Führerschein ziehen.
Es kommt in der Praxis schon mal vor, dass ich einen 6,5ter Einachser und einen 8t Zweiachser mit dem Unimog bei der Getreideernte ziehe. Dass Fahrzeug ist dann aber schon gut Belastet. In der Regel ziehe ich nur den 6,5ter.
Ich freue mich sehr über eure Hilfe, dieses Thema lag mir sehr am Herzen. Jetzt kann ich unbeschwert die Fahrten mit meinem Unimog geniesen.

Gruß Bruno :D
#25391
Hallo,

eine kurze Anmerkung noch - gehört eigentlich nicht zum Thema Versicherungen aber zum Beitrag. Bisher hat keiner den Hinweis auf die Beladung des Unimog gegeben!!!!!!!!!!
Unbedingt den Unimog bei solchen Zuglasten voll beladen, ansonsten endet der Versuch
an der nächsten Kreuzung oder in der nächsten Kurve. Habe so einen Spezialisten schon gesehen mit einen Tandem voll beladen mit Kies und einem leeren 406er. Kurz nach einer Bodenwelle lag der 406er auf der Seite!?

Grüße
rm411
#25395
Hallo Bruno,
es nicht wichtig ob du mit dem Anhänger beladen hintendran mit 25 km/h für landwirtschaftliche Zwecke fährst. viel wichtiger ist ob denn die Zugmaschine erstens lof mässig zugelassen ist und nicht schnelle als 25 km/h ziehen kann.
Bei schwarzem Kennzeichen oder gar H-Kennzeichen kann es da gar richtig Ärger geben.

Bei schwarzem Kennzeichen kann der güne Aufpasser schon mal auf die Idee kommen dass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt und dann wäre das Steuerhinterziehung.

Iss alles nicht so einfach bei unserer Priveligierten Gesetzgebung.

Gruß
Bernd Schömann
#25866
hallo,


Frage an Bernd:

Was ist eine lof-Zulassung ? Ist das eine steuerbefreite Zulassung auf einen landwirtschaftlichen Betrieb ?

Frage an alle:

Man hat mir gesagt, dass ich als Klasse-3-Besitzer meinen Schein auf die Klasse C1E umschreiben lassen kann. Dann würde ich mit meinem U421 auch ZWEIACHSIGE Anhänger mit den

Randbedingungen: Zugfahrzeug < 7,5 t und Anhänger max. das 1,5 fache des Zugfahrzeugs

ziehen dürfen, anstatt bisher EINACHSIG bzw. Tandem < 1 m Achsabstand.

Stimmt das ?

mfG Gerd
#25880
Moin Gerd,
nicht ganz:
§6 FeV
Klasse E in Verbindung mit Klasse B, C, C1, D oder D1:
Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden

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