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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#67871
Hallo Minibenz77
minibenz77 hat geschrieben: Habe einen U406 mit einem H-Kennzeichen und möchte mir einen Anhänger ausleihen der ein grünes Kennzeichen hat.
Da gilt es (mindestens) drei Fragen zu Klären:
1. wofür hat der Anhänger sein grünes Kennzeichen bekommen
2. ist er ein zulassungsfreier Anhänger
3. welchen Führerschein hast Du?

Zu 1.
Grünes Kennzeichen besagt ja zunächst nur daß eine Steuerbefreiung vorliegt. Es wäre zunächst also interessant zu wissen wofür die Steuerbefreiung gewährt wurde. Denn nur für diesen Fall darf er dann auch benutzt werden, ansonsten ist es Steuerhinterziehung.

Der weitaus häufigste Fall ist sicherlich der, daß es sich um einen lof-Anhänger handelt, also einen der für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt wird.
Hier muß man unterscheiden, zwischen zulassungsfreien und zulassungspflichtigen Anhängern.
Zulassungsfreie Anhänger dürfen nur bis 25km/h gefahren werden, diese haben dann auch kein eigenes Kennzeichen, sondern üblicherweise das eines Zugfahrzeugs des Halters, also nicht notwendigerweise das des ziehenden Fahrzeugs. Hier ist auch wieder der Einsatzzweck zu beachten, nur lof, sonst besteht Zulassungspflicht.
Die zugelassenen Anhänger haben dann ein eigenes Kennzeichen, und man darf schneller als 25km/h fahren. Üblicherweise aber nur 40km/h, (in unserem Kreis werden keine Steuerbefreiungen für Anhänger über 40km/h erteilt).
Aber auch hier gilt das weiter oben gesagte, wenn es ein lof-Anhänger ist darf man nichts anderes damit machen (bzw. sich dabei erwischen lassen) als lof-Tätigkeiten.

Zu 2.
Was Dein H-Kennzeichen angeht, da wurde in einem anderen Thread die Meinung vertreten, daß man sehr wohl hiermit auch Tätigkeiten ausüben darf, also Hänger ziehen etc.
Ob allerdings eine schwarze Nummer (also steuern zahlen) und eine grüne Nummer (also kein Steuern) zusammen gehen, da scheiden sich noch die Geister. Ich bin der Meinung, daß es sehr wohl geht, denn der Einsatzzweck bestimmt die Nutzung, und damit die Möglichkeit zur Steuerersparnis, und nicht das Steuerzahlen den Einsatz.
Wie anders wäre es da möglich einen (z.B. für den Sportpferdetransport steuerbefreiten) Anhänger von einem PKW mit schwarzer Nummer ziehen zu lassen (zum Pferdetransport natürlich :wink:).

Zu 3. Füherschein
Als Besitzer der alten Klasse 3 ist es dann interessant, wieviel Achsen der Anhänger hat, bzw. ob er ein zulassungsfreier Anhänger ist.

Wie ja schon in gehöriger Breite diskutiert, gilt für Besitzer der alten Klasse 3 die Beschränkung auf 3 Achsen für den Zug, also Zugm. plus Anhänger.
Wobei zulassungsfreie Anhänger nicht zur Bildung eines Zuges führen.

Ich hoffe ich habe es jetzt nicht mehr verkompliziert als es ist, und es hilft bei der Beantwortung Deiner Frage

Grüße aus dem Sauerland
Euer Theo
#68519
Das grüne Kennzeichen am hänger bedeutet Steuerbefreit, soweit alles klar. Mein Hänger hat grün und ist bis 80 km/h zugelassen, als lof. Wer sagt nur bis 40, ein guter Tracktor läuft heute mindestens 50km/h oder mehr, dafür wurde der T-Führerschein ja klasifiziert. Ein Fasttrac läuft ebenso wie der Mog 80km/h, egal ob lof oder gewerblich.
Desweiteren gibt es noch eine andere Möglichkeit für grüne Hängerkennzeichen, wenn nämlich der Hänger mit dem Zugfahrzeug versteuert ist. Dazu wird für das Zugfahrzeug eine erhöhte Steuer fällig, speditions-Fahrzeuge fahren aber alle schneller als 40km/h. :wink: Dann darf der Hänger aber nur mit einem solchen Zugfahrzeug gefahren werden, dein Mog mit H-Kennzeichen fällt also nicht drunter.
Also kurz und schmerzlos, nur wenn du zu lof-Zwecken unterwegs bist, darfst du den Hänger fahren.
#68727
Hallo ihr Anhängsel-Anhänger,

@Helmut,

"wer sagt nur bis 40", das war ich. Habe da den Unmut einiger Landwirte aus meiner nähren Nachbarschaft ausgedrückt. Hier im Kreis bekommen die nämlich alle keine Steuerbefreiung auf ihre (lof)Anhänger die mit mehr als 40km/h zugelassen werden sollen. Verstehen tut's keiner. :rums:

Wie die Antwort von Mathias zeigt, lag ich mit meiner Vermutung wohl richtig um welche Art Anhänger es sich handeln würde, nämlich lof-zulassungsfrei,

@Matthias,
und damit ist, wie Helmut schon sagt, auch der schmale Grat des Erlaubten beschrieben, wo Du den Anhänger fahren darfst, so wie er ist.

Ansonsten müßte er angemeldet werden, mit schwarzer Nummer, also steuern zahlen.
Was sicher schwierig bis unmöglich ist, meißt sind die Dinger so alt, daß weder Brief, noch Betriebserlaubnis existieren, auch würde die erforderliche TÜV-Abnahme scheitern.

Auch fällt die Möglichkeit weg, ihn für einen Monat zu versteuern, da er ja nicht angemeldet ist.

Angehängte Grüße aus dem Sauerland
Euer Theo

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