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#427984
Hallo,

mich würden Eure Kommentare zu folgendem Sachverhalt interessieren:

In der "Zulassungsbescheinigung Teil 1" meines 417.101 steht u.a. im Textteil nach den technischen Angaben Folgendes (buchstabengetreu mit Zeilenumbrüchen abgeschrieben):

*ZU O.1:22000 M.DURCHGEH.BREMS
ANLAGE,B.MEHRACHSANH.;ZENTRALACHSANH. 9000 IVM AHK M38
24.B.ANH.BETRIEB FZ AUF DER HA.UNTER BEACHTUNG VON 7.2 VOLL AUSLADEN*

Den mehr oder weniger kryptischen Text interpretiere ich wie folgt:

Mein Unimog (zGM 7.490 kg) darf einen Mehrachsanhänger mit einer ZGM von 22.000 kg ziehen, wenn der Mog auf der Hinterachse unter Ausreizen der max. Achslast von (unter 7.2. eingetragen) 4.400 kg "ausgeladen" ist.

Für Tandemanhänger (= ZENTRALACHSANH. ?) wie z.B. Müller-Mitteltal EDU** gilt für eine zGM von 9.000 kg aber nur in Verbindung mit einer Anhängekupplung ( = AHK ?) 38 24

1. Frage: ist meine "Übersetzung" soweit korrekt ?
2. Frage: wie stelle ich fest, ob mein Mog "voll ausgeladen" ist ? Jedesmal bevor ich einen Anhänger anhänge auf die Waage ? Die liefert doch nur das aktuelle Gesamtgewicht, oder ?
3. Frage: ich habe eine Rockinger Kupplung 227G110 an meinem Mog: ist das einen "AHK M38" ?
4. Frage: was ist ggfs zu tun, um einen Anhänger mit einer zGM > 9000 kg abzulasten ?

Sorry für die vielen Fragen, aber damit bin ich allein nicht klargekommen.

Vielen Dank für Eure Kommentare

Herzl. Gruß
von Erni
#427987
Hallo Erni,

ich denke, Deine Interpretation ist richtig.
Wichtig ist natürlich auch noch die durchgehende Bremsanlage, nicht nur die Belastung der Hinterachse.
Du kannst die Achslasten auch auf der Waage messen, wenn Du nur mit jeweils einer Achse auf die Waage fährst. Bestimme diese für den leeren Mog, und bestimme das leere Gesamtgewicht. (summe der beiden Werte). Danach kannst Du ausrechnen, wieviel Du noch laden musst um zum einen auf die geforderte Achslast zu jkommen und zum anderen das zGG nicht zu überschreiten.
Die Kombination M3824 ist die Prüfzeichennummer der Anhängerkupplung. Die steht normal auch auf dem Typenschild der Kupplung und passt soweit ich mich erinnere zu Deiner Rockingerkupplung.
#428030
Hallo Erni,

ich lese das so:

*ZU O.1:22000 M.DURCHGEH.BREMS
ANLAGE,B.MEHRACHSANH.;
--> 22to Anhängelast , mit durchgehender Bremsanlage bei Mehrachsanhängern

ZENTRALACHSANH. 9000 IVM AHK M38
24.B.ANH.BETRIEB FZ AUF DER HA.UNTER BEACHTUNG VON 7.2 VOLL AUSLADEN*
--> 9to Zentralachsanhänger (Tandem), in Verbindung mit Anhängerkupplung M3824, bei Anhängerbetrieb FZ voll ausladen.

So gesehen könnte sich das "voll ausladen" auch nur auf den Zentralachsanhänger beziehen.

Am besten wäre sicherlich wenn du dazu mal einen Prüfer vom TÜV befragst, die schreiben sowas nämlich auch immer in Ihre Berichte und sollten das dann eigentlich auch sinngemäß "entschlüsseln" können. :-)

Außerdem könne sich bei der Zulassungsstelle auch manchmal einige Fehler einschleichen, da die Daten oft von Hand übernommen werden müssen.
#428039
Hallo

24.B.ANH.BETRIEB FZ AUF DER HA.UNTER BEACHTUNG VON 7.2 VOLL AUSLADEN*
FZ bedeutet Fahrzeug und nicht Anhänger und HA ist die Hinterachse.
Das bedeutet dass die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges um Stützlast der Anhängerkupplung vom reduziert werden muss.
4. Frage: was ist ggfs zu tun, um einen Anhänger mit einer zGM > 9000 kg abzulasten ?
Es gibt die Möglichkeit, eine Ablastung ohne technische Änderungen, die nur in den FZ-Papieren erfolgt. Das ist abhängig von der ursprünglichen zGM.
Wenn die sehr weit oberhalb der neu einzutragenden zGM liegt, muss eine technische Veränderung, i.d. R. durch Ausbau einer Federlage oder Einbau schwächerer Federn erfolgen.
Das musst du mit dem zu beauftragenden Prüfer absprechen, wobei es da einen gewissen Entscheidungsspielraum gibt.
#428114
Moing Hannes,

zumindest in der BRD wird m.E. bei Zulassungsfragen immer vom zulGes gesprochen ( http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_p ... einklassen ).
Bei einem leeren 20to-Anhänger wird sich an dem Punkt wohl ohne konkreten Grund keiner aufhängen.

mfG
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