- 28.07.2003, 11:43
#19811
Noch eine Möglichkeit!
Ich hatte die gleichen Probleme mit meinem Mog 406 mit H Kennzeichen.
Bei unserer Polizeidienstelle nachgefragt dort die Auskunft mit einer Zugmaschiene darf man 25 km/h Anhänger ziehen Der Hänger muss mit dem Kennzeichen der Zugmaschiene und 3 Schildern die die Höchsgeschwindigkeit angeben ausgerüstet sein 2mal Hänger ein Mal Unimog. Beim STVA keine eindeutige Info dort der Rat den oder die Hänger mit 07 wechselkennzeichen zu versehen was ich auch gemacht habe und jetzt sogar auf die Autobahn darf !!!! ( Natürlich ohne die 25 km/h Schilder) Der Führerschein ist umgeschrieben C1E sodas ich sogar einen 2 Achshänger ziehen darf,wenn auch unbeladen.
Gruss aus dem Oberbergischen
Ich hatte die gleichen Probleme mit meinem Mog 406 mit H Kennzeichen.
Bei unserer Polizeidienstelle nachgefragt dort die Auskunft mit einer Zugmaschiene darf man 25 km/h Anhänger ziehen Der Hänger muss mit dem Kennzeichen der Zugmaschiene und 3 Schildern die die Höchsgeschwindigkeit angeben ausgerüstet sein 2mal Hänger ein Mal Unimog. Beim STVA keine eindeutige Info dort der Rat den oder die Hänger mit 07 wechselkennzeichen zu versehen was ich auch gemacht habe und jetzt sogar auf die Autobahn darf !!!! ( Natürlich ohne die 25 km/h Schilder) Der Führerschein ist umgeschrieben C1E sodas ich sogar einen 2 Achshänger ziehen darf,wenn auch unbeladen.
Gruss aus dem Oberbergischen