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#70738
Hallo, bin ganz neu hier. Eine ganz pragmatische Frage hab ich an Euch: Ist es wahr, dass keine Anschnallpflicht im Mog besteht, wenn keine Gurte drin sind? Und er kommt dann auch so über den TÜV? Oder verpflichten die mich zum Einbau und zum Anschnallen? Wär ja eigentlich nur logisch, wenn man beim Autofahren ohen Gurt so viel blechen muss. Habe aber bislang immer gehört: Wo kein Gurt ist, muss auch nicht geschnallt werden...

Danke und herzliche Grüße von Krautnudel
#70743
Moin,

der springende Punkt ist das Alter des Fahrzeuges, nicht daß es ein Mog ist.
Ab einem gewissen Baujahr wurden Gurte halt Pflicht (weiß allerdings nicht welches). Fahrzeuge die davor gebaut wurden und keine Gurte besitzen, benötigen auch keine. Fahrzeuge, die allerdings bereits mit Gurten nachgerüstet wurden, müssen diese auch behalten und der Fahrer muß sich auch anschnallen.

Gruß

Michael
#70796
Hallo zusammen,

richtig ist, daß man sich im Fahrzeug (egal welches) anschnallen muß, wenn Gurte drin sind. Einschlägig ist da § 21 StVO ff.

Welches Fahrzeug jetzt mit Gurt ausgerüstet sein muß ist im § 35 a StVZO geregelt. Dort, oder eigentlich vielmehr in den dazugehörenden Anhängen, kann man nachlesen welches Fahrzeug wie ausgerüstet sein muß. :?

Eine Pauschalantwort kann man so nicht geben. :(

Grüße aus dem schönen Frankenland

Tobias
#70797
ei guude,
habe da etwas gefunden:
Die Anschnallpflicht in historischen Fahrzeugen – wen trifft sie ?

Viele Oldtimer, die im Straßenverkehr bewegt werden, verfügen über keine Sicherheitsgurte. Den modernen Autofahrer beschleicht beim Besteigen eines Fahrzeuges ohne Sicherheitsgurte ein ungutes Gefühl. Ist man es doch gewohnt, den Sicherheitsgurt anzulegen. Viele ältere Leser unter Ihnen kennen noch die Diskussion, ob das Anlegen eines Gurtes Pflicht werden sollte. Ein großer Teil der Autofahrer weigerte sich seinerzeit den Gurt anzulegen; mit dem Argument, man werde seiner Freiheit beraubt. Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich seinerzeit mit der verfassungsrechtlich relevanten Frage der "Freiheitsberaubung" befasst. Die Frage nach einer verfassungswidrigen Regelung wurde jedoch verneint. Heute dürfte der Sicherheitseffekt der Sicherheitsgurte im Dienste der Allgemeinheit unbestritten sein.

Historische Fahrzuge ohne Sicherheitsgurte

Doch wie sieht es mit der Pflicht zum Anschnallen bei einem historischen Fahrzeug aus, das vom Werk her keine Gurte kennt. Muß hier etwa nachgerüstet werden ? Welche Konsequenzen hat ein Unfall haftungsrechtlich, bei dem ein Insasse nicht angeschnallt war, weil keine Gurte vorgesehen waren ? Da diese Fragen aus Ihrer Leserschaft kommen und der Redaktion häufig gestellt worden sind, habe ich diese Ausgabe zum Anlass genommen, mich mit dem Thema "Oldtimer und Gurtpflicht" näher zu beschäftigen.

Ausnahmen für Taxi- und Mietwagenfahrer

Die Pflicht, einen Sicherheitsgurt zu tragen, regelt § 21 a der Straßenverkehrsordnung. Dem Wortlaut zur Folge, lässt diese Vorschrift Ausnahmen nur für Taxi- und Mietwagenfahrer während der Beförderungsfahrt zu. Man ist ebenfalls von der Anschnallpflicht bei "Rückwärtsfahren" und "Fahren auf Parkplätzen" mit Schrittgeschwindigkeit befreit. Was geschieht jedoch bei Fahrten in einem historischen Fahrzeug ? Einem historischen Fahrzeug, bei dem vom Werk her keine Gurte vorgesehen waren?

Entstehungsgeschichte der Gurtpflicht

Mit Wirkung vom 01.04.1974 ist die Pflicht zur Ausrüstung von Neuwagen mit Sicherheitsgurten Pflicht geworden. Die Pflicht zur Benutzung der Sicherheitsgurte erfolgte mit Wirkung vom 01.01.1976. Die ursprüngliche Beschränkung der Anschnallpflicht auf die Vordersitze entfiel mit einer Änderungsverordnung vom 06.07.1984, die zugleich eine Bußgeldsanktion hinsichtlich der Vordersitze enthielt. Ab dem 01.01.1976 müssen alle PKW, die seit dem 01.04.1970 erstmals zugelassen wurden und über eine entsprechende Verankerung verfügen, bis 01.01.19978 mit Sicherheitsgurten ausgestattet worden sein. Diese Regelung gilt noch heute.

Es droht ein Bußgeld

Sollte Ihr Fahrzug vor dem 01.04.1970 in den Verkehr gebracht worden sein, so sind Sie nicht verpflichtet, es nachzurüsten. Bei Fahrzeugen zwischen dem 01.04.1970 und dem 01.04.1974 entscheidet das Vorhandensein von entsprechenden Verankerungen über die Nachrüstung. Für alle anderen Fahrzeuge gilt die uneingeschränkte Pflicht, mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet zu sein. Wer hiergegen verstößt oder keinen Gurt anlegt, den trifft ein Bußgeld. Zur Zeit müssen Erwachsene, die den Sicherheitsgurt nicht anlegen, mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Mark rechnen. Werden Kinder ungesichert mitgenommen, droht ein Bußgeld in Höhe von 80 Mark.

Konsequenzen bei einem Unfall ohne Gurt

Wie verhält es sich bei einem Unfall, wenn Gurte im Fahrzeug nicht vorgeschrieben sind ? Es also ordnungsrechtlich gestattet ist, ein Fahrzeug ohne Sicherheitsgurt im Straßenverkehr zu bewegen. Noch im Jahre 1970 entschied der Bundesgerichtshof, dass den nicht angeschnallten Unfallverletzten kein Mitverschulden treffe, weil aus damaliger Sicht das Gurtanlegen mit einem nicht unerheblichen Risiko verbunden gewesen sei. Die Annahme einer Mitschuld, und damit die Minderung von Schadenersatzansprüchen bei Personenschäden, erfolgte erst im Zuge des Gurtanlegezwangs und der damit verbundenen Erkenntnis, dass das Anlegen eines Gurtes mehr Sicherheit bedeutet.

Fahren ohne Gurt bedeutet fahren auf eigenes Risiko

Auch wenn für ein bestimmtes historisches Fahrzeug keine Gurtpflicht besteht, so wird sich der Betroffene ein Mitverschulden im Bezug auf eigene Verletzungen einräumen lassen müssen, da davon auszugehen sei, so der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung, dass die Verletzungen mit angelegtem Sicherheitsgurt geringer ausgefallen wären. Den Gegenbeweis zu führen, fällt schwer. Wer demnach ein Fahrzeug ohne Sicherheitsgurte oder unangeschnallt im Straßenverkehr bewegt, tut dies aus haftungsrechtlicher Sicht auf eigenes Risiko.

Mithaftung bei unverschuldetem Unfall

Der Bundesgerichtshof hat einem Mopedfahrer, der ohne direktes Verschulden in einen Unfall verwickelt worden ist und schwere Kopfverletzungen erlitten hat, eine Mitschuld eingeräumt, da er zum Unfallzeitpunkt keinen Schutzhelm trug, obwohl zum damaligen Zeitpunkt keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zum Tragen eines Schutzhelmes bestand. Wird ein Mitverschulden unterstellt, so führt dies zu einer Mithaftung, d.h. die Ersatzansprüche, für die das Nichtangurten ursächlich war, werden gemindert.

Fazit

Dies bedeutet, dass Sie zwar ein historisches Fahrzeug ohne Gurte im Straßenverkehr bewegen dürfen, Ihnen aber im Falle eines Unfalls eine Mitschuld, etwa im Bezug auf eigene Verletzungen, eingeräumt werden kann. Es ist deshalb dringend zu raten, sich in einem Fahrzug ohne entsprechende Sicherheitsgurte besonders vorsichtig zu bewegen. Zum einen um seine Gesundheit zu schützen, zum anderen um nicht Gefahr zu laufen, einer Mithaftung zu unterliegen, obwohl man den Unfall nicht verschuldet hat.

Übrigens, der nachträgliche Einbau eines Airbags - anstelle von Sicherheitsgurten - reduziert die Mithaftung nicht, da er andere Funktionen übernimmt und den Sicherheitsgurt nicht ersetzen kann. Der nachträgliche Einbau eines Sicherheitsgurtes steht und fällt sicherlich mit dem Verlust an Originalität, überwiegend zu Lasten der "Sicherheit".

RA Andreas Bode, Burkantat Rechtsanwälte, Han

ich habe an meinem 404 gurte nachgerüstet. wer ohne färt, handelt m.e. grob fahrlässig, selbst im lkw.

guden, justus.
#70798
@Unimog-Gefesselte

Bei meinem U421, BJ 1967, haben wir Gurte nachgerüstet. Ich würde allen, die oft auf normalen Verkehrsstrassen fahren, dies nahe legen.

Mir ist z.B. mal die Fahrertür in einer Kurve aufgegangen, weil sie nicht gesichert war, da hielten die Gurte den Fahrer am Steuer.

In meinem schon nicht mehr kurzen Leben (jenseits der 50) als Verkehrsteilnehmer und Fahrer rettete mich das Angeschnalltsein bereits mehrmals vor Verletzungen. Einmal wäre ich bei einem Mercedes-Kleinlastwagen bei einer völlig unerwarteten Vollbremsung als Beifahrer durch die Frontscheibe, wenn ich nicht angschnallt gewesen wäre.

Und der Moskauer Verkehr bestätigte nur, dass man sich nichts vergibt, wenn man angeschnallt ist. Dort herrscht die MEinung vor, daß man sich eine geweihte Ikone ins Auto hängen muß, um dann fahren zu können wie ein Höllenhund! Leider ver´geht keine Saison, wo ich nicht Tote auf der Strasse liegen sehe, meist herausgeschleudert, weil nicht angeschnallt.

Ich fahre nie auf eine Verkehrsstrasse ohne den Gurt!

Jetzt wird noch ein rotes Warnlicht bei Nichtverriegelung der Türen eingebaut.

Seien mir Mogler den anderen Verkehrsteilnehmer ein Vorbild! An denen mangelt es in der heutigen Zeit!

Gruß! Karl
#70814
Hallo, neue Mogler-Kollegen!

Vielen herzlichen Dank für Eure netten und ausführlichen Antworten! - Ich denke inzwischen auch, die Rechtslage ist das eine. Aber unabhängig davon ist Anschnallen (und das heißt erstmal: Nachrüsten) im eigenen Interesse das Beste. Ich habe bei meiner ersten Unimog-Probefahrt (Mitfahrt auf Beifahrersitz) vor ein paar Monaten auch mal unangeschnallt in einer Kurve so an der Tür gehängt, dass ich nur dachte: bitte nicht aufgehen. Und man ist es ja aus dem PKW inzwischen wirklich so gewöhnt, dass man sich sonst regelrecht nackt fühlt, dann macht das ganze ja auch keinen Spaß mehr.

Und noch was ganz anderes: Das ist ja wirklich eine äußerst nette und hilfsbereite Community hier. Da fühl ich mich gleich zu Hause!

Also, nochmals danke und bis bald

Krautnudel
Und im wirklichen Leben: Bernd
#70963
Hallo Gurtfahrer

Nicht verzagen-Heft´l lesen, könnte man jetzt sagen.

Gemeint ist die Mitgliederzeitschrift des UCG.

Höchstwahrscheinlich hilft auch die Suche-Funktion in diesem Forum.
Denn das Thema wurde sicher schon mehr als einmal erwähnt.

Ich kenne die Abbildung eines U 406 Cabrio mit 2-Punkt- bzw sogar 3-Punktgurt an den teilweise vorhandenen Befestigungspunkten.

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