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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#112796
Laut unimog anleitung bei schweren Aufbauten nach angaben nur mit 60 km/h zulässig. Habe einen u 100 mit Kranaufbau ca. 1000 kg gesamtgewicht 5800 kg . Benötige ich nun einen FSK 2 wenn ich schneller wie 60 km/h fahren will oder gilt dies nur bei Hersteller bzw . Aufbau vorschriften. In den Begleitpapieren und KFZ Schein ist nicht vermerkt auser Höchstgeschwindigkeit 80 Km/h mit Kran eintragung.
mfg michael
#112834
Hallo Michael,
die Betriebsanleitung für ein Kraftfahrzeug ist Führerscheinrechtlich nicht maßgeblich. Hier gilt ausschließlich die Fahrerlaubnis-Verordnung FeV. Da du von FSK2 und FSK3 redest gehe ich davon aus, dass dDu den alten Führerschein besitzt.
Dann gilt für Kraftfahrzeuge bis 7,5 t ZGG FSK3. unabhängig ob, Kran, LKW, ZGM etc. Ausnahme nur Fahrzeuge zur Personenbeförderung von mehr als 9 Personen inkl. Fahrer (kommt aber hier nicht in Frage)

PS Die FeV gibt hierbei keine Geschwindigkeits-Limits vor.
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