Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#442115
Moin Ihr Wissenden!
Bei einer Diskussion heute,habe ich auf meinen Kartenführerschein geguckt!
dort ist mein T auf mein C übertragen worden,was natürlich große schei,,, ist,
da ich ja bei Verlust,keine neue Untersuchung für C,keine Zugmaschine über 40KM/H
fahren darf,also auch meinen 401 NICHT.Im Internet ist zu lesen,das,wenn nicht sofort bei Abholung
der Karte reklamiert wird,der T verfallen ist!!!!
weiß jemand näheres??Bin für jeden Tip dankbar!
Ja,ich habe bei Abholung den Beamten dringend noch mal gebeten,das zu kontrollieren,
alles OK, Herr ........ist alles richtig übertragen,mehr geht doch als Laie nicht,oder!
Ja ich weiß auch,Dummheit schützt nicht vor....
Gruß,Rainer
#442137
Hallo Reiner,

leider werde ich aus Deinen geschriebenen nicht richtig schlau :oops:
Um etwas sagen zu können bräuchte ich ich mal Deine genaue Fahrerlaubnis-Historie und Dein Jahrgang.

So wie ich es jetzt deute (nur mal die Unimog-relevanten Kl.)
- ursprünglich wurde die FE Kl. 3 (evtl. 2) erteilt
- diese wurde bereits auf die neuen Kl. BE, C1E, CE 79 und T; (bei Kl. 2 BE, C1E, CE, T) umgeschrieben
- jetzt hast Du auf Grund Deines 50. Geburtstag den CE verlängern lassen und die Kl. T fehlt.

Hier würde ein Fehler seitens der Führerscheinstelle vorliegen.

Ein 401 kann man aber auch schon mit der Kl. B fahren - Kl. T ist zudem am lof-Zweck gebunden.

Glückauf
Lutz
#442148
Moin!
Also ich hab meine Karte vor 9Jahren bekommen!
Damals wurde das alles übertragen,habe aber in der Zwischenzeit gesehen,das die T Übertragung,im Gegensatz zum C,
nicht zeitlich begrenzt ist,da hab ich also keine Probleme mehr mit,man lernt ja auch,trotz 63, noch dazu!
Die Frage die sich für mich jetzt noch stellt,hab zwar kein Problem mehr damit,aber zur Info,
Beim B ist doch immer die Rede von 3,5t inclusive Anhänger,dann dürfte doch ein B Besitzer nur Unimog bis 3,5 t fahren,
aber nur ohne Anhänger,wenn der Mog schon 3,5 t hat,oder mach ich einen Denkfehler????
Gruß+Dank für Eure Antworten,Rainer
#442159
Hallo Rainer,

Du bist ja nach Deinem Outing oben alt genug, dass Dein jetziger führerschein Bzw Karte aus den alten Führerscheinklassen 2 + 3 enstanden ist.
Demzufolge müsstest Du mindestens noch ohne regelmäßige Gesundheitsprüfung und Verlängerung den B, BE, C1 und C1E haben. Nur der C und CE unterliegen der Verlängerungspflicht, die anderen Klassen sind unbefristet.

Nach der aktuellen FEV
Mit dem reinen B Führerschein darfst Du
1. Kraftfahrzeuge, also in unserem Falle Unimogs, mit einem zGG von 3,5 to führen + einen Anhänger von maximal 750 Kg.
2. Kombinationen aus Kraftfahrzeug und Anhänger bis zu einem zGG des Gesamtzuges von 3,5to. Diese Regel kommt dan für Unimogs nicht in betracht.

Da Du aber eben auch den BE hast, darfst Du zusätzlich ein Kraftfahrzeug bis 3,5to zGG, also Unimog, + einen Anhänger bis 3,5 zGG.

Weiterhin darfst mit C1E Kraftfahrzeuge über 3,5to bos 7,5to führen auch mit Anhänger bis zu einem zGG des Gesamtzuges von 12to. Das heißt auch größere Mogs mit Anhänger.
#442166
Hallo Reiner,

Jürgen hat ja schon etwas geschrieben, allerdings mit einen kleinen Fehler betrefflich BE.
Du hast ja noch den BE altes Recht, damit spielt die zGM des Anhängers auch keine Rolle, also 401 + Anhänger was er ziehen darf.

Zu den ganzen Fahrerlaubnis habe ich für die Wissensdatenbank mal was geschrieben: >>hier<<

zu Deinen Problem:
leider was ich immer noch nicht, ob Du mal die Kl. 2 oder CE erworben hast, weil jetzt drei Möglichkeiten in Betrach kommen.

a) Kl. 2 bzw. CE ohne SZ! wurden mal erwoben:
diese beiden Klassen benínhalten auch die Kl. T, d.h. wenn die jetzt nicht mehr auf auf der Karte steht, ist da ein Fehler seitens der Führerscheinstelle (FSSt) gemacht worden. -> kostenlos nachbessern lassen!

b) (nur wenn Du vorher nicht Kl.2 hattest) Kl. 3 umgeschrieben und dabei Kl. T mit erteilt:
die Kl. T wurde vor 9 Jahren (bei der Umschreibung) neu erteilt.
Wiederum ein Fehler der FSSt -> kostenlos nachbessern lassen!

c) (nur wenn Du vorher nicht Kl.2 hattest) du hattest nie Kl. T
die Kl. T wurde vor 9 Jahren nicht bei der Umschreibung der Kl. 3 mit beantragt und somit nicht erteilt.
Ein nachträgliches erteilen der Kl. T ist nicht möglich.
Nach der Einführung des Kartenführerschein kam noch die Kl. S dazu, die wegen den Platzmangel in der Zeile mit der Kl. T stand.
T/S --> Spalte 10: Erteilungsdatum, Spalte 12: Schlüsselzahlen (SZ)
Wenn bei Deiner alten Karte schon T/S mit der SZ 181 stand, hattest Du nie die Kl. T.

Ansonsten solltest Du jetzt mindestens folgendes haben (bei Vorbesitz nur Kl. 3), ggf. kommen noch SZ dazu, weil Dein Ersterwerb schon vor 1988 war (wovon ich ausgehe :wink: )
A mit SZ 79.03, 79.04
A1 mit SZ 79.03, 79.04
AM
B
BE mit SZ 79.06
C1 mit SZ 171
C1E
CE mit SZ 79
L mit SZ 174
T wenn bei der ersten Umstellung erteilt

Glückauf
Lutz
#442181
Moin!
noch einmal DANKE für Eure Bemühungen!
Meinen Kl.1+3 hab ich übrigends seid 1969+2 seid 1974.
Fazit,ich brauch mir keine Sorgen machen,wenn ich mal die Gesundheitsprüfung mit 92 nicht mehr schaffen sollte,gut so!
Eine letzte Frage sei gestellt:
Das im Schein:Zugmaschine steht,hat keinerlei Auswirkung bei den Kontrollbehörden,oder??
Denn darauf hatte ich mich so ein bisschen festgebissen,weil ja bei L+T ja immer Zugmaschinen steht!!
Gruß,Rainer
#442182
Hallo Rainer,

bei Deinen Führerscheinen musst Du Dir über die Zulassung Deines Mogs als Zugmaschine keine Sorgen machen. Allgemein wird ja bei den Führerscheinen B & C von Kraftfahrzeugen gesprochen. Dies schließt auch Zugmaschinen gar welcher Art ein.

Die Führerscheine L & T stellen hier eine Besonderheit dar, weil sie nicht nur die Fahrzeugart sondern auch noch den Zweck einschränken. Hier sollte den Land/Forstwirten ermöglicht werden, ihre schweren Maschinen auch ohne teuren C- Führerschein zu bewegen.
So dürfen mit den Führerschein L & T nur LOF- Zugmaschinen und ein paar wenige andere Fahrzeuge gefahren werden allerdings auschließlich nur zu LOF-Zwecken.
DDas heißt für Dich wenn Du keine LOF-Zwecke verfolgst würde Dir der T Führerschein ohnehin nichts nützen.

Hallo in die Runde! :D Ich möchte Euch ge[…]

Neue Website: Unimog404.de

Liebe Freunde des Unimog 404, nach einigen Wochen[…]

Servolenkung im 404?

I hab' eine MB100 Getriebe gekauft.....m-m-m-m-m-m[…]

Danke für die Antwort, sehe ich genau so, abe[…]