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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#58469
hallo zusammen,

mein traktor modell same bauj. u. erstzulassung 1961, ist vom vorherigen besitzer abgemeldet (bis dato schwarzes nummernschild). ich führe keinen gewerblichen landwirtschaftlichen betrieb und benötige den traktor nur um zu schwer passierbaren koppeln (2 pferde) zu gelangen. was muss ich nun tun, um steuerbefreite grüne nummernschilder zu bekommen.

ich bitte schnelle hilfe und antworten, da dringend.

danke und gruß,

angela
#58472
Hallo,
das wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Am besten fragst Du beim zuständigen Finanzamt, Kfz-Steuerstelle, nach was sie an Nachweisen haben wollen oder auch nicht haben wollen. Schildere halt einfach mal den Sachverhalt und wofür der Schlepper ausschließlich eingesetzt werden soll, also Versorgung der Pferde, Futterernte, Mistabfuhr,....... Der Sachbearbeiter wird da schon weiterhelfen. Ist zumindest bei meinen Unimogs immer so gewesen.
#58524
Hm das ist wohl nicht der richtige Tipp oder besser gesagt absoluter flopp. Pferde, die haben mit lof nicht zutun, dafür gibt es volle Punkte und das zu recht. Mittlerweile versucht jeder, der sich ein paar Pferdchen leistet, die paar Groschen ( in Relation zur Pferdehaltung) für die Steuer zu sparen. Ist doch wohl klar, dass die Finanzämter da nicht mitspielen , glaubt hier dann jemand allen Ernstes, die Finanzbeamten würden sich von Seife ernähren oder wie weldfremd haltet ihr die. Irgendwann ist es auch damit soweit, wie bei der "LKW-Zulassung" der Geländewagen. Durch übermäßigen Mißbrauch wird den wirklich lof-Nutzern dann das Leben schwer gemacht, nur weil die pseudo-lof-Leute den Bogen überspannen. Leidtragende sind dann die echten Nutzer. Der Krug geht solange zum Brunnen bis er platzt. Und dann möchte ich die Holzknechte mal jammern hören.
#58530
hi Justus denke der Tip von Thorsten ist nicht so schlecht wie er gemacht wird!

Allerdings habe ich bisher immer gesgt es soll ein grünnes NuSchi sein beim Zulassen und hab es dann auch bekommen. Allerdings musste ich dann ein Schreiben vom Geieramt beantworten warum denn grün und ohne Steuer... Ansonsten überhaupt kein Problem. Aber am besten anrufen dann kennt Dich dort keiner und wenn Du doch ne andere Variante wählst brauchst Dich zu rechtfertigen wieso und weshalb wenn sie Dich wieder kennen.. *fg*

Gruss Michael
#58554
Hallo,
gerade hier in NRW/OWL prüft das Finanzamt besonders Pferdehöfe, Resthöfe, Bauernhöfe hinsichtlich ihrer Eingruppierung als LOF. Einigen, wahrscheinlich vielen wurde dann diese bisherige Eingruppierung geändert, dadurch u.a. Wegfall der grünen Kennzeichen, erhöheter MwSt.-Anteil usw.
So richtig blöd ist das Finanzamt auch nicht.
Gruss Peter
#58556
Hallo angela
Frau und Schlepper find ich toll

Also der richtige Weg ist mit Sicherheit vorab mit den Leuten des Finanzamtes zu reden. Erkläre Ihnen das warum und wofür. Das sind auch (meistens) nur Menschen. So wie man in den Wald reiruft.....
Die haben in solchen Fällen immer einen gewissen Spielraum bzw Auslegungsmöglichkeiten. Die brauchen von Dir dann Unterlagen wie Pachtverträge, Grundbuchauszüge(bei Eigentum), Abrechnungen der LBG usw. dazu kommt dann noch ein Antrag, bei dem die dir dann auch Tipps zum ausfüllen geben.

Ist auf jenden Fall besser als grüne Nummer einfach anmelden und abwarten was vom Finanzamt kommt. Sollte dein Antrag abgelent werden mußt du Steuer für die Zeit nachzahlen.

Wenn alles nichts hilft kannst du deinen Schlepper einem netten Landwirt aus der Nachbarschaft "schenken". Dafür wird er Ihn dir mit Sicherheit bei Übernahme der Versicherungskosten dauerhaft leihen. :wink: :wink:

Mazn
#58559
Jaja dem Landwirt schenken... Dann hat der mal Motten im Kopf und sagt was willst Du mit meinem Fahrzeug? Und dann? Karre weg und gut... Wenn der sagt Du hast das Auto geklaut und den Brief auf seinem Schreibtisch entwendet hast schlechte Karten... Nene die Kiste bleibt da wo sie hingehört: Bei mir! Und wenn Du dann prozessierst kannst auch wieder alles nachzahlen weil dann alles rauskommt...

gruss Michael
#58588
hallo,
erstmal danke für eure tips, habe nun grünes schild.

1. anruf beim finanzamt, netter typ am anderem ende, null problem gehabt, kurze schilderung und dann hin zu ihm. er hat dann so'n fragebogen ausgefüllt, ich fix unterschrieben.

2. ab zur zulassung (deckungskarte hatte ich schon).

nun kann ich die koppeln selbst abschleppen und heu + stroh wenden, sowie einfahren. nur das pressen übernimmt noch der nachbar.

als nächstes wird das teil noch mit farbe hergerichtet und dann ab zum olditreff :D

danke und gruß,

angela
#58596
Hallo MOGler,

bin Eigentümer von inzwischen 3 landwirtschaftlichen Fahrzeugen und einem Bauwagen. Wäre auch froh um jeden Euro, den ich sparen kann.

Aber das Risiko ist mir einfach zu groß. Spätestens bei einem Unfall, vor dem Keiner gefeit ist, ist man dran. Denn dann kommen alle Details auf den Tisch. Manchmal sogar schon früher: Die Polizei hat auf Anfahrtswegen zur letzjährigen Traktorama Kontrollen gemacht und einige Traktoren mit grüner Nummer (und teilweise Wohnanhänger) herausgefischt und die Halter mit empfindlichen Bußen belegt.

Selbst meinen Bauwagen werde ich vor der ersten Nutzung dem TÜV vorführen und ordentlich zulassen. Denn wie soll ich glaubhaft machen, daß ich ihn nur von einer zur anderen Baustelle verlege?

Also meine Strategie: Im Zweifelsfall lieber auf Nummer sicher!

Mit freundlichen Grüßen

Christoph
#60034
Da ich ein kleines Grundstück habe, dies aber nur privat nutze, was mir das Finanzamt nicht glaubt und ich deshalb Grundsteuer wie ein Landwirt der seine Grundstücke nutzt, zahlen muß beantragte ich die grüne Nummer.
Wenn ich vom FA als Landwirt zahlen muß wollte ich auch die Vergünstigung und bekam nach kurzem Schriftwechsel die Zustimmung für die grüne Nummer.

Grüße Jürgen
#60321
Hi,
so ist es Jürgen. Über § 123 des SVG (Sozial Versicherungsgesetz) lässt sich ganz schnell ermitteln wer "Landwirt" ist.
Um es ganz kurz und einfach zu erklären um was es da geht beim § 123: Da heißt es wer Beiträge an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zahlt ist auch Land- oder Forstwirt und hat somit Anspruch auf steuerbefreite Nummernschild beim Schlepper.

Gruß

Bernd Schömann
#60451
Also ich hatte das grüne Schild beantragt, und durfte es nicht behalten. :cry:

Und zwar weil ich dem Finanzamt keinen Ertragsnachweis liefern konnte.
(Ertragsnachweis- Belege und Quittungen über Umsätze sprich Gewinn den ich mit meinem Mog erwirtschaftet hab). :shock:

Daraufhin hab ich eine Oldi Abnahme machen lassen, und ihn auf Historisch angemeldet. Das ganze kostet mich jetzt 190 Teuro im Jahr, aber dafür darf ich jetzt, wann, wie, und wo ich will spazieren fahren, und natürlich auch mit Arbeiten. (U406 Bj.: 73) :lol:

Der einzigste nachteil ist eigentlich nur, das ich keinen Landwirtschaftlichen Anhänger mit Grüner Nummer ziehen darf. :evil:

Ja gut ich hätte auch für ein Jahr das ganze Land wieder selbst Bewirtschaften, und dann die entsprechenden belege einreichen können. Aber dann wäre der Mog ja wieder zweckgebunden gemeldet, und eine Fahrt zum Oldtimertreffen rechtswiedrig. :roll:

Wie verhält sich dieses ganze Nummernschild- und Steuergedöhnse eigentlich bei Anhängern? :?

Mfg, Dennis :wink:
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