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#46676
Zurück zum Thema Spaltkraft:
@Stefan
Habe mal das Tabellenbuch gewälzt, mech. Arbeit- Keilberechnung sollte passen.
demnach sollten bei 8 Tonnen Zylinderkraft, 60° Spaltkeil, ca. 14 Tonnen Spaltkraft entstehen.
Wieso Rechentricks? Ich bleibe doch realistisch, ich würde nur gerne rausfinden welche dieser Rechentricks von den Spalterherstellen so angewand werden um meinen Spalter mit handelsülichen Teilen vergleichen zu können.

Gruss

Thomas
#46700
Zum Thema Kegelspalter :

Drallkeilspalterverbot ernst nehmen


"Der Junge wurde von dem Drallkeilspalter förmlich zerfetzt". So lautete die Antwort eines hörbar betroffenen Kripobeamten aus Niedersachsen auf die Nachfrage der LBG NB/OPf. und Schwaben, wie sich der tödliche Unfall eines Achtjährigen an einer Drallkeilspaltmaschine genau zugetragen hat.

Das Kind wollte an dem Spalter nur vorbeilaufen, an dem sein Vater und sein Großvater arbeiteten. Beim Vorbeilaufen hat das rotierende Werkzeug den Jungen erfasst, eingezogen und durchbohrt.

Der grausame Unfall war Anlass für die LBG, festzustellen, wie groß der Umsetzungserfolg des Verbotes dieser Drallkeilspaltmaschinen ist.

Zwei Ergebnisse sind bemerkenswert:

Allein im Bereich der früheren LBG NB/OPf. sind die Unfälle von durchschnittlich 12 Fällen (1996 und 1997) auf zwei bzw. einen (2001 und 2002) zurückgegangen. Die Verletzungen an den Drallkeilspaltern sind fast immer schwer und damit die Unfälle auch sehr teuer.
Während diese Maschinen von den produzierenden Betrieben fast vollständig verschwunden sind, finden sie sich dagegen noch häufiger auf den Austragsbetrieben, wo Brennholz für den Haushalt benötigt wird. Dort kommen diese Spalter auch noch sporadisch zum Einsatz.
Doch so lange diese Geräte auf dem Hof sind, stellen sie ein Gefahrenpotenzial dar und zwar für alle:

Für die Senioren, die damit arbeiten.
Für das Betriebsunternehmerehepaar, die das dulden.
Für die Kinder (eigene und Nachbarskinder), die auf dem Hof spielen.
Nehmen Sie deshalb das Verbot der Berufsgenossenschaft ernst:

Entfernen Sie den Drallkeil von kombinierten Säge-Drallkeilspaltern und verkleiden Sie das Wellenende.
Beseitigen oder zerstören Sie Drallkeilspaltmaschinen, damit sie niemand mehr benutzen kann (auch nicht irrtümlich oder aus Spieltrieb).
Verkaufen oder "verschenken" ist nicht erlaubt. Nach dem Produktionssicherheitsgesetz kann solches Handeln sogar bestraft werden, wenn Dritten dadurch ein Schaden entsteht.

Siehe :
http://www.lsv.de/nos/5publikationen/drallk.html

@Thorsten

Das mit Privatperson und Privatgelände ist auch so eine Sache.
Richtig ist, dass Verbot hat die Landw. BG ausgesprochen. Ob bei einem schweren Unfall od. Vollinvalitität dann deine Private Unfallversicherung bezahlt, oder der jeweilige Sozialversicherungsträger wage ich schwer zu bezweifeln.

@rm411

Hast Du eine Netzadresse, mit neuen Spaltern, die für D zugelassen sind.

Manfred
#46720
Hallo Thomas,
um die Spalter zu vergleichen hast Du schon Recht, wenn Du Druck und Kolbenfläche der verschiedenen Spalter vergleichst. Rechentricks nenne ich das , weil die Spaltkraft sich über einen schlankeren Keil theoretisch beliebig vergrößern lässt und dann die Spalter nicht mehr zu vergleichen sind.
15% Wirkungsgrad würde bei deinem Zylinder bedeuten, das du mehr als eine Tonne nur zum verschieben benötigst aber viele Zylinder lassen sich schon von Hand, oder aber durch wenige Bar Druckluft ausfahren. Meiner Meinung nach kannst bei deinem Zylinder ruhig von 9 to ausgehen.
Allerdings glaube ich nicht, das jeder Zylinder den 3-Fachen Druck aushält ,das hängt zum Einen von der Bauart und zum Anderen von den Dichtungen ab. 20 und 30% Reserve beim Prüfdruck sind üblichun evt auch benutzbar. Viele Hersteller unterscheiden verschiedene Baureihen nach dem Nenndruck 140-160-250bar. Wenn du den Hersteller kennst ,kannst du dort mal nachfragen.
Stefan

Kegelspalter:
hab so ein Ding einmal gesehen, hab ne Gänsehaut bekommenund mir vorgenommen so ein Ding nie zu besitzen.dan reiße ich lieber von Hand!
Da war zusätzlich noch der Schutz entfernt...
#46738
Zu dem Verbot durch die BG ist ein wichtiger Rechtsstand anzumerken. Der Gesetzgeber kann die ihm zustehende Hoheit über eine Regelungsbefugnis an andere, nichtstaatliche Organisationen übertragen. Beim Tüv leuchtet das jedem ein, auch der Tüv ist eine nichtstaatliche Organisation. Jeder weiß, dass wenn er mit Tüv-Mängel weiterfährt, gegen geltendes Recht verstößt. In Falle der des Arbeits- und Personenschutzes hat er die Regelungsgewalt an die BG´s übertragen. Die von diesen Organisationen ausgesprochenen Regelungen treten an Gesetzesstelle und haben die gleiche Kraft wie eine staatlich Regelung durch Gesetz, Erlass oder Verordnung. Und hier trift es dann auch den Privatmann, wenn durch ein Verstoß gegen BG-Vorschriften jemand zu schaden kommt. Die Vorschriften heißen Unfall-Verhütungs-Vorschrift. Auch ein privater Unfall ist ein Unfall. Bei der Suche nach dem Schuldigen haben die Gerichte nur die Möglichkeit, auf Bau- und Betriebsvorschriften bei gesundheitsgefährdenden Geräten zurrückzugreifen. ( Einer ist immer schuld.) Die Gerichte behandeln den Verursacher oder Verantwortlichen genauso wie bei einem Gesetzesverstoß. Das kann dann neben einer Verurteilung auch die Leistungsverweigerung der Versicherer bedeuten, da ganz klar gegen geltendes Recht verstoßen wird. Ich höre zwar jetzt schon wieder die Einwände, ja aber.... etc. Es ist nun mal so und jeder kann machen was er will, nur nicht erwischen lassen. Es kann sich auch niemand dumm stellen und sagen, hab ich nicht gewußt, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Aus diesem Grunde bitten wir von Publikationen zur Anfertigung oder Vertrieb solcher Vorrichtungen hier in einem öffentlich zugänglichen Medium Abstand nehmen.
Ich bitte freundlichst um Beachtung
#46860
OK, OK,
habe eben eine kleine besprechung wegen Spalter usw. gehabt.
Also, uns sind beim Kegelspalter folgende Sicherheitsaspekte aufgefallen die mich inzwischen auch von dem Sicherheitsproblem überzeugen:

1. Bei nicht passender Gelenkwelle, fliegt diese einem um die Ohren und das nicht von schlechten Eltern!!

2. Bei einem abrutschen des Holzes ist der Tot nahe (mindestens Intensiv- Station)

3. Bei eimem "blob "endem Buchenstück ist Schienbeinschutz angesagt, blaue Fecken kommen im Wald zwar vor, aber das ist etwas mehr.

4. Die ständige Gefahr vor Augen, lässt keine echte Freude aufkommen.


Deswegen baue ich ja auch einen Hydraulik Spalter....
Hat niemand einen Rau, Thor, oder alles ausser Baumarkt im gebrauch der mir was über Druck, Zylinderdurchmesser und evtl. den Keilwinkel berichten kann, im Einsatz??

@Stefan:
Der Zylinder ist ein Industrieteil aus USA, mit Daten ist nichts zu machen.
Ich denke bis max 250 bar gehen zu können (den Wirkungsgrad will ich mal vernachlässigen), ich habe von einer alternative mit einer Doppelpumpe gehört, bei der anfangs beide pumpen Ihr Volumen zum Zylinder schicken und später die Pumpen in Reihe geschaltet sind, um den Druck zu erhöhen, ist das was? Und welches Ventil brauche ich denn bei so etwas?



Gruss

Thomas
#50797
Hallo,

mein Spalterbau geht zwar immer noch etwas schleppend voran, aber er geht voran.
Im Moment habe ich eine Kolbenpumpe im Auge die ca. 40 Liter bei 1000 Umdrehungen und 350 Bar bringt.
Die 350 Bar sind laut Verkäfer "wohl" einstellbar, so ganz sicher ist er sich aber auch nicht.
Nun meine Fage an die Hydrauliker unter euch, den Druck kann ich , falls an der Pumpe nichts zu machen ist, doch über ein Druckbegrenzungsventil regeln, oder habe ich das falsch in Erinnerung bzw. gibt es da noch einen Haken?

Wie ist es eigentlich wenn ich eine Pumpe die für 1000 Umdrehungen ausgelegt ist, nur mit 500 Umdrehungen laufen lasse? Habe ich dann die halbe Leistung, oder kommt es nicht zu einer vernünftigen Funktion, wegen Druckaufbau und so?

Was ist ein Bypass an solch einer Pumpe?


Gruss und vielen Dank

Thomas
#50950
Der Maximaldruck wird immer durch ein Druckbegrenzungsventil, auch oft als Überdruckventil eingestellt. Ein solches Ventil kann auch in einer Pumpe integriert sein ( Bei Kipperpumpen ist die je nach Bauweise üblich). Dieses Ventil wird ansonsten separat oder als Bauteil in einem Wegeschieber dem sogenannten Steuerblock verbaut. Es gibt Ventile mit fest eingestelltem oder variabel einstellbarem Druck.
Die Hydraulik-Systeme unterteilt man ganz grob in 3 Gruppen, Niederdruck bis ca 200/250 bar, Mitteldruck bis ca 600 bar und darüber Höchstdruck.
Die Niederdruck-Hydraulik ist die geläufigste Form und ist im einfachen Anlagenbau angewandt, sie ist daher in zahlreichen Formen am Markt, auch als Gebrauchtteile.
Bei deiner Anlage bist du schon in der nächst höheren Anwendergruppe. Hier zählt schon Verringerung des Gewichtes oder Baugröße bei Forderung nach erhöhter Leistung. Typisches Beispiel ist die Kipperhydraulik im LKW-Bau, die Pumpen in dieser Druckklasse sind meist als Kolbenpumpe ausgeführt. Schieber und Schläuche müssen diesen Anforderungen entsprechen. Bei den Verschraubungen solltest du also schon auf die schwere Baureihe ausweichen, die in der Landwirtschaft übliche Baureihe 12L ist hier nicht mehr geeignet. Du kannst natürlich den Druck durch entsprechende Ventileinstellung begrenzen, was dann wiederum die Verwendung der leichten Baureihen erlaubt. Das gleiche gilt natürlich auch für den Zylinder. Selbst wenn die Wandstärken ausreichend sind, so ist der Schwachpunkt dann immer noch die Zylinderabdichtung und/oder die Zylinderkopfbefestigung.
Wenn du die Drehzahl reduzierst verringert sich die Fördermenge, nicht jedoch den Druck.
Die benötigte Fördermenge beim Holzspalter wird eigentlich nur durch den verwendeten Zylinder bestimmt. Ein Zylinder von 10cm Kolbendurchmesser und 1m Hub würde bei 350bar 27to drücken und benötigt eine Ölmenge von ca 7,8l. Bei einer Literleistung von 20l wäre er also in ca 24s ausgefahren, bei 40l in ca 11s.
Ein Bypass wäre einew Umgehung irgend einer Funktion, hier wohl die Umgehung des Nutzausgang, wenn kein Öl benötigt wird, entweder durch einen Handventil oder das integrierte Überdruckventil.
#51373
Hallo,

Daß die Kegelspalter von der BG verworfen wurden weis ich ja (ist mir als Privatmann aber wurscht). Was mir neu ist, ist die Info, daß es immernoch neue zu kaufen gibt.
Hab bei meiner letzten Holzaktion mit einem geborgten Kegelspalter gearbeitet (so einer mit Sicherheitseinrichtung). Feine Sache. Ist mir viel lieber als ein Hydraulikspalter.
Wer kann mir Infos geben, wo es die noch zu kaufen gibt?

Grüße aus dem schönen Frankenland


Tobias
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