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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#431668
Hallo
gelegentlich taucht die Frage auf, ob Anbaugeräte eintragungs- oder genehmigungspflichtig sind. Grundsätzlich sind Anbaugeräte, wie der Name schon sagt, nicht zum Fahrzeug gehörig und sind somit auch nicht eintragungspflichtig. Jedoch müssen, sofern die Vorrichtungen zum Anbau fest am Fahrzeug verbaut sind und das eingetragene Leergewicht beeinflussen, diese dann in den Papieren eingetragen werden. Der klassische Fall sind abei die Anabukonsolen für den Frontlader, Frontanbauplatte ("Schmidtplatt"), Heckkraftheber etc, insbesondere wenn sie die äußeren Fahrzeugabmessungen verändern.
Ein gänzlich anderer Fall liegt vor, wenn das Fahrzeug dadurch zu einer Selbstfahrender Areitsmaschine umgetypt werden soll. Dann wird auch das Anbaugerät zum Bestandteil des Fahrzeuges und muss eingetragen werden.
Sofern die Anbaugeräte nur vorübergehend angebracht werden, unterliegen sie nicht den Vorschriften zur Zulassung oder Betriebserlaubnis-Pflicht sondern sind auswechselbares Zubehör.

Zu beachten ist in jedem Falle StVZO § 32 (Auszug)
Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen.

(1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Breite über alles - ausgenommen bei Schneeräumgeräten und Winterdienstfahrzeugen - folgende Maße nicht überschreiten:
1. allgemein 2,55 m,
2. bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten und bei Zugmaschinen und Sonderfahrzeugen mit auswechselbaren land- oder forstwirtschaftlichen Anbaugeräten sowie bei Fahrzeugen mit angebauten Geräten für die Straßenunterhaltung 3,00 m, [/code]
Im Anhang habe ich einige Merkblätter zu diesem Thema angefügt.

Ich wünsche Allen eine stressfreie Fahrt
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#506888
Hallo
Hier mal einigee umfangreiche zusammenfassende Lektüre zum Thema land- oder forstwirtschafliche Fahrzeugen, Fragen zu Fahrerlaubnis, Zulassung , Versicherung und KFZ-Steuer
http://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/fil ... 202017.pdf

http://www.ble-medienservice.de/_assets ... e_x000.pdf
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