Seite 1 von 1

Betriebserlaubnis Krone Anhänger

Verfasst: 07.11.2006, 21:53
von unimogsascha
Guten Abend

Ich habe eine Krone 2 Seiten Kipper, 5,7t, Bj. 69

Is es richtig, dass man anstelle eines Fahrzeugscheines ( weil 25kmh Zulassung ) eine Betriebserlaubnis mit sich führen muss. Wenn ja, hat jemand eine Adresse wo man so etwas beziehen kann?

Gruß

Sascha 8)

Verfasst: 08.11.2006, 06:40
von stephan
Nicht ganz. Ich meine mich zu erinnern, dass eine Betriebserlaubnis vorhanden sein muss (Zulassungsfrei und Landwirtschaft), kann also auch zu Hause in der Schublade liegen. Kopie davon mitführen, kann aber nicht schaden. Quelle ist entweder der Hersteller oder beim TÜV eine Betriebserlaubnis erstellen lassen. Ist ähnlich wie eine sog. Vollabnahme.

Verfasst: 08.11.2006, 19:53
von hpschulze
Hallo !

Das mit der "allgemeinen Betriebserlaubnis" gilt meines Wissens erst ab einem bestimmeten Baujahr. Mir ist es nicht gelungen beim Hersteller (Welger) eine Solche für meinen Anhänger Bj 57 zu bekommen. So wie ich es verstehe gilt für uns Nichtlandwirte (schwarze Nummer) : es dürfen nur zugelassene Anhänger mitgeführt werden, egal bei welcher Geschwindigkeit :( :!: :?: Alles Andere währe ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wird mit Freiheitsstrafe bestraft :shock: , so stand es jedenfalls in einem Schreiben vom Amtsgericht Stendal nachdem mich die Rennleitung mit "schwarzen" Trecker und "grünem" Anhänger gestoppt hatte :!: (Dank dem ADAC-Anwalt wurde die Sache aber bei einer eindringlichen Ermahnung soetwas nicht wieder zu tun eingestellt :oops: )

Gruß aus der Altmark
Hans-Peter

Betriebserlaubnis

Verfasst: 13.11.2006, 18:34
von Tobs406
Tag zusammen,

alle Anhänger, die nach dem 01.07.60 in Verkehr gekommen sind benötigen eine Betriebserlaubnis.
Bei der serienmäßigen Fertigung wie z. B. bei obigem Krone-Anhänger hat der Hersteller sicher eine Betriebserlaubnis. Einfach mal kontakten.
Bei einem Eigenbau muß man halt eine Abnahme vom TÜV machen lassen und damit bei der Zulassungsstelle die Ausstellung einer BE beantragen.
Will man einen Anhänger zulassen ist eine BE eine der Grundvoraussetzungen (auch jedes zugelassene Auto, Unimog, Motorrad etc. hat mal eine bekommen).
Die Betriebserlaubnis ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen (kostet sonst was).

Grüße aus dem schönen Frankenland

Tobias

Verfasst: 14.11.2006, 09:24
von unimogsascha
Danke für die Antworten

Werde mich mal direkt an KRONE wenden und berichten was ich erreichen konnte.


Danke und Gruß

Sascha :wink: