- 10.06.2005, 13:52
#66717
Hallo,
ich habe da mal eine ganz spezielle Frage. (Vielleicht an Ulli?! Der kennt immer so viele Gesetze.)
Ich habe einen BW 1- Achs- Anhänger von 1962. Der soll nun zum TÜV und dann auch zugelassen und benutzt werden.
Kann ich den als Oldtimer / Historisches Fahrzeug zulassen? Denn es ist doch ein Fahrzeug und es ist älter als 30 Jahre.
Es den Hintergrund, daß ich den Anhänger möglichst preiswert betreiben möchte. Ich habe weder Landwirtschaft noch etwas anderes. Der Anhänger wird also nur privat genutzt.
Ich kann ihn natürlich ganz normal anmelden mit schwarzem Nummernschild, aber dann zahle ich Steuern und Versicherung. Und das ja nicht zu knapp.Wie kann ich den Anhänger am billigsten fahren?
Mit 25km Plakette ginge es natürlich, aber dann fahre ich ja immer 65 km/h zu schnell. Das geht also auch nicht.
Vielleicht weiß ja jemand etwas?
Danke für die Antworten!
Gruß
Fabian
ich habe da mal eine ganz spezielle Frage. (Vielleicht an Ulli?! Der kennt immer so viele Gesetze.)
Ich habe einen BW 1- Achs- Anhänger von 1962. Der soll nun zum TÜV und dann auch zugelassen und benutzt werden.
Kann ich den als Oldtimer / Historisches Fahrzeug zulassen? Denn es ist doch ein Fahrzeug und es ist älter als 30 Jahre.
Es den Hintergrund, daß ich den Anhänger möglichst preiswert betreiben möchte. Ich habe weder Landwirtschaft noch etwas anderes. Der Anhänger wird also nur privat genutzt.
Ich kann ihn natürlich ganz normal anmelden mit schwarzem Nummernschild, aber dann zahle ich Steuern und Versicherung. Und das ja nicht zu knapp.Wie kann ich den Anhänger am billigsten fahren?
Mit 25km Plakette ginge es natürlich, aber dann fahre ich ja immer 65 km/h zu schnell. Das geht also auch nicht.
Vielleicht weiß ja jemand etwas?
Danke für die Antworten!
Gruß
Fabian