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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#66717
Hallo,
ich habe da mal eine ganz spezielle Frage. (Vielleicht an Ulli?! Der kennt immer so viele Gesetze.)
Ich habe einen BW 1- Achs- Anhänger von 1962. Der soll nun zum TÜV und dann auch zugelassen und benutzt werden.
Kann ich den als Oldtimer / Historisches Fahrzeug zulassen? Denn es ist doch ein Fahrzeug und es ist älter als 30 Jahre.
Es den Hintergrund, daß ich den Anhänger möglichst preiswert betreiben möchte. Ich habe weder Landwirtschaft noch etwas anderes. Der Anhänger wird also nur privat genutzt.
Ich kann ihn natürlich ganz normal anmelden mit schwarzem Nummernschild, aber dann zahle ich Steuern und Versicherung. Und das ja nicht zu knapp.Wie kann ich den Anhänger am billigsten fahren?
Mit 25km Plakette ginge es natürlich, aber dann fahre ich ja immer 65 km/h zu schnell. Das geht also auch nicht.
Vielleicht weiß ja jemand etwas?
Danke für die Antworten!
Gruß
Fabian
#66719
na, wenn der Ulli so lieb um Auskunft gebeten wird, meldet er sich natürlich prompt :lol:

H-Kennzeichen beim Anhänger lohnt sich aus steuerlicher Sicht absolut nicht. Für das H-Kennzeichen zahlst du den Pauschalsatz von ca. 190¤ Steuern p.a (es gibt keinen gesonderten Steuersatz für Anhänger), mit normalem Kennzeichen (schwarz) kostet der 1,5-Tonner (2,7to zGM) 104¤ p.a.

Versicherungstechnisch ist es eigentlich egal, welches Kennzeichen du dran hast, ist reine Verhandlungssache mit deinem Versicherungsvertreter, ich zahle für meinen 1,5to z.B. 32¤ p.a.

Gruß Ulli
#66786
Moin,

dem was Ulli sagt kann ich nur zustimmen, obwohl die gemeine kurze Anwort hätte sein müssen: Man kann!

Ich habe meinen Einachser mit auf die Sammlernummern (07) nehmen können. Allerdings ist immern noch die Frage offen, ob ich den Hänger mit der selben Nummer wie das Zugfahrzeug überhaupt fahren darf (Frage nicht bei meiner Zulassungsstelle nach, Im Falle der negativen Antwort könnte ich die Herren in grün dann nicht mehr so naiv belü....

Falls man also mit Mog und Hänger spielen will, wäre dann die 07 (noch) interessant, da Steuer und Versicherung nicht durch Zukäufe steigen.

Gruß

Michael
#66836
Moin,
mit dem roten 07 Kennzeichen darfst du nur immer ein Fahrzeug zur gleichen Zeit fahren.
Also braucht der Anhänger in der Regel ein anderes Kennzeichen als das Zugfahrzeug. Da dein Feuerwehranhänger aber ein Anhänger für Feuerlöschzwecke ist, vorausgesetzt er ist auch dafür ausgestattet mit der Beladung, ist dieser Anhänger zulassungsfrei und bekommt deswegen das Kennzeichen des Zugfahrzeugs. Für den Anhänger brauchst du dann aber noch eine Betriebserlaubnis vom TÜV und einen Stempel von der Zulassungsstelle "Betriebserlaubnis erteilt" und ob du den bekommst ist fraglich.
In Lübeck habe ich das schon versucht, aber der Abteilungsleite der Zulassungsstelle hat Abgeblockt.
Mit einem Pritschenanhänger geht das nicht.
Gruß Stefan
#66866
ei guude,
da ein hänger nicht ohne KFZ rumfahren kann, würde ich auch nicht groß rumfragen, und es in diesem falle, so denn alle sonsige gesetzlichen vorschriften eingehalten werden, wirklich darauf ankommen lassen. da müsste ein grün-weißer oder spätestens ein richter schon sehr bescheuert sein, wenn er dieser argumentation nicht folgen könnte. es würde im umkehrschluß ja bedeuten, daß Du zwar mit jedermenge KFZ mit einem schild rumfahren kannst, aber für einen hänger ein extra schild bräuchstest. das war mit sicherheit nicht der sinn des gesetzes.
es handelt sich ohnehin um einen zulassngsmäßigen sonderfall und da würde ich das argumentativ wie einen nicht zulassungspflichtigen anhänger betrachten, der muß ja dann das gleiche schild wie das zugfahrzeug führen.
mit gruß vom main, justus.
#67094
Hallo,

die Daten für den 1,5-Tonner gab's ja schon, hier noch die für den 1-Tonner (1900 kg zGG): Steuer mit schwarzer Zulassung: 67 EUR / Jahr, Versicherung: 16 EUR/Jahr.

Die Regelung mit der roten Nummer geht davon aus, dass der Besitzer nur ein Fahrzeug gleichzeitig fahren kann. IMHO schließt sich ein Zug mit gleichen Schildern aber trotzdem aus, da die gezogene Einheit halt nun mal als eigenständiges Fahrzeug zählt (es reicht ja auch nicht, wenn das Zugfahrzeug eine gültige TÜV-Plakette hat :lol:). Und darauf, dass die Rennleitung hiervon keine Ahnung hat, würde ich mich persönlich nicht verlassen - ein Bekannter fährt bei unpassender Steckverbindung zwar mit roten Knicklichtern am Anhänger aber niemals mit den gleichen roten Nummern ;) Und bei den einigermassen moderaten Preisen der regulären Zulassung würde ich auf diese zurückgreifen.

Btw: Ich war neulich mit meinem 1960er 8-t-Anhängerli beim TÜV zur Vollabnahme - war ein hartes Stück Arbeit, die Jungs davon zu überzeugen, dass es den §21C auch für Anhänger gibt, standardmäßig werden die alten Teile auch unter 5 t abgelastet, dann ist die 'normale' Zulassung wieder billiger (ich wollte aber trotzdem das H, weil ich nicht unbedingt überladen fahren will (keine Angst, nur private Nutzung)).

Grüße
Uwe

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