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Darf ich Unimog fahren?

Verfasst: 01.07.2007, 14:18
von Moggelele
Hallo,
ich habe letztes Jahr meinen Führerschein (M,L) gemacht. Papa hat dann einen 2010er gekauft. Darf ich den mit meinem L-Führerschein fahren, oder muss ich warten bis ich 18 bin und den normalen Autoführerschien hab?
Schon mal danke im vorraus
Vincenz

Verfasst: 01.07.2007, 16:36
von JAS
Wenn er LOF zugelassen ist (in deinem Fall bis v-max 40 km/h) darfst du ihn fahren. Ist er normal zugelassen und fährt das was er kann, musst du warten bis du den B führerschein hast.

Verfasst: 01.07.2007, 17:38
von ulli
JAS hat geschrieben:Wenn er LOF zugelassen ist (in deinem Fall bis v-max 40 km/h) darfst du ihn fahren.
nein, da die bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) höher als 40km/h ist, darf er mit Klasse T erst ab 18 Jahren gefahren werden.

Einzige Möglichkeit: drosseln oder 6.Gang sperren. In jedem Fall muß die Änderung vom TÜV abgenommen und in die Fz-Papiere eingetragen werden.

Gruß Ulli

Verfasst: 01.07.2007, 18:19
von Jürgen-Fahlbusch
Hallo Vincenz,

das was Ulli schreibt muss man in Deinem Falle, da Du ja "nur" den Führerschein "L" und nicht "T" hast, sogar noch deutlicher sagen:
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
II. Führen von Kraftfahrzeugen
1. Allgemeine Regelungen
§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
....
Klasse L:

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
....
Also das Fahrzeug muss als land oder forstwirtschaftliches Fahrzeug eingetragen und angemeldet sein. Dies ist oft aber nicht immer der Fall.

Es darf wenn es mit dem Führerschein "L" bewegt werden soll nur und ausschließlich zu land oder forstwirtschaftlichen Zwecken gefahren werden. Also keine Fahrten zur Eisdiele oder Treffen etc.

Und wie Ulli schon sagt er muss fest und dauerhaft auf 32km/h gedrosselt werden und hierzu reicht das Blockieren des 6.Ganges allerdings nicht aus wie es für den Führerschein "T" möglich wäre.

Wenn man dies Bedingungen ganz oder teilweise nicht beachtet kommt man schnell in den Verdacht des Fahrens ohne Führerschein und dies kann bei der Erlangung des angestrebten PKW Führerscheins in ein paar Monaten sehr hinderlich sein.

Verfasst: 01.07.2007, 18:32
von ulli
Danke Jürgen :D

dass nur FE L vorhanden ist, hatte ich ganz überlesen.

Bei 32 km/h bbH werden wohl 4. - 6. Gang gesperrt werden müssen oder die EP muss bei 1500/min abregeln. :cry:

Gruß Ulli

Verfasst: 03.07.2007, 17:41
von Moggelele
Hallo an alle!

Alo vielen Dank für die Antworten, ich denke ich werde warten müssen bis ich 18 bin und den Führerschein habe! :cry:
Aber mit dem (Klasse B) darf ich dann fahren und muss nicht extra den T-schien machen, oder?

Vielen Dank

Vincenz

Verfasst: 03.07.2007, 19:06
von Michael_Weyrich
Hallo,

der 2010 hat m.W. ein zul. Gesamtgewicht, das nicht über 3,5t liegt. Dann darfst du den 2010 mit Klasse B fahren. Ein Anhänger mit einem zul. Gesamtgewicht von max. 750kg ist auch noch zulässig, mehr nicht.

Gruß,
Michael