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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#398060
Hey Jungs,
Ich hab da ne Frage und brauch eure Hilfe!
Und zwar hab ich jetzt im Nebenerwerb Baumfällungen angemeldet,
jetzt bekomme ich ja keinen Forstbetrieb angemeldet,
würde aber gerne den Unimog mit Doppeltrommelseilwinde und nen Hänger zum Holz- und Asttransport grün anmelden.
Die Fahrzeuge werden also lediglich dazu verwendet, einem forstwirtschaftlichen Zweck anzugehn, irgendwo habe ich gelesen, das Fahrzeuge die nur zum Holztransport genutzt werden durchaus grün angemeldet werden können.
Die Männer vom Finanzamt haben aber gemeint, grüne Nummer wäre nur bei Forstbetrieb möglich und dieser wiederrum nur bei selbstbewirtschafteteter Fläche möglich.
Gleichzeitig bekomme ich aber vom anderen Finanzamt den Fragebogen zur Freistellung eines LoF Fahrzeugs.

Was soll ich denn jetzt glauben?
Vielleicht hat ja auch jemand einen Nebenerwerb und kann mir was zu seiner Situation sagen.

Ich danke euch schon mal im VOraraus
Gruß Manuel
#398083
Baumfällungen ist ein gewerblicher betrieb.Land und Forstwirtschaft ist es wenn man am wirtschaftlichen kreislauf aus land oder forstwirtschaft teilnimmt.Also anpflanzen,pflegen,ernten.Dazu gehört z.b. Holzrücken.Andere möglichkeit wäre das umschreiben als selbstfahrende arbeitsmaschine aber dann kein anhängerbetrieb und keine nutrzlast. Um unnötigen ärger bei einer eventuellen prüfung zu sparen schwarze nummer und es kann dir keiner ans bein treten.Auch die polizei achtet darauf,weis einen fall eines landwirts der SEINEN schrott reifen transporter mittels anhänger am schlepper zum schrotti bringen wollte dem das eine anzeige wegen steuerhinterziehung brachte.Konnte aber beweisen das es ein fahrzeug aus seinem betrieb war und deswegen wurde die anzeige gegenstabdslos.MFG Herbert
#398091
Hallo

Nebenerwerbslandwirtschaft und nebenerwerbliche Lohnarbeiten oder Gewerbe sind zwei vollkommen unterschiedliche Sachen.
Nur die Land- oder Forstwirtschaft (Urproduktion) ist steuerlich begünstigt, von Ausnahmen wie KuLaP etc mal abgesehen.

Vielleicht solltest du dich vor einer Betriebsgründung (auch Nebenerwerb) mit einem Steuerberater unterhalten, da wohl einige buchhalterische Grundkenntnisse nur marginal vorhanden sind.

Der Fragebogen des Finanzamtes B dient ja der Ermittlung der Steuerbegünstigung. Die Zusendung hat keine steuerbefreiende Wirkung sondern nur der daraus mögliche Bescheid.
Deinen Angaben nach wird aber die Auswertung des Fragebogen auch bei dem anderen Finanzamt B die gleiche Entscheidung zur Folge haben wie beim Finazamt A.
#398169
Hat denn jemand von euch einen richtigen Forstbetrieb und könnte mir mal die genauen Voraussetzungen sagen,
Das Finanzamt erzählt mir nämlich, Forstbetrieb muss eigene bewirtschaftete Fläche besitzen, das Gewerbeamt erzählt mir mit meiner Anmeldung wäre es ein Forstbetrieb, was ja absolut nicht korrekt ist.

Mit meinem Steuerberater ist das ganze Abgesprochen, nur hat der von Freistellung und der gleichen selbst keine Ahnung, was er mir aber gleich gesagt hat.

Was hat es eigentlich mit dem im Fragebogen aufgeführten Gärteneribetrieb auf sich, in welchen Fällen sollen diese Betriebe denn grüne Nummer bekommen?

Danke für eure Hilfe!
#398175
Hallo Manuel,
es ist auf alle Fälle alles uninteressant, wenn du eine Grüne-NR. vom Finanzamt willst! Dort zählt nur das Finanzamt. Unabhängig davon was du machen willst. Ist eine grüne-NR. ein Steuervorteil den dir das Finanzamt gewährt. Und es gibt schon immer eine Regel beim F-amt! Du zahlst Steuern und bekommst die Vergünstigung für X Y Z.
Was in Zukunft 100%ig heißen wird, du musst in dem Bereich in dem du die grüne -Nr nutzen willst, dem Finanzamt Gewinne ausweisen.

Alles andere ist nur vorrübergehend. Denn sie rüsten auf. Und es war - und - machen wir schon immer.... etc. ist Schnee von gestern. Wenn ihr was in die Wege leiten wollt, um 2 - 300 Euro zu sparen, muss es bestand haben für die zukunft.
Egal was Ihr machen wollt um eine grüne NR zu bekommen.
#398218
Hallo
Das Finanzamt erzählt mir nämlich, Forstbetrieb muss eigene bewirtschaftete Fläche besitzen, das Gewerbeamt erzählt mir mit meiner Anmeldung wäre es ein Forstbetrieb, was ja absolut nicht korrekt ist.
Das sind doch zwei verschiedene Paar Schuhe.
Für das FA zählt die steuerliche Seite, ohne eigenen Forst ist das Lohnarbeit, sprich Dienstleistung mit entrsprechender steuerlichen Einstufung.
Für das Gewerbeaufsichtsamt ist das Forstwirtschaft, mit der entsprechenden Bewertung in Sachen Ausrüstung, Ausbildung, Sicherheitsfragen, in Abstimmung mit den BG-Vorschriften und hat mit Steuern überhaupt nichts zu tun.
Die Klärung der Steuerfrage solltest du tunlichst deinem Steuerberater überlassen, bei Falschberatung ist der dafür Verantwortlich. Wenn er keine Ahnung hat, muss er sich sachkundig machen (dafür verdient er sein Geld), ansonsten suche dir einen der davon Ahnung hat.
Solltest du die Steuerbegünstigung für dein Fahrzeug erhalten und die Bedingungen im Nachhinein doch nicht zutreffen, so holt das Finanzamt die Kohle auch für die davorliegenden Jahre zurück, die Ermittler sind da nicht zimperlich. Vor allem musst du dem FA dann rückwirkend beweisen, dass die Schätzungen der Ermittler zu hoch sind.
Also, tritt deinem Steuerberater feste auf die Füße oder gib ihm einen Tritt in A... und such dir einen anderen.
#410774
Hallo,
bevor Du Dir überlegst wie Du an die grüne Nummer kommst solltest Du daran denken wie Du sie behälst!
Im Nebenerwerb einen Forstbetrieb gründen ist das eine. Deine Gewinne daraus Versteuern das andere. Ja da werden schnell mal 30 % Einkommensteuer fällig.
Dann gibts ja die Idee mit "Ich hab ja keine Gewinne"
Und wumms sagt das Amt nach 3 Jahren..... keine Gewinne.... Liebhaberei oder ähnliches.... und futsch ist die grüne Nummer.
Ja es mag oft funktionieren, das ist auch gut so, jedoch musst immer damit rechnen dass Deine grüne Nummer wieder wech is :cry: :cry: :cry:
Gruß Henry
#410886
guude,

es gilt des "Kraftfahrzeugsteuergesetz"

daraus §3, Abs.7, in diesem fall insbesondere b:

a)
Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen), Sonderfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern hinter Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen und einachsigen Kraftfahrzeuganhängern (ausgenommen Sattelanhänger, aber einschließlich der zweiachsigen Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter), solange diese Fahrzeuge ausschließlicha)
in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,
b)
zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe,
c)
zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wenn diese Beförderungen in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden,
d)
zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm oder
e)
von Land- oder Forstwirten zur Pflege von öffentlichen Grünflächen oder zur Straßenreinigung im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden

verwendet werden. Als Sonderfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit ihnen fest verbundenen Einrichtungen nur für die bezeichneten Verwendungszwecke geeignet und bestimmt sind. Die Steuerbefreiung nach Buchstabe a wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Land- oder Forstwirt land- oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse von einer örtlichen Sammelstelle zu einem Verwertungs- oder Verarbeitungsbetrieb, land- oder forstwirtschaftliche Bedarfsgüter vom Bahnhof zur örtlichen Lagereinrichtung oder Holz vom forstwirtschaftlichen Betrieb aus befördert. Die Steuerbefreiung nach Buchstabe d wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Untersuchungsproben zur Tierseuchenbekämpfung oder auf dem Rückweg von einer Molkerei Milcherzeugnisse befördert werden;.....

von bedeutung ist unter buchstaben a:
".....solange diese Fahrzeuge ausschließlichlich IN land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben.....",
ergo muß ein anerkannter Betrieb vorhanden sein,

und unter Buchstabe b:
".......zur Durchführung von Lohnarbeiten FÜR land- oder forstwirtschaftliche Betriebe...."
wer,wie und unter welchen bedingungen ist nicht zu erkennen, aber lohnarbeit setzt einen entsprechenden angemeldeten betrieb voraus,

und unter Buchstabe c
".....zu Beförderungen FÜR land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wenn diese Beförderungen in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden,....."
genaugenommen jeder, auch privat, es darf halt nur für einen LoF-betrieb stattfinden, selbst heimfahren und hinfahren darf man, solange ziel oder start ein LoF-betrieb ist, auch mit reinen transportfahrzeugen.

nächste frage: was ist ein land- oder forstwirtschaftlicher betrieb?

das standartwerk "Gabler Wirschaftslexikon" schreibt dazu unter "Definition":

"Begriff:

Alle (selbstständigen und Nebenerwerbs-)Betriebe, die sich mit der Nutzung des Bodens (Erdoberfläche) befassen, v.a. Ackerbau, Viehzucht (Landwirtschaft) und Waldwirtschaft (Forstwirtschaft). Die Land- und Forstwirtschaft ist neben Fischerei und Bergbau ein Zweig der Urproduktion"


(schlaue freizeit landschaftsfleger sollten da eigentlich auch eine lücke finden können!)


gut mog! justus.
#413597
Hallo Manuel,

das mit der Betriebsgründung solltest du dir aber gründlich überlegen. Und wenn dein Steuerberater da nicht umfassend informiert ist würde ich mich an deiner Stelle an einen Steuerberater wenden der dahingehend Sachkundig ist.
Für einen Betrieb wird nicht nur der BG - Beitrag und eine Betriebshaftpflicht fällig du wirst auch zwangsweise Mitglied der Ldw. Krankenkasse. Bist du in einem anderen Beruf bereists Krankenversichert kannst du dich befreien lassen, wenn deine Frau nicht Berufstätig ist wird mehr Krankenkassenbeitrag fällig als eine ganze Unimogflotte an Steuern kostet.

Mfg Winni
#413824
Hallo
Und zwar hab ich jetzt im Nebenerwerb Baumfällungen angemeldet,
jetzt bekomme ich ja keinen Forstbetrieb angemeldet,

Dazu die Definition
"Begriff:
Alle (selbstständigen und Nebenerwerbs-)Betriebe, die sich mit der Nutzung des Bodens (Erdoberfläche) befassen, v.a. Ackerbau, Viehzucht (Landwirtschaft) und Waldwirtschaft (Forstwirtschaft). Die Land- und Forstwirtschaft ist neben Fischerei und Bergbau ein Zweig der Urproduktion"

Baumfällungen wird vom FA wird als Dienstleistung und nicht als landwirtschaftliche Urproduktion eingestuft.
Aber wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, sind die Kosten für das genutzte Fahrzeug steuerlich absetzbar.
Aber wie schon weiter oben erwähnt, rechne dich nicht in die Negativ-Seite. Ein Unternehmen ist aus steuerlicher Sicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Ist kein Gewinn zu erwirtschaften bzw die Kosten höher als die Erträge, so ist irgend wann der Zeitpunkt der Insolvenz oder Konkurs des Unternehmens erreicht. Solltest du also auf Jahre hinaus immer nur Geld zuschießen, so könnte das als Konkursverschleppung ausgelegt werden. Das ist dann schon ein Straftatbestand.
Wie gesagt, du bist hier mit deinen Fragen an der falschen Adresse.
Für die Klärung steuerlicher Beziehungen von Unternehmen und FA gibt es den Steuerberater. Hat der keine Ahnung, such dir einen der Ahnung hat.
Keiner würde mit einem Rechtsanwalt vor Gericht ziehen, der von sich aus zugibt keine Ahnung zuhaben.
#414815
Moin, Moin,
Wie wärs denn mal mit der BG für Land und Forstwirtschaft zu reden. Dann sollte das Unternehmen so angemeldet werden dass du Mitglied bei der BG wirst. Denn steuerbegünstigt wird nach dem SGB und wenn du schon mal Mitglied bei der Lof BG bist, hat das FA nur noch wenige Argumente. Denn die BG kann und darf nur Beiträge von Forst oder Landwirtem kassieren!
Ach ja, Kostenlos geht heute gar nix mehr, was man auf der einen Seite spart (hier z.B. steuern) muss ich auf anderer Seite wieder drauf legen (hier eben BG Beiträge)
Bei Schwarzer Nummer darf ich tun und lassen was ich will, hab aber höhere Kosten (Versicherung, Steuern) bei grüner Nummer (Lof) darf nicht mehr alles tun, Spar aber Steuern, daher die Wahl der Nummernfarbe hängt davon ab was ich mit meinen Fahrzeugen tun möchte.

Gruss
Bernd
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