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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#100513
Rotes 07er-Kennzeichen:

Die Front der Bundesländer steht!
Neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit 30-Jahre-Regelung
für das Rote 07er-Kennzeichen und das H-Kennzeichen am
10. Februar 2006 im Bundesrat.

Die bisherigen Aktivitäten des DEUVET:
• Der DEUVET hat als Bundesverband für klassische
Fahrzeuge zur geplanten Festlegung des Einstiegsalters von
Oldtimern auf 30 Jahre im Sinne der Oldtimerszene gegenüber
dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Stadtentwicklung (BMVBS) Stellung bezogen.
• Der DEUVET konnte gegenüber dem Ministerium statistisch
belegen, dass eine einheitliche Grenze von 25 Jahren nur zu
geringen Steuer-Mindereinnahmen führt.
• Der DEUVET hat mit Politikern aller Parteien gesprochen
und deutlich gemacht, dass eine Grenze von 30 Jahren für
das Rote 07er-Kennzeichen zu erheblichen Problemen bei der
Erhaltung kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes führt. Diese
besondere Problematik wurde auch in persönlichen
Gesprächen im BMV den Verantwortlichen nahe gebracht.
• Der DEUVET hat über seinen Beirat Politik, Gero Storjohann,
den Verkehrspolitischen Ausschuss des Bundestages
für die überragende Bedeutung einer verträglichen 25-Jahre-
Grenze zur nachhaltigen Dokumentation der Deutschen
Automobilgeschichte auch in der Zukunft sensibilisiert.
• Der DEUVET hat die hohe Praxisrelevanz dieser Frage
durch seine Unterschriftenaktion mit weit über 30 000 Unterschriften
gegenüber BMVBS und Politik untermauert.
Man hat uns auf allen Ebenen die Einbeziehung der Oldtimerinteressen
zugesagt!

Die aktuelle Lage:
Die Bundesländer wollen jedoch auf breiter Ebene eine verträgliche
25-Jahre-Regelung verhindern. Der Verkehrsausschuss
des Bundesrates hat dem Bundesrat für seine Sitzung
am 10. Februar 2006 empfohlen, für einen Entwurf zu stimmen,
der ein gemeinsames Einstiegsalter von 30 Jahren für
das Rote 07er- und das H-Kennzeichen endgültig manifestiert.
Einhellig tragen die Verantwortlichen vor, dass eine einheitliche
25-Jahre-Regelung politisch nicht gewollt ist. Weitere
Argumente werden nicht benannt. Einzig Baden-Württemberg
verweist auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes
zum Import von Oldtimern in die EU. Danach müssen
Oldtimer ein Mindestalter von 30 Jahren haben, um zollfrei
in die EU eingeführt werden zu können. Dieses Argument
kann jedoch nicht überzeugen. An den zollfreien Import sind
weitere Bedingungen geknüpft, die mit den Voraussetzungen
zur Erlangung des H-Kennzeichens oder des Roten 07er-
Kennzeichens nicht vergleichbar sind. Auch trennen andere
EU-Staaten deutlich zwischen Zoll- und Kfz-Steuerrecht.
Was tatsächlich mit „politisch nicht gewollt“ gemeint ist,
bleibt jedoch unklar. Sicher spielen hier die – wenn auch
geringen – Steuer-Mindereinnahmen der Bundesländer bei
der Kfz-Steuer im Hinblick auf eine einheitliche 25-Jahre-
Regelung eine nicht unerhebliche Rolle.
Die 20-Jahre-Grenze für das Rote 07er-Kennzeichen war nie
Bestandteil der 49. Ausnahmeverordnung. Sie ergibt sich
ausschließlich aus ihrer Begründung. Führende Verkehrsrechts-
Experten stehen daher seit 1997 auf dem Standpunkt,
dass bereits mit der Einführung des H-Kennzeichens das
Eintrittsalter von 20 Jahren für das Rote 07er-Kennzeichen
durch die 30-Jahre-Grenze des H-Kennzeichens ersetzt
wurde. Dem ist leider auch die Rechtsprechung gefolgt. Aufgrund
dieser Entwicklung tendierten Ministerien und Politik
mit überwiegender Mehrheit zu einer generellen 30-Jahre-
Regelung, da man hierin nur eine Manifestierung der aktuellen
Rechtslage sieht.

Mit ursächlich war aber sicher auch das Schreckgespenst von
maroden Altfahrzeugen, die mit Rotem 07er-Kennzeichen im
Alltagsverkehr bewegt werden. Diese Diskussion hat nicht
zuletzt auch die Oldtimerszene selber mit angefacht, indem
Einzelfälle in der Szene hochgespielt wurden.

So ist es auch zu erklären, dass die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung
nun für die Zuteilung von Roten 07er-Kennzeichen
eine Eingangsuntersuchung entsprechend dem
Gutachten zum H-Kennzeichen vorsieht. Hierdurch soll verhindert
werden, dass nicht zeitgenössisch umgebaute und/
oder marode Fahrzeuge in den Genuss einer Steuervergünstigung
kommen, die eindeutig nur dem Erhalt und der Pflege
historisch wertvollen kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes
zugute kommen soll.
Der DEUVET hat um einen kurzfristigen Termin bei Bundesverkehrsminister
Wolfgang Tiefensee (SPD) gebeten, um seinen
Standpunkt für eine einheitliche 25-Jahre-Regelung für
Rotes 07er- und H-Kennzeichen nochmals zu untermauern.

Die Erfolge des DEUVET:
Durchsetzen konnte sich der DEUVET aber mit seinen Forderungen
in zwei Bereichen:
Die Löschungsfrist wird von 18 Monaten auf sieben Jahre
verlängert. So sind nun auch langwierige Restaurierungsphasen
möglich, ohne dass eine Vollabnahme erforderlich wird.
Diese Regelung stellt also eine erhebliche Vereinfachung für
Oldtimerbesitzer dar.
Auf Betreiben der Überwachungsorganisationen enthielt der
Entwurf eine Regelung für eine Verschärfung der Hauptuntersuchung
bei erheblicher Überschreitung des HU-Termins.
Der DEUVET hat gegenüber dem BMV im Sinne der Oldtimerszene
gegen eine solche Regelung Stellung bezogen, da
hier Oldtimer übermäßig belastet werden. Gerade Oldtimer
mit H-Kennzeichen werden häufig wegen Winterpause oder
Restaurierung über viele Monate abgestellt, ohne dass sie
abgemeldet werden. Die Halter solcher Fahrzeuge würden
durch eine „Strafgebühr“ bei erheblicher Fristüberschreitung
ohne vernünftigen Grund zusätzlich zur Kasse gebeten.
Man ist der Argumentation des DEUVET und der Darlegung
weiterer Verbände gefolgt. Die Überwachungsorganisationen
konnten sich hingegen nicht durchsetzen. Eine verschärfte HU
mit zusätzlichen Gebühren wird es nicht geben.
Das bestehende Rote 07er-Kennzeichen:
Unbefristete Rote 07er-Kennzeichen bleiben dem Oldtimerbesitzer
erhalten. Leider wurden in manchen Zulassungsbezirken
Rote 07er-Kennzeichen nur befristet zugeteilt. Hier besteht
mit Ablauf der Befristung kein Anspruch auf erneute Zuteilung
des Kennzeichens, wenn das Datum der Erstzulassung des
Fahrzeuges noch keine 30 Jahre zurückliegt.
Ein Fazit für Oldtimerbesitzer:

Sollte der Bundesrat den Empfehlungen des Verkehrsausschusses
folgen, kann der DEUVET Oldtimerbesitzern, die an
einem Roten 07er-Kennzeichen interessiert sind, nur Folgendes
empfehlen:
• Prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug beziehungsweise Ihre Fahrzeuge
gegenwärtig die Bedingungen für die Zuteilung eines
Roten 07er-Kennzeichens erfüllen.
• Fragen Sie in Ihrem Zulassungsbezirk nach, ob Rote 07er-
Kennzeichen unbefristet zugeteilt werden.
Sollten beide Voraussetzungen erfüllt sein, sollten Sie noch
vor dem vermutlichen Inkrafttreten der neuen Verordnung ein
Rotes 07er-Kennzeichen beantragen. Die Verordnung wird
nämlich nicht vor dem 1. Februar 2007 in Kraft treten.

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