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Einachsanhänger mit Einkreisbremsanlage ausstatten Wie Tipps

Verfasst: 11.09.2009, 08:51
von caesar
Hallo

ich habe einen guten Einachsanhänger mir Feststellbremse.

Für meinen 411.119 mit Einkreisbremsanlage möchte ich Anhänger mit einer Druckluftbremsanlage (Einkreis) nachrüsten.

Hat hier jemand Erfahrung?

Gibt es vielleicht sogar eine Zeichnung zum Aufbau mit den erforderlichen Teilen?

Würde mir riesig helfen.

Grundsätzlich:

Ich will meinen MOG nicht mit einer Zweikreisbremse ausstatten

Mein Ziel ist den Anhänger (zul. Gesamtgew. 2,8 to) mit einer Einkreisanlage auszustatten.

Dadurch dürfen meine Jungs diesen mit dem BE-Führerschein ohe Probleme fahren.

Danke für die Hilfe

Thomas aus Iffezheim

Verfasst: 11.09.2009, 09:10
von Max411
Hallo Thomas,

schau mal auf der Homepage von Wabco vorbei, dort wirst Du unter Druckschriften fündig. Ich versuche mal den Link einzukopieren.
http://www.wabco.info/intl/de/informpm. ... cc4038099b
Schau dort mal rein.

Gruß

Thomas

Verfasst: 11.09.2009, 10:45
von Jürgen-Fahlbusch
Hallo Thomas,

die Problematik mit der Einleitungsbremsanlage ist Dir aber sicherlich bekannt:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§41 Bremsen und Unterlegkeile

....
(17) Beim Mitführen von Anhängern mit Druckluftbremsanlage müssen die Vorratsbehälter des Anhängers auch während der Betätigung der Betriebsbremsanlage nachgefüllt werden können (Zweileitungsbremsanlage mit Steuerung durch Druckanstieg), wenn die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 25 km/h beträgt.
....

Verfasst: 11.09.2009, 11:02
von caesar
Danke für die ersten Infos´s

Bei Wabco stelle ich mich wahrscheinlich doof an. Ich komme nur an Beschreibungen mit ABS, Elektronik etc.

Der Anhänger hat ein 25er Schild und wird auch nicht schneller gefahren :-)

Das Zugfahrzeug selbst könnte es.

Gruß Thomas

Verfasst: 11.09.2009, 13:14
von thomas-406
Hallo Namensvetter,

ich darf mal § 3 Abs. 2 Nr. 2 a) der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Erinnerung rufen:

Ausgenommen von den Vorschriften des Zulassungsverfahren sind folgende Arten von Anhängern:
Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden


Wenn Du Land- oder Forstwirt bist und Deinen Hänger zu diesem Zweck nutzen willst - unbeschadet anderer Vorschriften zunächst mal o. K. :D

Wenn nicht ... bist Du automatisch im Bereich einer Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat, Fahren ohne Versicherungsschutz etc. etc. - und da hört der Spaß auf :(

In der letzten Ausgabe von Oldtimer-Traktor wurde übrigens genau das Thema Anhänger sehr anschaulich und umfassend abgehandelt.

Verfasst: 11.09.2009, 13:41
von Jochen.Schäfer
Hallo Thomas (caesar),
Hast du für deinen Einachser Hänger eine ABE?
Sonst sind alle deine Bemühungen sowieso hinfällig.
Für renomierte Hersteller gibt es günstige Nachrüstsätze mit Abnahmepapieren für die Eintragung beim TÜV.
Selbsteinbau ist möglich, selberbauen ist riskant(verboten).
Die Wabco Seite für die Druckluftbremsanlage für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
findest du auf der 6ten Seite, Punkt 56, (4x englisch 1x Deutsch) als pdf 205 Seiten sehr ausführlich mit allen Daten und Ausführungen

Das ist der Direktlink:

http://www.wabco.info/intl/pdf/815/00/8 ... cc4038099b


Gruß
Jochen

Verfasst: 11.09.2009, 13:43
von Michael_Weyrich
Hallo,

wenn der Anhänger nur für 25km/h zugelassen ist, entsprechende Geschwindigkeitsschilder vorhanden sind und die Bremsanlage (auch wenn es eine Einleitungsbremse ist) in der Betriebserlaubnis eingetragen ist, kann die Einleitungsbremse zulässig sein. Natürlich ist der Anhänger, auch bei 25er Beschränkung, außerhalb der Land- oder Forstwirtschaft zulassungspflichtig.

Wenn man sich so auf Traktortreffen umsieht, hat sich die schon immer vorhandene Zulassungspflicht von nichtlandwirtschaftlichen Anhängern allerdings anscheinend nicht sehr weit rumgesprochen.

Gruß,
Michael

Verfasst: 11.09.2009, 15:45
von caesar
Hallo

mein MOG hat ein grünes Kennzeichen und wird ausschließlich für Land und Forstwirtschaftliche Zwecke genutzt.

Der Hänger ist Marke Stockburger aus Reutlingen und war ebenfalls mit einem grünen Kennzeichen ausgestattet (Zulassung/versicherungsfrei).

Gruß und Danke für die Hilfen

Thomas

Verfasst: 14.09.2009, 23:33
von manül
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