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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#564782
Hallo zusammen,

leider hat die Suche nicht wirklich was ergeben auch Herr Google kann mir nur Händler und Preise nennen.
Wir haben für unser Feuerwehrauto (1550L Pritsche) im Moment Reifen im Angebot. Genau gesagt:
GALAXY 405/70R20 143A8 MULTI TOUGH TL

Kennt die jemand? Hat die schon jemand gefahren und oder Erfahrungen damit gesammelt?

Würde mich über Tipps und Antworten auf meine Fragen sehr freuen!

Viele Grüße Michael
#564786
Hallo Michael,

ich weis nicht welche Geschwindigkeit Euer Feuerwehr Unimog eingetragen hat, aber wenn ich die Bezeichnugen von dem angegebenen Reifen richtig deute, hat der Reifen bei einer Traglast von 3875kg eine zulässige Geschwindigkeit von 40km/h und bei einer Traglast von 2725kg eine zulässige Geschwindigkeit von 50km/h.
#564830
Hallo,

will da eine Gemeindeverwaltung mal wieder in Unkenntnis der technischen Randbedingungen oder aufgrund eienr fehlerhaften Anfrage beim Reifenhändler Geld sparen oder wie kommt man auf diese Reifen?

Vor einiger Zeit war auch mal in irgendeiner Internet-Verkaufsplattform, ein Feuerwehrfahrzeug (LKW, kein Unimog) mit Geländebereifung angeboten, bei dem auch Reifen mit Speedindex A8 aufgezogen waren. Komischerweise hatte die Kiste relativ frischen TÜV.

Ich würde mal empfehlen in den Fahrzeugpapieren nachzuschauen, was da eingetragen ist. Sofern die 405er überhaupt drinstehen, müssten das 405/70R20 136G oder 152G sein, je nachdem mit welcher zul. Gesamtmasse das Fahrzeug eingetragen ist.

Gruß,
Michael
#564832
Hallo Michael,

"mit frischem TÜV" oder "damit war ich mehrfach beim TÜV, ohne Beanstandung" sind keine Gütesiegel. Da kannst du eine ganze Reihe Unimog 411 Fahrer mit "A8" Reifen fragen. Meist wird die Antwort ergänzt :"...die fahren sich aber gut". Ob diese Ansichten ein gerichtlich bestellter vereidigter Gutachter dann auch teilt, wage ich zu bezweifeln.

Klar ist aber auch, dass die Karkassen der Reifen nicht gleich bei 5km/h über der Zulassungsgrenze auseinanderfallen, dazu ist schon die Serienstreuung zu groß, um ein solches Wagnis als Hersteller einzugehen. Das ist wohl auch der Grund der vielen Fehleinschätzungen. Was den Eindatz dieser Reifen im falschen Geschwindigkeitsbereich allerdings nicht legalisiert.
#564845
Hallo,
mhame hat geschrieben:"mit frischem TÜV" oder "damit war ich mehrfach beim TÜV, ohne Beanstandung" sind keine Gütesiegel.
Das betrifft bekanntlich nicht nur falsche Reifengrößen oder Traglast- bzw. Geschwindigkeitindizes. Auch sonst hat "Frischer TÜV" erstmal nur wenig auszusagen. So sollte es aber nicht sein, wenn ein Fahrzeug eine frische HU hat, sollte man erwarten können, dass es technisch was die Verkehrssicherheit betrifft in Ordnung ist. Wenn man im Gegenzug sieht, was eine HU heutzutage kostet.
mhame hat geschrieben:Klar ist aber auch, dass die Karkassen der Reifen nicht gleich bei 5km/h über der Zulassungsgrenze auseinanderfallen, dazu ist schon die Serienstreuung zu groß, um ein solches Wagnis als Hersteller einzugehen.
Die werden sicher nicht gleich auseinanderfallen. Wenn der Reifen allerdings für eine bestimmte Traglast bei einer bestimmten Geschwindigkeit ausgelegt ist, wird er nicht unbedingt bei fast doppelter Geschwindigkeit und gleicher Gewichtsbelastung noch problemlos halten.
Ich glaube auch nicht, dass das unbedingt Absicht der Käufer ist, einen Reifen mit falschem Geschwindigkeitsindex aufzuziehen, vielmehr achten viele beim Kauf gar nicht auf das "Kleingedruckte" (Geschwindigkeitsindex und Traglastindex) sondern nur auf die Größe selbst. Manche wundern sich ja auch, dass z.B. 365/80R20 und 365/85R20 völlig andere Reifen sind auch andere Felgen benötigen. Dann kommt noch dazu, dass die Reifen aus dem 50Km/h-Segment oftmals deutlich billiger sind und schon sind bei öffentlichen Verwaltungen und Schnäppchenjägern völlig unbewusst die falschen Reifen aufgezogen.

Gruß,
Michael
#564846
...Unwissenheit schützt vor Strafe nicht... Und ganz neben bei, muss sich der Fahrzeugführer ja auch vor Antritt der Fahrt von dem ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs überzeugen. Also hat hier derbGesetzgeber schon ein paar Erwartungen und Ansprüche an den Fahrzeugführer.

Wenn ein Einkäufer nur auf den Preis schaut, ist das kein guter Einkäufer. Genauso wie ein Prüfer, der Mängel übersieht.

Das bin ich ganz bei dir.
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