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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#56104
Hallo Mogler,
ich habe mir vor ca 1nem jahr einen 411er zugelegt leider ohne Brief. Bin im Moment jedoch dabei ihn wieder zu verkaufen da mir die Zeit dafür fehlt.Was muss ich tun damit ich einen neuen Brief bekomme? Mirwurde von einer Unbedenklichkeitserklärung berichtet was ist das? brauche ich das ? wie teuer ist so eine Abwicklung und wo bekomme ich die ganzen Sachen her??
Mit freundlichem Gruß
Ulli
#56119
also als ich damals für meinen roller(bzw. mein bruder) nen neuen fahrzeugschein brauchte, ist er zur polizei gefahren und hat nach solch einer bescheinigung gefragt, er musste dann die rahmen nummer angeben(um zu überprüfen ob das fahrzeug als gestohlen gemeldet ist) und danach hat er im strassenverkehrsamt nen neuen brief beantragt, über die kosten und wie lange das gedaurt hat weis ich leider nichts mehr :(
#56120
Moin,

eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Schrieb vom Kraftfahrtbundesamt, daß es keien Bedenken gegen die Ausstellung eines neuen Briefes gibt.

Du mußt dazu ein Formular ans KBA schicken oder faxen. Dann bekommst Du den Schrieb per Nachname zugeschickt, kostet zusammen knapp 15 Euro.

Voraussetzungen:

- 411 ist nicht als gestohlen gemeldet
- 411 ist schon mal angemeldet gewesen

Wie machst Du es am besten?

- gehe auf http://www.kba.de
- Klicke oben links auf "Suche"
- gebe "Unbedenklichkeitsbescheinigung" als Suchwort ein
- nehme den ersten Link mit den vielen Sternen

Dort wird das auch noch mal detaillierter erklärt und Du kannst Dir das Formular, welches Du ausfüllen mußt dort auch gleich runter laden.

Ach ja, das Ding ist nur einen Monat gültig!

Viel Spaß!

Michael
#56245
Hallo Michael und alle anderen MOGler,

die Voraussetzung, daß das Fahrzeug schon mal angemeldet sein mußte, traf bei meinem URSUS nicht zu. Er kam ja nur mit Zollpapieren aus Polen, wo er sicher auch noch nie registriert worden war. Ich konnte also einzig und allein die Motornummer am Zylinder angeben. Die Unbedenklichkeitsbestätigung habe ich anstandslos erhalten und sie wurde von der Zulassungsstelle auch weit nach Ablauf der 1 monatigen Frist anerkannt. Wenn ich sowohl im Besitz des Fahrzeugs als auch der Unbedenklichkeitsbescheinigung war, was sollte sich auch zwischenzeitlich geändert haben? Diese Ansicht wurde sogar von der Zulassungsstelle vertreten, ohne daß ich dazu Überzeugungsarbeit leisten mußte.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph
#56262
Moin Christoph,

ich gebe zu in der Beziehung noch keine eigene Erfahrung gemacht zu haben.

Das mit der Aussage, daß der 411er schon mal angemeldet sein sollte bezieht sich jedoch mehr auf die Tatsache, daß er wohl kaum Chancen haben dürfte neu zugelassen zu werden (falls der 411er nur in einem Werk gefahren sein sollte), da er mit der jetzt gültigen Abgasnorm nicht zurecht kommen dürfte.

mfg

Michael
#56380
Hallo Michael,

daß irgendwelche Abgasnormen hier relevant sein sollen, kann ich mir auch nicht vorstellen. Es gelten doch jeweils die Verhältnisse, die dem Baujahr entsprechen, welches ersichtlich oder glaubhaft ist.
Abgasnormen können sich höchstens steuerlich auswirken, so daß man, falls danach taxiert wird, eben den maximalen Steuersatz berappen muß. Oder sehe ich das falsch? Z. B. bei meinem URSUS war das Abgas jedenfalls kein Thema und versteuert wir er nach dem maximal zulässigen Gesamtgewicht.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph
#57571
Es wird nur die Fahrgestellnummer abgefragt.
Als Tag der ersten Zulassung wird der erste Juli des Baujahres angenommen.

Das Problem ist aber, das du dann zwar einen Blankobrief von der Zulassungsstelle erhälst, dir den Brief aber keiner ausfüllt.
Das kann ja nur im Rahmen einer Vollabnahme beim TÜV erfolgen und es hört sich nicht so an, als ob dein Mog Tüv-fertig ist.

Thorsten
#57870
Hallo,
habe ein ähnliches Problem bei der Zulassung mit einem PKW-Anhänger.
Anhänger war verunfallt, anschließend ohne Papiere verkauft.
Habe den Anhänger von dieser Person erworben und repariert.
Habe Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA besorgt 11,20 per Nachnahme.
Bescheinigung von der Polizei das er nicht geklaut ist.
HauptTÜV-Untersuchung durchführen lassen.
Doppelkarte bei der Versicherung besorgt.

Nun beim Str.-Verkehrsamt anmelden, bzw. Brief beantragen

SCHOOOOKKKKKKKKKKKKK
Das Straßenverkehrsamt wollte noch eine Datenblatt vom Anhänger,
=> kein Problem, konnte beim Str.-Verkehrsamt wo der Anhänger zugelassen war angefordert werden.
Ebenso wollte das Str.-Verkehrsamt noch einen EIGENTUMSNACHWEIS,
d.h. sie wollen vom letzten eingtragen Besitzer im Brief das dieser bescheinigt, das er den Brief verloren / vernichtet hat und das in Form einer Eidestattlichen Versicherung .

Ich nun den letzten eingtragenden Besitzer (Firma) angerufen, Ergebnis :
Schon lange her, wissen nicht ob der Brief damals mit verkauft wurde oder nicht und eine Eidesstattliche Verischerung wollen sie nicht abgeben.

Inzwischen habe ich erfahren, das dieser Eigentumnachweis (Verlust des Briefes) evtl. von einigen Str-Verkehrsbehörden / ZUlassungstellen in Form eines normalen Kaufvertrages ausreicht.

Wie ist Eure Erfahrung hierzu.
Hat jemand einen ähnlichen Fall mit Erfolg (Zulassung) abgeschlossen.
Kann mir einer helfen.
Gruß
Jens
-406kalle-
#57874
Hm, das ist wieder das Problem, wo sich die Katze in den Schwanz beißt. Verkäufer will nicht oder ist nicht mehr auffindbar

Kaufvertrag könnte klappen. Der Verkäufer erklärt im Kaufvertrag das er dir den Anhänger ohne Brief verkauft, da der Brief verlustig gegangen ist. (Dann hat er keinen Meineid am Hals, falls es nicht stimmt)

Die andere Möglichkeit, die ich mal praktiziert habe, ist die , das ich an Eidesstatt erklärt habe, das ich keinen Brief habe und der Verbleib des Briefes nicht zu ermitteln ist (Nicht, dass ich ihn verloren hätte. Das wäre ein Meineid) War allerdings ein Fall, in dem kein Vorbesitzer mehr ermittelbar war.

Du könntest aber versuchen, diese Sache der Zulassungsstelle in Verbindung mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung schmackhaft zu machen.

Thorsten
#72831
Hallo MOGler,
nachdem hier schon einiges erörtert wurde, möchte ich mich diesem Problem anschließen:
Ich habe ein rares Fahrwerk 404.0 mit total verrottedem Aufbau erstanden.
Der KFZ-Brief war nicht dabei und den gibts auch nicht mehr.
Ich habe mittlerweile vom KBA eine Unbedenklichkeitserklärung (gilt einen Monat) und weiß nun, dass diese Kiste nicht geklaut ist.
Wie geht man weiter vor - ich habe vor, diesen Rahmen, da angeblich neuer (ca. 1974) wie meine "Baustelle" TLF8 (Baujahr 1964), als Basis für die 404-Pritsche zu verwenden.(Soll, wenn es keine Katzen regnet, nächstes Jahr fertig sein....!!!) So habe ich alle Teile original, die ich an meinem ex. TLF8-Chassis nachrüsten wollte (Servolenkung etc. etc.)
Nur - wie Thorsten richtig erkannte: Wer füllt mir den Brief aus ???? :shock:
Beim KBA sind alle Daten gelöscht, da das Fahrzeug vor über 5 Jahren stillgelegt wurde. Gibt es beim UGG irgendwo eine Liste mit Fahrgestellnummern und den betreffenden Daten??
Oder kann mir jemand einen Brief mit ähnlichen Daten kopieren ??
(404.0 mit M130 110 PS; 406er Trommelbremsen etc)

Gruß

Fred
#72937
Hallo Leute,
hat sich erledigt, nach vielen Telefonaten gab mir ein UGGler den richtigen Tipp:
Zuständig für neue Papiere / Datenkarte / Datenblatt ist ein sehr freundlicher Herr Maier bei der Abteilung UNIMOG (DC) in Wörth.
Einzige bittere Pille: Der komplette "Stammbaum" des MOGs kostet
ca. 450 Euronen. :shock:
Dafür ist die TÜV-Abnahme dann zumindest bei diesem Thema erledigt.
Bei dem recht seltenen 404er wird sich das allemal rechnen.

Gruß

Fred
#72945
Hallo!

Ich bin auch gerade im Kontakt mit Herrn Maier. Vor ein paar Jahren als der Bereich Unimog noch in Gaggenau war, habe ich schon einmal eine Datenkennkarte und eine Einbaubestätigung eines OM615 für einen 404 bestellt. Damals war die Datenkennkarte umsonst und die Einbaubestätigung für den Motor hat 20 DM gekostet. Inzwischen verlangt DC für die Datenkennkarte 125Euro und 75 Euro für die Einbaubestätigung. Das ist doch einfach nur Abzocke. Ich bin jetzt auf der Suche nach einer ähnlichen Datenkennkarte und einer Einbaubestätigung eines OM617 in einen 404. Dann versuche ich den Prüfer damit zu bändigen. Ich gebe doch keine 200 Euro für 2 Zettel Papier aus! Was bekommst du denn alles für die 450 Euro??

Gruß,
Steffen
#72965
Hallo Steffen,
es ist die komplette Doku von dem Fahrzeug. Einschließlich die Freigabe verschiedener Reifengrößen, die eingetragen werden können.
Bei unserem TÜV hier bekommst Du nix eingetragen, von dem Du nicht ein Papierchen mit einem off. Stempel hast. In meinem beigen MOG 404 ist z.B. eine falsche PS-Angabe im Brief (60PS statt 82 PS), da reichte auch nicht der Brief von meinem TLF8 - nur eine Bescheinigung von DC wird anerkannt. Ich eier jetzt schon seit Wochen (nicht ausschließlich natürlich :D ) den Unterlagen ohne Erfolg hinterher - und bei den bisher aufgelaufenen Restaurierungskosten kommts auf die Euronen auch nicht mehr an, wenn ich dann streifenfrei das Vollgutachten bekomme.
Ansonsten muß ich Dir natürlich recht geben. Aber kaufe mal mittlerweile 12 Stk. Pleuelschrauben mit Muttern für den M130 - da bekommt man fast einen schrottigen 404er zum zerlegen.....!! :oops:

Gruß und einen schönen Abend

Fred

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