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Fahrerlaubnis

Verfasst: 29.06.2003, 21:15
von franka
Hallo Zusammen,
darf man einen Unimog mit der alten Führerscheinklasse 3 fahren, wenn er als
Zugmaschine mit grünem Kennzeichen zugelassen ist?

Fahrerlaubnis

Verfasst: 29.06.2003, 21:48
von ulli
Moin Franka,
wenn die Gesamtmasse des Unimog 7.5to nicht überschreitet, JA.
Und zwar unabhängig davon. ob er ein grünes oder ein schwarzes Kennzeichen hat. Das ist nur relevant beim Ziehen von Anhängern. Mit schwarzem Kennzeichen darf ein Einachs- oderTandemanhänger gezogen werden, bei grünem Kennzeichen dürfen 2 zulassungsfreie Anhänger ohne Achsbegrenzung angehängt werden

Fahrerlaubnis

Verfasst: 30.06.2003, 22:05
von Thomas_Mattusch
Hallo Ulli,

trifft das mit der \"grünen\" Nummer und altem Führerschein nicht nur für Schlepperzüge bis 25km/h zu? bei schnelleren Fahrzeugen mußte man trotzdem den 2er besitzen, wird aber jetzt mit der Klasse \"T\" erschlagen. Bin mir aber nicht sicher...

Gruß Thomas / Regensburg

http://tmattusch.bei.t-online.de

Fahrerlaubnis

Verfasst: 30.06.2003, 22:31
von ulli
Hallo Thomas,
richtig, mit grüner Nummer nur zulassungsfreie - das sind die mit dem 25km/h Schild - Anhänger. LoF-Anhänger über 25 km/h (40, 60 km/h) führen zwar auch ein grünes - aber ein eigenes - Kennzeichen und für die ist der alte FS 2 oder der neue T erforderlich.

Fahrerlaubnis

Verfasst: 01.07.2003, 09:40
von Karl_Bauer
Liebe Antwortende,

habe den leisen Verdacht, daß wir alle davon ausgehen, daß die Fragestellerin noch den \"alten\" 3-er mit 7,5 to besitzt. Inzwischen füllen ja auch schon Unimogfreunde die Reihen auf, welche leider ihren Führerschein nach den neuen 3,5-to-Regeln erwerben mußten.

Werden die Antworten diesen gerecht?

Karl

Fahrerlaubnis

Verfasst: 01.07.2003, 10:14
von ulli
Hallo Karl,
Werden die Antworten diesen gerecht?
ich denke schon, denn die Frage war ja
darf man einen Unimog mit der alten Führerscheinklasse 3 fahren...
Grüße nach Moskau

Fahrerlaubnis

Verfasst: 01.07.2003, 12:17
von patloew
Hallo,
denke nicht das man mit dem T- Führerschein alles erschlägt (nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 60km/h). Die meinsten Mogs fahren aber schneller.
Bei Anhängerbetrieb bis 25km/h reicht der T-Führerschein ! (man darf aber auch nicht schneller als 25 fahren ) bei zugelassenen Anhänger bedraf es meines Wissens den alten Führerschein Klasse 2 oder den neuen CE ! Das mit den 60km/h gilt nur für Fahrzeuge mir einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit und da reuicht dann der T !
Gruß Patrick

Fahrerlaubnis

Verfasst: 01.07.2003, 20:46
von franka
Liebe Antwortenden,

habe meine Frage nicht eindeutig gestellt. Darf ich ohne Anhänger mit Führerscheinklasse 3 fahren? Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h

Fahrerlaubnis

Verfasst: 01.07.2003, 23:34
von ulli
Hallo Franka,
nicht verwirren lassen
wenn die Gesamtmasse des Unimog 7.5to nicht überschreitet, JA.

Fahrerlaubnis

Verfasst: 02.07.2003, 13:52
von Karl_Bauer
Ulli,

Du hast mit Deiner Bemerkung völlig recht; mir fiel der Fehler auf als ich schon abgesendet hatte. Entschuldigung für die Ungenauigkeit.


Franka,

es ist immer erfreulich, auch Damen unter den Unimog-FeundINNen zu haben. Hoffe, daß meine Töchter sich Dich zum Vorbild nehmen.

Gruß! Karl