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Fahrzeugbrief Feuerwehrfahrzeuge

Verfasst: 16.02.2009, 12:01
von Fabian1987
Ich habe da einmal eine Frage speziell an die RAL 3000-Fahrer unter euch:

Wie sind eure Fahrzeuge eingetragen? Als LKW geschloßener Kasten oder als Sonder Kfz Feuerwehr?

Ich wollte nämlich das LF8 übern TÜV bringen, aber da wurde mir gesagt, dass der niemals als Sonder Kfz bei privat Personen eingetragen wird. Zumal das "verboten" sei.

Das VLF aber ist als Sonder Kfz Feuerwehr eingetragen.

Auf was soll ich mich jetzt da einlassen?

Gruß Fabian

Kfz - Schein

Verfasst: 16.02.2009, 15:21
von DerFarmer
Hallo Fabian !

Habe im letzten Jahr ein 404 TLF 8-W übernommen.
Umgemeldet ; im Fz-Schein unter Punkt 5 eingetragen
als So. Kfz. Loeschfz.

Gruss Hans-Wilhelm

Verfasst: 16.02.2009, 15:54
von MarkusLauer
Mein erstes TLF 8 war auch als "SoKfz Tanklöschfahrzeug" eingetragen.

Gruß

Markus

Verfasst: 16.02.2009, 16:05
von sl8sniper
Hallo ,

also meiner ist als LKW gechl. Kasten eingetragen. Wurde vom TÜV aber schon beim Vorbesitzer so eingetragen. Und mein Lösch-Anhänger TSA von der Bundeswehr haben sie mir auch nur als Anhänger geschl. Kasten mit festen Schubfächern eingetragen.

Gruß
Stefan

Verfasst: 16.02.2009, 20:21
von michael.bonne
Moin,

das haben die damals bei mir auch gesagt, da habe ich rotzfrech auf meinen TroLF hingewiesen der auch als So KFZ Trockenlöschfahrzeug zugelassen ist, da haben sie den TLF als selbigen zugelassen.

Im nachhinein habe ich erfahren, daß die Zulassungsstelle im Recht sei. Dabei berufen die sich wohl auf §19 STVZO:
(2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für
militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und
des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die
Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den
Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf
eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei,
der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für
die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und
des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert
oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke
können gemäß § 70 genehmigt werden.
Gruss

Michael

Verfasst: 16.02.2009, 21:41
von DatenChris
Wie unterschiedlich die behörden das mal wieder sehen,

im Brief von meinem TLF8 steht folgendes:

" Tanklöschfahrzeug TLF 8 (LS) Unimog "

eigendlich ok, aber dann im Fahrzeugschein:

" Selbstf.Arbeitsmasch. Steigleiter DA21 "

:P

Was immer auch ne steigleiter DA 21 sein soll....Weiß das einer zufällig?

Verfasst: 17.02.2009, 01:55
von susol
Hallo,


na, da ist der ausstellenden Behörde aber ein massiver Fehler unterlaufen, denn eine Steigleiter DA 21 ist ein TLF 8/8 mit Sicherheit nicht! :lol: :lol: :lol:



Gruß

Susol

Verfasst: 17.02.2009, 07:46
von michael.bonne
... da wird wohl jemand vergessen haben im Computer den Text der letzten Zulassung zu ändern :lol:

Sollte eine Steigleiter DA 21 nicht eine 21 mtr. Drehleiter oder ein Teleskoplifter sein?

Michael

Verfasst: 17.02.2009, 12:29
von MagMog
guude,

anderen prüfer suchen, den geht die fahrzeugtypisierung und auf wen zugelassen wird eigentlich nichts an, solange die aussattung entsprechend ist. das fahrzeug könnte ja auch für Deine betriebsfeuerwehr sein. am besten musterzuassungen mitbringen.
dann noch hoffen, daß die zulassungsstelle nichts merkt/weiß.

gut mog! justus.

Verfasst: 17.02.2009, 17:25
von Th.Schuchardt
Hay,
hatten wir das Problem nicht im letzten Jahr auch schonmal :?:

Manchmal kann man nur verzweifeln :?
Mal ist die Zulassung , wie bei meinem TroLf, kein Problem und manchmal bekommt man sein Fahrzeug einfach nicht so zugelassen wie man es sich vorstellt.

Sollten alle Stricke reissen, wird Dir nichts anderes übrigbleiben, die Schlüsselnummer Deines Fahrzeugs ändern zu lassen.

Thomas

Verfasst: 17.02.2009, 18:18
von Michael_Weyrich
Hallo,
anderen prüfer suchen, den geht die fahrzeugtypisierung und auf wen zugelassen wird eigentlich nichts an, solange die aussattung entsprechend ist. das fahrzeug könnte ja auch für Deine betriebsfeuerwehr sein
Dem Prüfer wird das mehr oder weniger egal sein, aber spätestens die Zulassungsstelle kannst du nicht so einfach wechseln. Gegen die private Zulassung eines Feuerwehrfahrzeuges spricht eben seit ein paar Jahren der o.g. Paragraf, der daher rührt, dass eben mal ein Hirni einen demilitarisierten Panzer unbedingt zulassen wollte und dies letztenendes auch erstmal durchbekam. Folge war dann dieser Rundumschlag des Gesetzgebers, der auch bei alten Feuerwehrfahrzeugen immer wieder Probleme bereitet. Bei sich sturstellenden Zulassungsbehörden könnte das sogar noch schlimmer werden, was man sich ausmalen kann, wenn man mal den Textinhalt genau liest.

Gruß,
Michael

Re: Fahrzeugbrief Feuerwehrfahrzeuge

Verfasst: 28.11.2022, 22:35
von unimogklaus1
Hallo Zusammen
ich möchte das Thema noch mal aufwärmen.

Unser TÜV Prüfer hat richtig Stress gemacht obwohl seit 2002 das Fahrzeug ein LF 8 mit H Kennzeichen zugelassen ist.

Die Zulassungsstelle ist da sehr kritisch.

Jetzt könnte ich den als LKW geschlossen zulassen, dann soll ich die Vorbaupumpe entfernen. Reicht es die unbrauchbar zu machen durch das Abdecken... (beim Blaulicht gilt abgedeckt ist nicht vorhanden) oder die Kardanwelle abzuflanschen?

Hat jemand Erfahrung bei 404 S zur Ablastung auf 3,5 To?

wenn ich noch die Sitze raus mache dann habe ich dem ganzen Fahrzeug das Kreuz gebrochen? dann würde ich das Gewicht runter bekommen.

ich möchte eigentlich das Kulturgut erhalten aber dann darf ich den nicht mehr fahren sondern nur in der Garage verrotten lassen? Dann Kann ich ihn auch kastrieren?
wer hat einen Rat?
Ziel ist nicht die Gesetzesübertretung sondern gesetzeskonform das Fahrzeug zu nutzen.
Wie sind Eure Erfahrungen 2022
Gruss Klaus

Re: Fahrzeugbrief Feuerwehrfahrzeuge

Verfasst: 29.11.2022, 22:21
von Flo_BGL
Hallo Klaus,

zum Thema LF kann ich leider nichts sagen.

Ablastung eines Militär S404 mit Pritsche habe ich diese Woche gemacht.

Möglichkeiten zur Ablastung:
  • Als Zugmaschine, dabei darf die Ladefläche aber nur eine gewisse Länge aufweisen (Ist abhängig von der Spurbreite glaube ich) und eine zugelassene Zugvorrichtung muss verbaut sein
  • LKW braucht mindestens 20% Zuladung
Was ich nicht wusste, es gibt einen Unterschied zwischen Zulässige technische Gesamtmasse und im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse (F.1 und F.2). Es kann also unter F.2 eine Ablastung eingetragen werden, ohne die Zulässige technische Gesamtmasse (F.1) zu verändern.

Wie es eigentlich alle empfehlen am besten mit einem Prüfer das Vorhaben besprechen und eine Lösung finden und gegebenenfalls jemand suchen, der so etwas regelmäßig macht.

Grüße,
Florian

Re: Fahrzeugbrief Feuerwehrfahrzeuge

Verfasst: 30.11.2022, 14:30
von fischerj
Hallo zusammen,

Hier habe ich einen 1300L/435 ex-Rüstwagen der Feuerwehr. Aktueller Brief weist ihn als (5) "LKW GESCHL. KASTERN" aus. Unter (22) steht dann noch "...EHEM. FEUERWEHR-EINSATZFAHRZ. (RW1)..." - falls die Info irgendwie hilfreich sein sollte.

Viele Grüße

Jörg

Re: Fahrzeugbrief Feuerwehrfahrzeuge

Verfasst: 01.12.2022, 16:35
von MagMog
Guuden,

Anderen Prüfer einer anderen Prüforganisation nach Terminvereinbarung aufsuchen.
Vorher in Deiner Gegend Oldtimerbesitzer,
oder entsprechende Werkstätten,
nach einem Prüfer mit Oldtimererfahrung fragen.

Gut 404! Justus.